Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden - auch Teilfreisprüche enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde Manfred A der Verbrechen (I.) des (1.) in einem Fall vollendeten und (2.) in einem weiteren Fall (an einer Taxilenkerin) versuchten schweren Raubes nach § 142 Abs 1, 143 erster Fall und 15 StGB, (II.) der (in einem Fall) versuchten Erpressung (zur späteren Ausfolgung von 500 S) nach § 15, 144 Abs 1 StGB und (III.) des (in drei Fällen mit einem Beutewert von ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15. September 1959 geborene Mechaniker Heinz A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 25. September 1983 in Hornstein Wolfgang B durch zwei Stiche mit einem Fixiermesser gegen die linke Brustseite, wodurch es zur Durchtrennung der Körperhauptschlagader kam, vorsätzlich tötete. Die Geschwornen haben die (anklagekonforme) Hauptfrage nach Mord (§ 75 StGB) stimm... mehr lesen...
Gründe: Der am 19.November 1949 geborene Alois A wurde mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil des Verbrechens des schweren Raubs nach §§ 142 Abs.1, 143, erster Fall, StGB. (I 1), des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs.1 und 2 Z.1 StGB. (I 2) und des Vergehens nach § 36 Abs.1 lit.b WaffenG. (I 3) schuldig erkannt. Den Schuldspruch wegen des Verbrechens des schweren Raubs (I 1) bekämpft der Angeklagte mit einer auf § 345 Abs.1 Z.6 und 8 StPO. ... mehr lesen...
Norm: StPO §321 Abs2 B
Rechtssatz: Konkrete Beispiele aus der Rechtsprechung (hier zur Abgrenzung des Versuchs von der Vorbereitungshandlung) braucht die Rechtsbelehrung nicht zu enthalten. Entscheidungstexte 10 Os 96/84 Entscheidungstext OGH 28.08.1984 10 Os 96/84 13 Os 108/84 Entscheidungstext OGH 27.09.1984 13 Os 108/84 Vgl; ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf A gemäß dem Wahrspruch der Geschwornen unter anderem des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15; 142 (Abs. 1), 143 erster und zweiter Fall StGB. (Punkt I) und des Verbrechens des verbrecherischen Komplottes nach Par 277 Abs. 1 StGB. (Punkt III) schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Der auf die Z. 6 und 8 des § 345 Abs. 1 StPO. gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Rudolf A gegen diese Schulds... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11. März 1965 geborene Gerald A des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 6. November 1983 in Linz seinen Adoptivvater (im Ersturteil unrichtig: Stiefvater) Ludwig A durch Erdrosseln tötete. Dieser Schuldspruch beruht auf dem Verdikt der Geschwornen, welche die anklagekonforme Hauptfrage nach Mord bejaht und demgemäß die Eventualfragen nach Totschlag und Körperverletzung mit tödlichem Ausgang unbeantworte... mehr lesen...
Norm: StPO §321 Abs2 BStPO §345 Abs1 Z8
Rechtssatz: Eine unrichtige Rechtsbelehrung über die Aktualität der Fragestellung, welche faktisch eine die Entscheidungsmöglichkeiten der Geschwornen beeinträchtigende Verkürzung des Fragenschemas bewirkt, begründet unabhängig davon, ob die Geschwornen hiedurch tatsächlich beirrt wurden, jedenfalls eine Urteilsnichtigkeit. Entscheidungstexte 10 Os 109... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurde u.a. der am 13.Jänner 1963 geborene Andreas A, der zuletzt keiner Beschäftigung nachgegangen und ohne festen Unterstand gewesen war, des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB und des Verbrechens des schweren Raubes nach den § 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB schuldig erkannt und hiefür nach dem § 75 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 15 Jahren verurteilt. Ihm liegt ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 28. September 1958 geborene (beschäftigungslose) Robert A und der am 25. September 1956 geborene (gleichfalls keiner Beschäftigung nachgehende) Franz B auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143, erstem Fall, StGB schuldig erkannt. Ihnen liegt zur Last, am 30. August 1982 in Wien in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) der Franziska C mit Gewalt fremde bewegliche Sache , ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Walter A, Siegfried B und Ljuba C des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs 1, 143 erstem Fall StGB schuldig erkannt. Darnach haben die Genannten am 13. Juli 1983 in Wien in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) dem Siegfried D mit Gewalt gegen dessen Person fremde bewegliche Sachen, nämlich 3.700 S Bargeld, mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bere... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Alfred B und Johann A des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Dem Schuldspruch zufolge liegt ihnen zur Last, am 23.April 1983 in Wien in Gesellschaft als Beteiligte und unter Verwendung einer Waffe versucht zu haben, mit Gewalt gegen eine Person einem anderen fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz wegzunehmen, si... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurde der am 31.Jänner 1944 (oder 1946; vgl. Band I, S. 81 b d. A.) geborene, zuletzt ohne Beschäftigung gewesene türkische Staatsbürger Osman A des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 27.Februar 1983 in Wien (seine Ehegattin) Anakadin A durch wiederholtes Einstechen mit einem Fixiermesser vorsätzlich getötet hat. Die Geschwornen hatten die anklagekonform an sie gericht... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Beschwerde gezogenen Teil des angefochtenen Urteils (Pkt. I/5) wurde u.a. Johann B des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB schuldig erkannt. Nach dem Wahrspruch der Geschwornen hatten er und Walter A am 15.Oktober 1980 in Gerasdorf in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89 StGB) unter Verwendung einer Waffe anderen fremde bewegliche Sachen, nämlich Ba... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil werden (1.) Josef B des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB, (2.) Erwin D desselben Verbrechens als Beteiligter nach § 12 (dritter Fall) StGB sowie (3.) Erich A, (4.) Eduard C und (5.) Manfred E des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang als Beteiligte nach §§ 12 (dritter Fall, 83 Abs. 1), 86 StGB schuldig erkannt. Darnach haben am 27. Oktober 1982 (zu 1.) B in Langenstein den Roman F durch einen mit einer Schrotflinte abgegeben... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 2.März 1964 geborene Büroangestellte Kurt A auf Grund des jeweils einstimmigen Wahrspruchs der Geschwornen neben einer anderen Straftat zu I./ des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 StGB. und zu II./ des Vergehens des (zu ergänzen: schweren) Diebstahls nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z. 1, 128 Abs 1 Z. 4 StGB. schuldig erkannt, weil er am 13.November 1982 in Klagenfurt in Gesellschaft des abgesondert verfolgten Hubert B ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 10.Oktober 1952 geborene Hartwig A des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB. schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 13.Jänner 1983 in Bregenz im einverständlichen Zusammenwirken mit der rechtskräftig abgeurteilten Daniela B als Beteiligte dadurch, daß sie gemeinsam die Tabaktrafik des Max C betraten und Hartwig A diesen auf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28. Jänner 1961 geborene Bäckergeselle Johann A des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den §§ 15, 142 Abs 1, 143 StGB und des Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 4 StGB schuldig erkannt. Die Entscheidung gründet sich auf den Wahrspruch der Geschwornen, welche die in Richtung versuchten schweren Raubes gestellte 1. Hauptfrage ebenso wie die auf (insgesamt schweren) Diebstahl (in drei Fälle... mehr lesen...
Norm: StPO §321 Abs2 B
Rechtssatz: Die Annahme einer echten Idealkonkurrenz bedarf keiner besonderen Erläuterung, weil sich ihrer Voraussetzungen eben aus dem Vorliegen der gesetzlichen Merkmale eines jeden der mehreren zusammentreffenden Delikte ergibt. Zu Erklärungen über die Voraussetzungen einer bloßen Scheinkonkurrenz besteht in der Regel schon deshalb kein Anlaß, weil nach jener strafbaren Handlung, die diesfalls in der anderen aufgeht, g... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Adolf A, Wolfgang B, Gerhard C und Karl D der in Tateinheit begangenen Verbrechen (I.) des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB und (II.) des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 (zu ergänzen: erster und zweiter Fall) StGB sowie die drei Erstgenannten überdies (III.) des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit b WaffG schuldig erkannt. Als Mordversuch und als schwerer Raub liegt ihnen zur Last, daß ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.Juli 1940 geborene Hilfsarbeiter Johann A des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs. 1, 86 StGB. schuldig erkannt, weil er am 8.September 1982 in Kalkstein den Pius B durch einen gezielten Schuß aus einem Militärkarabiner vorsätzlich verletzte, wobei die Tat den Tod des Genannten zur Folge hatte. Dieser Schuldspruch beruht auf dem Wahrspruch der Geschwornen, welche die auf das Verbrechen des Mordes ... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z2StPO §321 Abs2StPO §344StPO §345 Abs1 Z8
Rechtssatz: Mit der Behauptung einer Unvollständigkeit der Rechtsbelehrung in bezug auf einen Strafaufhebungsgrund, der überhaupt nicht Gegenstand der Fragestellung ist, wird eine unter Nichtigkeitssanktion stehende Unrichtigkeit dieser Belehrung gar nicht geltend gemacht, der Nichtigkeitsgrund nach § 345 Abs 1 Z 8 StPO sohin nicht gesetzmäßig ausgeführt. Entscheidu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.März 1964 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Bäckergeselle Harald A auf Grund einstimmiger Bejahung der Hauptfrage durch die Geschwornen des Verbrechens des versuchten schweren Raubs nach §§ 15, 142 Abs. 1, 143, erstem Satz, StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 28. Oktober 1982 in Graz versucht, der Erika B die Tageslosung in der Höhe von mindestens 3.000 S wegzunehmen oder abzunötigen, indem er eine geladene Gaspis... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 5. Mai 1961 geborene beschäftigungslose Manfred Johann A und der am 2. Februar 1961 geborene Versicherungsangestellte Werner B auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143, 1. und 2. Deliktsfall, StGB schuldig erkannt. Ihnen liegt zur Last, in Graz (und im Faktum A 5 in Fernitz) nachgenannten Personen durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben unter Verwendu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20. August 1942 geborene Heinrich A des Verbrechens des versuchten Totschlages nach §§ 15, 76 StGB schuldig erkannt. Darnach hatte er sich am 18. Juli 1982 in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen lassen, zu versuchen, Astrid B (richtig: D) durch Versetzen mehrerer Messerstiche gegen den Oberkörper zu töten. Dieser Schuldspruch erging auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen, welche die in Richtung des... mehr lesen...
Norm: StPO §321 Abs2 B
Rechtssatz: Die dem Frageschema (StPO Form Prot 15) in Klammern beigefügten Erläuterungen, wann eine Frage zu beantworten ist, stellen sich als fallbezogen konkretisierter Teil der (das Verhältnis der Fragen zueinander betreffenden) Rechtsbelehrung (§ 321 Abs 2 StPO) dar. Sie sind als solche nach § 345 Abs 1 Z 8 StPO anfechtbar. Entscheidungstexte 10 Os 37/83 Entsch... mehr lesen...
Norm: StPO §321 Abs2 B
Rechtssatz: Eine schriftliche Rechtsbelehrung der Geschwornen zur Straffrage ist im Gesetz (§ 321 Abs 2 StPO) nicht vorgesehen; als (aktuelle) Folge der (in die alleinige funktionelle Kompetenz der Geschwornen fallenden) Bejahung einer Schuldfrage kommt einzig und allein der (darauf beruhende, dem Schwurgerichtshof obliegende) Schuldspruch in Betracht, wogegen über die zu verhängende Strafe von den Geschwornen (ohnehin) g... mehr lesen...
Gründe: Der am 17.August 1960 geborene Edmund A wurde der Verbrechen des versuchten schweren Raubes nach § 15, 142 Abs. 1, 143 StGB und des schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB sowie des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. a WaffG. schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, I. am 1.Oktober 1980 in Pottschach versucht zu haben, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben unter Verwendung eines Flobert-Revolvers, Kal. 9 mm, dem Aloi... mehr lesen...
Norm: StPO §321 Abs2 A
Rechtssatz: Die schriftliche Rechtsbelehrung hat nur eine Darlegung von Rechtsbegriffen zu enthalten; für die Erörterung sonstiger Fachausdrücke sowie die Verdeutlichung (hier: Medizinisch und psychologisch) relevanter Umstände kommt lediglich die gemäß § 323 Abs 2 StPO abzuhaltende Besprechung in Betracht. Entscheidungstexte 9 Os 93/82 Entscheidungstext OGH 28.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10. April 1933 geborene Pensionist Ferdinand A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen im zweiten Rechtsgang neuerlich des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Die Geschwornen hatten die an sie gestellte Hauptfrage (1), ob der Angeklagte schuldig sei, am 13. Februar 1981 in Telfs seinen Nachbarn Peter B durch einen Stich mit einem Offiziersdolch mit 26 cm langer, beidseitig geschliffener Klinge in das Herz vorsät... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Otto A und Johann B der Verbrechen (1.) des (in insgesamt drei Fällen in Gesellschaft und unter Verwendung von Waffen durch überfälle auf Tankstellen begangenen) schweren Raubes nach § 142 Abs. 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB (mit einem Beutewert von zusammen rund 60.000 S), (2.) des verbrecherischen Komplotts nach § 277 Abs. 1 StGB (in bezug auf einen Bank-Raub) und (3.) des (in zwei Fäl... mehr lesen...