Norm: DSt §38 Abs2DSt §41 Abs1DSt §77 ABs1StPO §358
Rechtssatz: Der Rechtsbehelf der Wiederaufnahme hat keinerlei Auswirkung auf die Kostenersatzpflicht nach rechtskräftiger Verurteilung. Entscheidungstexte 20 Ds 6/17p Entscheidungstext OGH 01.09.2017 20 Ds 6/17p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131685 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält, wurde Dr. Wilhelm W***** des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält, wurde Dr. Wilhelm W***** des Verbrechens der Veruntreuung nach Paragraph 133, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er „am 18. August 199... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben bezeichneten Beschluss wies der Oberste Gerichtshof die vom Angeklagten Stefan E***** gegen das Urteil des Jugendgeschworenengerichtes beim Landesgericht Linz vom 7. Dezember 2001, GZ 22 Vr 1037/00-67, erhobene Nichtigkeitsbeschwerde gemäß §§ 285d Abs 1, 285a Z 1, 344 StPO in nichtöffentlicher Sitzung zurück, weil die Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde nicht fristgerecht bei Gericht überreicht und in der Anmeldung die Nichtigkeitsgründe nicht einzeln und bes... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde DI Harro Z***** der Finanzvergehen der teils vollendeten, teils in der Entwicklungsstufe des Versuchs gebliebenen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 Abs 1 FinStrG sowie der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde DI Harro Z***** der Finanzvergehen der teils vollendeten, teils in der Entwicklungsstufe des Versuchs gebliebenen Abgabenhinterziehung nach Paragraphen 33, Abs... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben bezeichneten Beschluß wies der Oberste Gerichtshof die vom Angeklagten gegen das im
Spruch: angeführte Urteil erhobenen Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde gemäß § 285 d Abs 1 Z 1 StPO iVm § 285 a Z 2 StPO in nichtöffentlicher Sitzung zurück, weil bei deren Anmeldung kein Nichtigkeitsgrund bezeichnet worden und eine fristgerechte Ausführung unterblieben war. Mit dem oben bezeichneten Beschluß wies der Oberste Gerichtshof die vom Angeklagten gegen das im ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter K*** laut Pkt B auch des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2, Abs 2 und Abs 3 StGB schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Die der Sache nach nur gegen die Verbrechensqualifikation nach § 164 Abs 3 StGB gerichtete, auf § 281 Abs 1 Z 5 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten ist vom Obersten Gerichtshof mit dem im
Spruch: unter Pkt 1. bezeichneten Beschluß vorerst als verspätet ausgefüh... mehr lesen...
Gründe: Am 3.Oktober 1989 erließ das Bezirksgericht Feldkirch im Strafverfahren AZ U 501/89 gegen den in München wohnhaften Hans W*** eine Strafverfügung, mit der wegen des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB eine bedingt nachgesehene Geldstrafe verhängt wurde (ON 5). Obwohl sich der Beschuldigte laut Anzeige der Städtischen Sicherheitswache Feldkirch wegen der abgeurteilten Taten ab 28.August 1989, 3.20 Uhr, in Verwahrungshaft befunden hatte und um 10.45 Uhr dem Bezirksgericht... mehr lesen...
Norm: StPO §79StPO §80StPO §358StPO §462
Rechtssatz: Ebenso wie die Prüfung der Gesetzmäßigkeit von Zustellungen (EvBl 1974/147) fällt die hier damit einhergehende Prüfung, ob ein Strafverfahren durch Eintritt der Rechtskraft einer Strafverfügung zum Abschluß gelangt oder zufolge rechtzeitigen Einspruchs in das ordentliche Verfahren übergangen ist, in die von keinerlei Anträgen oder Beweismittelvorlagen der Parteien abhängige Amtspflicht des St... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Der im
Spruch: bezeichnete Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 8.Februar 1990 erging, weil nach der Aktenlage die Rechtsmittelausführungen des Angeklagten durch seinen Verteidiger um einen Tag verspätet bei Gericht "persönlich überreicht" worden waren. In seinem "Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens" bringt der Verteidiger vor, daß er die Ausführung seiner Rechtsmittel nicht persönlich bei Gericht überreicht habe, sondern... mehr lesen...
Norm: StPO §358
Rechtssatz: Die Bewilligung der Wiederaufnahme schließt (in Ansehung der Tat, auf die sie sich bezieht) die Aufhebung des früheren Erkenntnisse auch dann in sich, wenn dies im Bewilligungsbeschluß nicht ausdrücklich ausgesprochen wird (KH 424). Entscheidungstexte 14 Os 158/87 Entscheidungstext OGH 11.11.1987 14 Os 158/87 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben bezeichneten, am 30.September 1987 abgefertigten Beschluß wies der Oberste Gerichtshof (unter anderem) die vom Angeklagten S*** gegen das im
Spruch: angeführte Urteil erhobenen Rechtsmittel gemäß §§ 285 a Z 2, 285 d Abs. 1 Z 1, 294 Abs. 4 StPO in nichtöffentlicher Sitzung zurück, weil deren Ausführung nach der Aktenlage nicht fristgerecht zur Post gegeben worden war; darnach war nämlich dem Verteidiger dieses Angeklagten schon am 8.Juli 1987 (S 301) eine Urteil... mehr lesen...
Gründe: Dr. Wolfgang H*** führte gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, die Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung aus. Außerdem erhob die Staatsanwaltschaft eine Berufung. Zur Entscheidung über diese Rechtsmittel wurden die Akten am 31.März 1987 dem Obersten Gerichtshof vorgelegt, der sie gemäß dem... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 13.November 1986, 13 Os 160/86-5, wurde der gegen das Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 3.April 1986, GZ. 18 Vr 212/85-122, erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Alfred F*** Folge gegeben, das angefochtene Urteil - hinsichtlich des Mitangeklagten Harald H*** gemäß § 290 Abs. 1 StPO. - aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht verwiesen. Der Angeklagte H*** wurde mit sei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz A des Verbrechens der versuchten schweren Erpressung nach §§ 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z. 1 StGB. und des Vergehens der vorsätzlichen Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er am 20.Dezember 1978 seine Ehegattin Anna A mit Gewalt und durch gefährliche Drohung mit dem Tod zur Übergabe von 170.000 S Bargeld zu nötigen trachtete, wobei er mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Genötigten unrechtmäßig zu bereic... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Gründe: Das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengerichtes, GZ 5 e Vr 5009/76-476, mit dem (unter anderen) der Spengler Herbert A des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 2, 129 Z 1 StPO schuldig erkannt und bestraft wurde, wurde am 28.April 1978 kundgemacht. Nach dem Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolles erklärte der Angeklagte A sofort nach der Urteilsverkündung wörtlich: 'Das sind Hor(r)orurteile,... mehr lesen...
Gründe: Mit den Beschlüssen des Obersten Gerichtshofes vom 13.Oktober 1978, GZ. 9 Os 156/78-3, und des Oberlandesgerichtes Wien vom 16.November 1978, AZ. 26 Bs 2028/78, wurden die vom Angeklagten gegen das im
Spruch: genannte, seinem Verteidiger am 21.August 1978 zugestellte Urteil erhobenen Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung gemäß § 285 a Z. 1, 285 d Z. 1 StPO gemäß § 294 Abs. 4 StPO in nichtöffentlicher Sitzung als verspätet zurückgewiesen. Der Beschluß des Ob... mehr lesen...
Norm: StPO §358
Rechtssatz: Keine Aufhebung des Strafausspruchs, wenn der Schuldspruch von der Bewilligung der Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich eines Freispruchs nicht berührt wird. Entscheidungstexte 9 Os 42/76 Entscheidungstext OGH 20.10.1976 9 Os 42/76 Veröff: EvBl 1977/123 S 249 9 Os 144/76 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: StPO §358StPO §360
Rechtssatz: Auch eine nur teilweise Wiederaufnahme im Schuldspruch unter gleichzeitigem Freispruch insoweit (Faktenfreispruch oder Freispruch von einem von mehreren Delikten) zieht zwangsläufig die Aufhebung des Strafausspruches und das Erfordernis der Neubemessung der Strafe (für die verbleibenden Delikte) nach sich. Darauf, daß die Wiederaufnahme nicht zur Anwendung eines milderen Strafsatzes führt, kommt es nicht an.... mehr lesen...
Norm: StPO §285d Abs1StPO §352StPO §358
Rechtssatz: Kommt nachträglich hervor, dass der Angeklagte schon vor dem Tag gestorben ist, an dem der OGH - in Unkenntnis dieser Tatsache - seine Nichtigkeitsbeschwerde in nicht öffentlicher Sitzung zurückgewiesen hat, dann kann der OGH nach Analogie der §§ 352 ff StPO zugunsten des Verurteilten vorgehen (vgl SSt 20/40); er hat infolgedessen den Ausspruch über die Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde... mehr lesen...
Norm: StPO §296StPO §358
Rechtssatz: Hat der Oberste Gerichtshof gemäß § 296 StPO über eine Strafberufung in Unkenntnis dessen entschieden, daß die Berufungsinstanz hierüber bereits entschieden hat, wurde hiedurch der Grundsatz "ne bis in idem" verletzt. Der Oberste Gerichtshof hat seine Entscheidung in analoger Anwendung des § 358 StPO aufzuheben. Entscheidungstexte 8 Os 33/59 Entsche... mehr lesen...
Norm: StPO §358
Rechtssatz: Ist der OGH bei Zurückweisung der Berufung als verspätet von unrichtigen tatsächlichen Voraussetzungen ausgegangen, so kann nach Analogie der §§ 352 ff StPO insbesondere in entsprechender Anwendung des § 358 StPO vorgegangen werden, wobei Art I des EGStPO eine analoge Anwendung der Verfahrensvorschriften zu Gunsten des Angeklagten nicht verbietet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z8 IIHEO §371StPO §358
Rechtssatz: Zugunsten der dem Privatbeteiligten im Strafurteil zugesprochenen Kostenforderung kann nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens Exekution zur Sicherstellung geführt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 171/37 Entscheidungstext OGH 10.03.1937 3 Ob 171/37 Veröff: SZ 19/82 3 Ob 372/97w Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z9 litbStPO §358
Rechtssatz: Zur Frage der Überprüfbarkeit eines Wiederaufnahmsbeschlusses im Nichtigkeitsverfahren. Entscheidungstexte 5 Os 1065/28 Entscheidungstext OGH 26.06.1929 5 Os 1065/28 Veröff: SSt IX/63 9 Os 167/65 Entscheidungstext OGH 13.10.1966 9 Os 167/65 9 Os 16... mehr lesen...