Norm
StPO §321 Abs2 BRechtssatz
Die dem Frageschema (StPO Form Prot 15) in Klammern beigefügten Erläuterungen, wann eine Frage zu beantworten ist, stellen sich als fallbezogen konkretisierter Teil der (das Verhältnis der Fragen zueinander betreffenden) Rechtsbelehrung (§ 321 Abs 2 StPO) dar. Sie sind als solche nach § 345 Abs 1 Z 8 StPO anfechtbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0100936Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.01.2017