Norm
StPO §317 Abs2Rechtssatz
Wenn die Beweisergebnisse bezüglich mehrerer Angeklagter, die derselben Tat angeklagt sind, nicht gleichartig sind, muß für jeden Angeklagten eine besondere Frage an die Geschwornen gestellt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0100944Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.03.2018