Norm
StPO §321 Abs2 BRechtssatz
Eine unrichtige Rechtsbelehrung über die Aktualität der Fragestellung, welche faktisch eine die Entscheidungsmöglichkeiten der Geschwornen beeinträchtigende Verkürzung des Fragenschemas bewirkt, begründet unabhängig davon, ob die Geschwornen hiedurch tatsächlich beirrt wurden, jedenfalls eine Urteilsnichtigkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0100908Dokumentnummer
JJR_19840725_OGH0002_0100OS00109_8400000_001