Norm
EO §1 Z8 IIHRechtssatz
Zugunsten der dem Privatbeteiligten im Strafurteil zugesprochenen Kostenforderung kann nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens Exekution zur Sicherstellung geführt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0000165Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.12.2011