Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Freisprüche des Angeklagten enthält, wurde Franz L***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 iVm § 203 StGB idF BGBl 1989/242 (I./) und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB aF (II./) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in L***** „I./ im Zeitraum von 1989... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen rechtskräftigen Freispruch (§ 336 StPO) des Angeklagten enthaltenden - auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Erkan Y***** des Verbrechens des Mordes nach §§ 15, 75 StGB und des Vergehens des Hausfriedensbruchs nach § 109 Abs 1 und (richtig nur:) Abs 3 Z 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat Erkan Y***** am 23. Dezember 2008 in L***** 1./ „Alana R***** P***** vorsätzlich zu töten versucht, indem er ihr mit einem ca 28 c... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Reinhard S***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 2 dritter und vierter Fall StGB (1.) und der schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 erster Fall StGB (2.) schuldig erkannt. Danach hat er am 30. Mai 2008 in Graz Patricia R***** 1. mit Gewalt, indem er sich auf sie legte, sie niederhielt, ihre Beine auseinanderzwängte, sie würgte und ihren
Kopf: unter Anwendung von Körperkraft zu seinem Penis führte, d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden - Urteil wurde Ardalan D***** der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt und unter Anwendung des § 28 Abs 1 StGB nach dem ersten Strafsatz des § 143 StGB unter Bedachtnahme gemäß §§ 31, 40 StGB auf das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 14. Dezember 2007, AZ 041 Hv 125/07m, zu einer Zusatzfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Mit de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen zweier Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89 StGB) unter Verwendung einer ungeladenen CO2-Pistole anderen fremde bewegliche Sachen mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz abzunötigen versucht (§ 15 StGB), indem er von den Bedrohten unter Vo... mehr lesen...
Norm: StPO §321StPO §330 Abs2StPO §345 Abs1 Z8
Rechtssatz: Das Fehlen eines Hinweises auf die Möglichkeit, Fragen nur teilweise zu beantworten (§ 330 Abs 2 StPO), steht nicht unter Nichtigkeitssanktion. Entscheidungstexte 12 Os 155/07x Entscheidungstext OGH 31.01.2008 12 Os 155/07x 15 Os 78/16h Entscheidungstext OGH 12.10.2016 15 Os ... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z2StPO §285d Abs1 Z1StPO §316StPO §317 Abs2StPO §330 Abs2StPO §344StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Eine Fragenrüge, welche nicht darlegt, aus welchem Grund es entgegen dem Gesetzeswortlaut (§§ 317 Abs 2, 330 Abs 2 StPO) nicht zulässig gewesen sein soll, nur eine Hauptfrage nach schweren Raub ohne uneigentliche Zusatzfrage (§ 316 StPO) nach unqualifiziertem Raub zu stellen, orientiert sich nicht am Verfahrensrecht und kann bereits ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 29. Juni 2007 in E***** versucht (§ 15 StGB), durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben unter Verwendung einer Gaspistole Angestellten einer R*****-Filiale Bargeld mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz wegzunehmen oder abzunötigen, indem er... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Mikail A***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (1.) und mehrerer Verbrechen der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (2.) schuldig erkannt. Danach hat er in Innsbruck Sepiyat M***** Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Mikail A***** des Verbrechens der ve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Shah Mohammed N***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2, Abs 3 erster Fall, Abs 4 Z 3 und Abs 5 SMG (A./) sowie des Verbrechens nach § 28 Abs 2, Abs 3 erster Fall, Abs 4 Z 3 und Abs 5 SMG als Bestimmungs- bzw Beitragstäter nach § 12 zweiter und dritter Fall StGB (B./) schuldig erkannt (richtig: das Verbrechen nach § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall, Abs 3 erster Fall, Abs 4 Z 3 und Abs 5 SMG, § 12 zweiter und dritter Fall StGB sowie das Verb... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruht und auch rechtskräftige Schuldsprüche des Avni Z*****, des Arben M***** und des Astrit E***** enthält, wurde Lulzim R***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB, als Beteiligter gemäß § 12 dritter Fall schuldig erkannt. Danach hat er am 8. Februar 2006 in Wiener Neustadt zu einem von Avni Z*****, Arben M***** und Astrit E***** als Mittäter zum Nachteil Verfügu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Srdjan A***** und Danijel P***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Srdjan A***** und Danijel P***** des Verbrechens des schweren Raubes nach Paragraphen 142, Absatz eins,, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach haben sie am 9. April 2005 in W... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, welches auch einen rechtskräftigen Schuldspruch der Mitangeklagten M***** sowie einen Teilfreispruch des Angeklagten Kurt C***** enthält, wurde letzterer der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (Punkt I des Urteilssatzes) und der Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB (II) sowie der Vergehen der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB (III), der Urkundenunterdrückung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen - die die anklagekonformen Hauptfragen einstimmig bejaht hatten - beruhenden Urteil wurde der Angeklagte Kurt H***** (richtig:) der Verbrechen des versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 15, 206 Abs 1 StGB (I.1) und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1, Abs 3 erster Fall StGB (I.2) sowie der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB aF (II.1 un... mehr lesen...
Norm: StPO §312StPO §317 Abs2StPO §330 Abs2StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Zwar ist nach jeder echt (also auch und besonders realkonkurrierenden) konkurrierenden strafbaren Handlung grundsätzlich eine eigene Schuldfrage zu stellen, was sich für Fälle von Realkonkurrenz auch aus einem Größenschluss aus § 312 Abs 2 StPO ergibt. Allerdings räumt § 317 Abs 2 StPO dem Schwurgerichtshof ein Ermessen hinsichtlich der Zusammenfassung (auch) von Schuldfra... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde der Angeklagte Umar S***** (richtig:) der teils im Versuchsstadium (§ 15 StGB) verbliebenen Verbrechen der Vergewaltigung nach §§ 201 Abs 1 und Abs 3 dritter Fall StGB (zu 1.), des Verbrechens der versuchten Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1 StGB (zu 2.) sowie der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (zu 3.) und der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Ab... mehr lesen...
Norm: StPO §316StPO §317 Abs2StPO §330 Abs2
Rechtssatz: § 317 Abs 2 StPO überläßt es der Beurteilung des Schwurgerichtshofes, welche Tatsachen in einer Frage zusammenzufassen ("komplexe" Fragestellung) oder zum Gegenstand besonderer (Zusatzfrage) Fragen zu machen sind. (Den Geschworenen stand für den Fall, daß sie das dem Angeklagten zur Last gelegte Unzuchtsdelikt ohne Herbeiführung einer Schwangerschaft des Opfers angenommen hätten, die ihne... mehr lesen...
Norm: StPO §312StPO §314StPO §330 Abs2StPO §345 Abs1 Z6StPO §345 Abs1 Z12
Rechtssatz: Bei der konkreten Sachkonstellation war den (sowohl über die Möglichkeit einer bloß teilweisen Beantwortung von Fragen als auch über den Tatbestand nach § 83 StGB belehrten Geschwornen durchaus in Wahrung der Interessen des (im übrigen des Vergehens der Körperverletzung geständigen) Angeklagten die Alternative eröffnet, durch einschränkende Zusätze (§ 330 Abs ... mehr lesen...
Norm: StPO §330 Abs2
Rechtssatz: Die modifizierte Bezeichnung der Tatwaffe als "spitzer metallischer Gegenstand" statt dem in der Frage enthaltenen Springmesser ist eine nach § 330 Abs 2 StPO zulässige Beschränkung. Entscheidungstexte 12 Os 110/92 Entscheidungstext OGH 12.11.1992 12 Os 110/92 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Gründe: Gerhard L***** und Robert L***** wurden mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs. 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 20.Oktober 1990 in Gössendorf der Heidemarie (richtig: Heidetraud) K***** mit Gewalt gegen ihre Person sowie durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben, nämlich dadurch, daß ihr Robert L***** eine Pump-Gun der Marke Winchester Defender gege... mehr lesen...
Norm: StPO §330 Abs2
Rechtssatz: Die Erfassung eines Sachverhalts, dessen Tatsachensubstrat gegenüber dem in der Hauptfrage aufscheinenden bloß reduziert ist, kann nicht im Weg einer Eventualfrage bewirkt werden, sondern einzig und allein mittels einschränkender Bejahung der betreffenden Hauptfrage durch die Geschwornen im Sinne § 330 Abs 2 StPO. Das gilt selbst dann, wenn der zu erfassende (reduzierte) Sachverhalt bei seiner folgenden materiel... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 27.Dezember 1949 geborene Versicherungsvertreter Johann S*** (zu 1) des Verbrechens des Mordes (als unmittelbarer Täter) nach § 75 StGB und die am 18. November 1958 geborene Geschäftsfrau Eva Maria A*** (zu 2) des Verbrechens des Mordes (als Bestimmungs- und Beitragstäterin) nach §§ 12 (zweiter und dritter Fall), 75 StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs (US 5/6) haben in Wien 1. "Johann S*** im Herbst 1987 am 24... mehr lesen...
Norm: StPO §328StPO §330 Abs2
Rechtssatz: Eine dem § 330 Abs 2 StPO widersprechende Vorgangsweise ("Umfunktionieren" einer Hauptfrage in bezug auf die Täterschaftsform durch unzulässige Streichungen) der Geschwornen hat der Schwurgerichtshof zum Anlaß zu nehmen, die Änderung bzw Ergänzung der an die Geschwornen gerichteten Fragen unter Beachtung der für diesen Fall vorgesehenen Formvorschriften des § 328 StPO in Verbindung mit § 310 Abs 3 und 4... mehr lesen...
Norm: StPO §330 Abs2
Rechtssatz: § 330 Abs 2 StPO gestattet es den Geschwornen in keinem Fall, bei der (teilweisen) Bejahung einer Hauptfrage Beschränkungen (Streichungen) vorzunehmen, durch welche der Sinngehalt der Frage in tatsachenmäßiger Beziehung derart geändert wird, daß im Ergebnis ein Sachverhalt zum Gegenstand der Frage gemacht wird, auf den diese ursprünglich gar nicht gelautet hat und der gemäß § 314 Abs 1 StPO zum Gegenstand einer... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28.Mai 1959 geborene Jiri R*** des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB (Punkt I/ des Urteilssatzes) und des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs 1 StGB (Punkt II/ des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Es liegt ihm zur Last, am 17.August 1988 in Innsbruck I./ Stanislava G*** durch zweimaliges Drosseln mit einem Stoffschal und kräftiges Zurückreißen des Halses vorsätzlich getötet zu haben, sowie II./ im bewußten und gewollt... mehr lesen...
Norm: StPO §317 Abs1StPO §330 Abs2StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Allein daraus, daß eine Fragestellung den Geschwornen die im § 330 Abs 2 StPO vorgesehenen Einschränkungsmöglichkeiten eröffnet, kann sich ein Fehler der Fragestellung im Sinne des § 345 Abs 1 Z 6 StPO nicht ergeben, sofern nur der maßgebliche Wortlaut der betreffenden Frage (an sich) eine Beantwortung mit Ja oder Nein zuläßt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde (ua) die 36-jährige Josefine S*** der Verbrechen (1.) des schweren Raubes nach §§ 142, 143 dritter Fall StGB und (2.) des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie in der Nacht zum 5.September 1989 in Scheideldorf im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit dem (im selben Verfahren bereits rechtskräftig abgeurteilten) Karl W*** (zu 1) der Johanna S*** mit Gewalt gegen ihre Perso... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 23-jährige Hubert K*** und der 26-jährige Peter T*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen, welche die für jeden der beiden Angeklagten anklagekonform gestellte Hauptfrage jeweils mehrheitlich (im Stimmenverhältnis 7 : 1) bejaht hatten, des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 (zweiter Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 25.Feber 1986 in Linz im bewußten und gewollten Zusammenwirken der Martha R**... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 45-jährige Miroslav V*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen (zu I/) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB, (zu II/A) des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB und (zu II/B) des Verbrechens des Zwanges zur Unzucht nach § 203 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien (zu I/) nachgenannten Personen durch Vorhalten eines Messers und durch die Drohung, er werde sie umbringen,... mehr lesen...