Norm
StPO §321Rechtssatz
Das Fehlen eines Hinweises auf die Möglichkeit, Fragen nur teilweise zu beantworten (§ 330 Abs 2 StPO), steht nicht unter Nichtigkeitssanktion.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123256Im RIS seit
01.03.2008Zuletzt aktualisiert am
01.02.2022