Norm: StPO §321 Abs2 BStPO §323 Abs2
Rechtssatz: Die Inhaltsfordernisse der schriftlichen Rechtsbelehrung sind (nach wie vor) in § 321 Abs 2 StPO abschließend umschrieben. Die im § 323 Abs 2 StPO seit dem StPÄG 1993 nunmehr ausdrücklich angeordnete Belehrung der Geschworenen über das Wesen der freien Beweiswürdigung beliebt daher der mündlichen Besprechung durch den Vorsitzenden vorbehalten, deren protokolarische Beurkundung das Gesetz nur im (... mehr lesen...
Norm: StPO §321 Abs2 AStPO §345 Abs1 Z8
Rechtssatz: Eine Rechtsbelehrung, die sich zur Gänze in der bloßen Wiedergabe des Gesetzestextes erschöpft, entspricht dem Gesetz (§ 321 Abs 2 StPO) allenfalls dann, wenn auf Grund der Allgemeinverständlichkeit aller gesetzlichen Merkmale der strafbaren Handlung, auf die die Frage gerichtet ist, sowie der darin vorkommenden Ausdrücke des Gesetzes eine weitere Erläuterung entbehrlich wäre. Dies gilt jedoch... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 BbStPO §321 Abs2 B
Rechtssatz: Die Beurteilung des Sinngehaltes einer in einem Druckwerk enthaltenen Äußerung ist als Tatfrage nicht in die Rechtsbelehrung aufzunehmen. Entscheidungstexte 12 Os 72/92 Entscheidungstext OGH 11.03.1993 12 Os 72/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:R... mehr lesen...
Norm: StGB §3 Abs2 A2StPO §321 Abs2 B
Rechtssatz: Beiden Fällen des § 3 Abs 2 StGB (Überschreitung des gerechtfertigten Maßes der Verteidigung aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken - § 3 Abs 2 erster Fall oder Anwendung einer offenbar unangemessenen Verteidigung - § 3 Abs 2 zweiter Fall = Abs 1 zweiter Satz StGB) ist gemeinsam, daß zwar ein rechtswidriger Angriff eine Notwehrsituation bewirkte, der Rechtfertigungsgrund der Notwehr dem Täter abe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch unbekämpft gebliebene Teilfreisprüche enthält - wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen schuldig erkannt: 1. Waltraud W***** (zu A/I bis V und D/) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Mordes nach §§ 75 und 15 StGB, teilweise als Beteiligte nach § 12 dritter Fall StGB, und (zu A/VI) des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB; 2. Irene L***** (zu B/) des Verbrechens des ... mehr lesen...
Norm: StPO §321 Abs2 AStPO §345 Abs1 Z8
Rechtssatz: Die Rechtsbelehrung hat eindeutig zu sein und den Geschwornen eine richtige Vorstellung von der auf Grund der Fragestellung in Betracht kommenden Rechtslage zu vermitteln. Sie darf keine Aussage enthalten, welche bei Berücksichtigung ihrer den Laienrichtern zugänglichen sprachlichen Bedeutung und unter der Voraussetzung ihrer denkgesetzmäßigen Handhabung eine falsche Rechtsansicht nahezulegen ... mehr lesen...
Gründe: Eduard J***** wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB (A) und des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 StGB (B) schuldig erkannt. Darnach hat er in der Nacht vom 24. zum 25.Dezember 1988 in Wien A. den Edgar W***** durch Versetzen mehrerer Messerstiche, insbesondere eines heftigen Herzstiches, vorsätzlich getötet; B. fremde bewegliche Sachen in einem 25.000 S nicht übersteigenden Wert aus dem Nachlaß des Edgar W... mehr lesen...
Gründe: Der am 12.März 1972 geborene (zur Tatzeit noch jugendlich gewesene) Angeklagte Ferdinand S***** wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen (I) des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB, (II) des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB und (III) des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 und 2 StGB schuldig erkannt. Inhaltlich des - für die Entscheidung über die Nichtigkeitsbeschwerde allein relevanten - Schuldspruchs wegen Mordes hat er am ... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen wurde Konrad B***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 10.September 1990 in Hallstatt seine Gattin Maria dadurch vorsätzlich tötete, daß er sie, nachdem er ihr Schlaftabletten verabreicht hatte, in einem benommenen und widerstandsunfähigen Zustand in den See stieß. Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte bekämpft diesen Schuldspruch mit Nichtigkeitsbeschwerde, weil keine Event... mehr lesen...
Gründe: Der am 8.Juli 1943 geborene Franz O***** wurde des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 24. Juli 1990 in Hall bei Admont seine Gattin Christiane O***** durch Schüsse aus einem Kleinkalibergewehr vorsätzlich getötet. Die Geschwornen haben - jeweils stimmeneinhellig - die anklagekonforme Hauptfrage nach Mord (§ 75 StGB) bejaht, die auf Zurechnungsunfähigkeit (§ 11 StGB) lautende Zusatzfrage jedoch verneint. Demgemäß ließen sie die Eventua... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ingrid Edith P***** des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruches liegt ihr zur Last, in Wien als Leiterin des Paßamtes des Bezirkspolizeikommissariates Wien Innere Stadt mit dem Vorsatz, den Staat an seinen Rechten zu schädigen, ihre Befugnis, im Namen des Bundes in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht zu haben, und zwar dadurch... mehr lesen...
Norm: StPO §321 Abs2 BStPO §345 Abs1 Z8
Rechtssatz: Die gemäß § 321 Abs 2 StPO zudem vorgeschriebene Belehrung über das Verhältnis der Fragen zueinander sowie über die Folgen der Bejahung oder Verneinung jeder Frage betrifft nur die Aktualität des Fragenschemas und die Konsequenzen der Fragenbeantwortung in prozessualer Hinsicht. Für eine Erörterung der Motivation des Gesetzgebers zur unterschiedlichen Abstufung von Strafdrohungen bei vergleich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der Staatsangehörige der CSFR Ales B*** der Verbrechen des räuberischen Diebstahls mit Waffen nach §§ 127, 129 Z 4, 131 "erster Strafsatz" (gemeint: erster und zweiter Qualifikations-Fall) StGB (A) und des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB (B) sowie der Vergehen nach § 36 Abs 1 Z 1 (C) und Z 2 WaffG (D) schuldig erkannt. Darnach hat er am 11.Jänner 1990 in Wien (zu A) fremde bewegliche Sac... mehr lesen...
Gründe: Der am 22.Februar 1924 geborene Kaufmann Herbert S*** wurde (auf Grund des stimmeneinhelligen Wahrspruchs der Geschwornen) des Verbrechens nach § 3 g Abs. 1 VerbotsG schuldig erkannt. Darnach hat er sich ab Ende 1988 bis 13.April 1989 in Mürzzuschlag, Strem (Burgenland) und an anderen Orten auf eine andere als die in den §§ 3 a bis 3 f VerbotsG bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinne betätigt, indem er mehr als 1.000 Exemplare des von ihm verfaßten Druckwerkes" ... mehr lesen...
Gründe: Peter K*** wurde mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil (1) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 zweiter Fall StGB und (2) des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB schuldig erkannt, weil er in Graz (zu 1) am 21.Dezember 1989 dadurch, daß er einen etwa 20 cm langen dolchförmigen Brieföffner gegen Natalia G*** richtete und sie aufforderte, alles Geld herauszugeben, widrigenfalls es Tote gebe, mithin durch Drohu... mehr lesen...
Gründe: Der am 3.September 1964 geborene Vyacheslav T*** wurde mit dem angefochtenen Urteil des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 25.April 1989 in Wien seinen Großvater Saul T*** durch zahlreiche massive Schläge mit einem Bügeleisen gegen den
Kopf: vorsätzlich getötet hat. Die Entscheidung beruht auf dem Wahrspruch der Geschwornen, welche die anklagekonforme Hauptfrage nach Mord (einstimmig) bejahten und die Zusatzfragen in Richtung Notwehr, Notwehr... mehr lesen...
Gründe: Norbert G*** wurde mit dem bekämpften, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er in der Nacht zum 5.Mai 1989 in Wien Ingrid F*** durch Versetzen zahlreicher Messerstiche und Schläge absichtlich eine im
Spruch: des erstgerichtlichen Urteils näher umschriebene schwere Körperverletzung zufügte. Rechtliche Beurteilung Die gegen den Schul... mehr lesen...
Gründe: Der nunmehr 39-jährige Friedrich W*** wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen (zu I/1) des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB, (zu I/2) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB und (zu II/) des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 WaffG schuldig erkannt und hiefür nach §§ 28, 75 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 18 (achtzehn) Jahren verurteilt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat Friedrich W*** (zu I/) am 27.Jänner 1988 in Frauenki... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.März 1971 geborene Jürgen L*** (im zweiten Rechtsgang) auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB schuldig erkannt, weil er nachts zum 17.September 1988 in Brunn am Gebirge versuchte, die 74-jährige Paula G*** zu töten, indem er ihr mit einer Zinnschale mehrmals ("in Tötungsabsicht") auf den Hinterkopf und ins Gesicht schlug. Die Geschwornen hatten die (anklagekonforme) Ha... mehr lesen...