Norm
StPO §317 Abs2Rechtssatz
Mehrere unter denselben Deliktsbegriff fallende Taten, zum Beispiel mehrere auch an verschiedenen Personen, zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten begangene Diebstähle, können in einer Schuldfrage, einer sogenannten Kumulativfrage, zusammengefasst werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0100893Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.01.2018