Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5.Juli 1955 geborene Verkaufsleiter Heribert K*** des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach dem § 288 Abs. 2 StGB und des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 und Abs. 2, erster Deliktsfall, StGB schuldig erkannt. Zu den weiteren Anklagevorwürfen eines schweren Betruges und einer Urkundenunterdrückung erging ein - in Rechtskraft erwachsener - Freispruch. Als Veruntreuung liegt Heribert K*** zur Last, s... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Roland S*** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB. schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Verkündung des Urteils am 27.Oktober 1988 ersuchte der Angeklagte um drei Tage Bedenkzeit (S 67); eine Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung beim Gerichtshof erster Instanz ist innerhalb der gesetzlichen Frist (§§ 284 Abs. 1, 294 Abs. 1 StP... mehr lesen...
Gründe: Der jetzt 27-jährige Angestellte Herbert R*** wurde des Verbrechens der versuchten Notzucht nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach trachtete er am 2.Oktober 1987 in Ebental Ingeborg R*** widerstandsunfähig zu machen und sie in diesem Zustand zum außerehelichen Beischlaf zu mißbrauchen, indem er die Genannte an den Schultern erfaßte und festhielt, ihr den rechten Arm auf den Rücken bog, ihr den Mund zuhielt und sie zu einem Maisacker zerrte. R... mehr lesen...
Gründe: Ernst H*** wurde mit dem angefochtenen Urteil des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 2, 129 Z. 1, 130 zweiter Strafsatz StGB schuldig erkannt und hiefür zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Gemä § 43 a Abs. 3 StGB wurde der Vollzug eines Teiles der Freiheitsstrafe in der Dauer von 12 Monaten unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil wurde am 28.April 1988 verkündet (II S. 276). Am 2. Mai 1988 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.Februar 1944 geborene Dr. Hans G*** des Vergehens der falschen Beurkundung im Amt nach § 311 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit vom 5. bis 28.November 1986 in Wien als Richter des Jugendgerichtshofes Wien, sohin als Beamter, in öffentlichen Urkunden, deren Ausstellung in den Bereich seines Amtes fiel, nämlich in insgesamt zehn von ihm zugeteilten Rechtspraktikanten aufgenommenen Protokollen vom 4. November 1986, i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (neben anderen Angeklagten) der selbständige Konsulent Kurt K*** (geboren am 29. Juli 1940) des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit. a und b FinStrG., des Vergehens nach § 17 Abs 2 (Abs 1 Z. 1) AußenhandelsG. und des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB. schuldig erkannt. Über ihn wurden nach § 38 Abs 1 FinStrG. eine Freiheits-, eine Geld- und eine Ersatzfreiheitsstrafe... mehr lesen...
Gründe: Zu den Rechtsmitteln des Angeklagten M***: Mit dem angefochtenen Urteil vom 16.Dezember 1987 (ON 819) wurde (ua) der am 1.Jänner 1963 geborene jugoslawische Staatsangehörige Radisav M*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 2, 129 Z 1 und 2, 130 zweiter - gemeint: (nach dem zweiten Strafsatz dieser Gesetzesstelle strafbarer) dritter und vierter - Fall und ... mehr lesen...
Gründe: Der Angeklagte hat gegen das oben bezeichnete Urteil fristgerecht Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet (ON 64). Da er weder bei dieser Anmeldung noch in einer Rechtsmittelausführung einen der im § 281 Abs 1 Z 1 bis 11 StPO angegebenen
Gründe: bezeichnet hat, war die Nichtigkeitsbeschwerde nach Anhörung der Generalprokuratur schon bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§§ 285 d Abs 1 Z 1, 285 a Z 2 StPO). Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde der 36jährige Günter L*** des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 5. Jänner 1988 in Wien eine fremde bewegliche Sache, nämlich Alkohol, aus dem Marktstand des Werner M*** durch Einbruch mit dem Vorsatz wegzunehmen versucht hatte, sich unrechtmäßig zu bereichern. Rechtliche Beurteilung Die vom Angeklagten dagegen aus den Z 5 und 5 ... mehr lesen...
Gründe: Gegen das oben bezeichnete Urteil haben die beiden Angeklagten zwar fristgerecht Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet (S 217). Ausgeführt wurden diese Rechtsmittel allerdings nur von der Angeklagten K*** (ON 34). Rechtliche Beurteilung Da der Angeklagte S*** bei der Anmeldung der Rechtsmittel weder einen der in § 281 Abs. 1 Z 1 bis 11 StPO angegebenen Nichtigkeitsgründe bezeichnet noch - wiewohl über ihn mehr als eine Strafe, nämlich sowoh... mehr lesen...
Norm: StPO §294 Abs2StPO §294 Abs4StPO nF §296 Abs2
Rechtssatz: Bei fristgerecht angemeldeter "Berufung" ist dann, wenn nur eine einzige Strafe verhängt und nicht auch über privatrechtliche Ansprüche entschieden wird, eine Bezeichnung des Strafausspruchs als jenes Punktes des Erkenntnisses, durch den sich der Berufungswerber beschwert findet, nicht erforderlich, sodaß diesfalls über die (notwendigerweise: Strafberufung) Berufung trotz des Unter... mehr lesen...
Gründe: Der Angeklagte K*** hat gegen seine Verurteilung fristgerecht Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet (S 109/II). Die für ihn bestimmte Urteilsausfertigung wurde am 23. September 1987 dem im Rahmen einer Beigebung nach § 41 Abs. 2 StPO zu seinem Verteidiger bestellten Rechtsanwalt Dr. M*** in dessen Kanzlei (an eine Angestellte) zugestellt (Rückschein bei S 150/II). Diese Zustellung war ungeachtet dessen, daß sich der genannte Verteidiger seit dem 15. dM in Spitalsp... mehr lesen...
Gründe: Alfred K*** wurde mit dem oben bezeichneten Urteil wegen des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB und des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB verurteilt. Unmittelbar nach Urteilsverkündung und Erteilung der Rechtsmittelbelehrung durch den Vorsitzenden des Schöffensenates erklärte der Angeklagte, sich drei Tage Bedenkzeit vorzubehalten (S 172). Erst am 19.Jänner 1988 - einem Dienstag - meldete der Angeklagte in einem... mehr lesen...
Gründe: Die beiden jugoslawischen Staatsangehörigen Hasan H*** und Mile L*** wurden des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4 und 130 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie gewerbsmäßig (I) am 22. September 1987 in Mistelbach gemeinsam einen Fotoapparat samt Zubehör im Gesamtwert von 17.840 S der Firma N*** und am folgenden Tag in Retz jeweils mit einem Unbekannten (II) Hasan H*** eine Herrenlederjacke im Wert von 3.399 S de... mehr lesen...
Gründe: Der am 22.Mai 1945 geborene Unfallrentner Franz Josef K*** ist des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127 Abs 1, 129 Z. 1 StGB schuldig erkannt worden, weil er am 30. Oktober 1987 in Salzburg mit Diebstahlsvorsatz ein Schaufenster der Tankstelle der Ehegatten Franz und Martha T*** eingeschlagen hat. Diesen Schuldspruch ficht der Angeklagte mit einer "Berufung wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe im Sinne des § 281 Abs 1 Ziff. 9 c" an. ... mehr lesen...
Norm: StPO nF §285iStPO §294 Abs4StPO §296 Abs2
Rechtssatz: § 285i StPO nF normiert die Kompetenz des Gerichtshofes II. Instanz nur zur meritorischen Erledigung einer Berufung. Ist hingegen die Berufung gemäß §§ 294 Abs 4 StPO zurückzuweisen, so entscheidet (wie schon bisher auch in den Fällen des § 285d Abs 1 Z 2 StPO) gemäß § 296 Abs 2 StPO der OGH. Entscheidungstexte 12 Os 36/88 Ent... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen unbekämpften Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde Walter W*** (zu Punkt A des Urteilsspruchs) des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB, sowie der Vergehen (zu B) der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB, (zu C) der versuchten Bestimmung zum schweren Betrug nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 146, 147 Abs 1 Z 1 StGB, (zu D) der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Ab... mehr lesen...
Gründe: Der am 16.Februar 1960 geborene Kraftfahrzeugspengler Rudolf C*** ist des Verbrechens der Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1, 85 Z. 1 StGB (1) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt worden. Darnach hat er andere vorsätzlich am Körper verletzt, und zwar am 29.April 1984 in Bregenz den Johann K*** durch einen heftigen Schlag mit einem Weinglas gegen dessen rechte Gesichtshälfte (tiefgreifende Fleisch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Odo B*** des Verbrechens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1, 128 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 1.Oktober 1985 in Lackenbach fremde bewegliche Sachen in einem 100.000 S übersteigenden Wert, nämlich einen Bargeldbetrag von 150.000 S, Verfügungsberechtigten der V*** L*** mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch die Sachzueignung unrechtmäßig zu bereichern. Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte b... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dietmar U*** und Roland S*** des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB schuldig gesprochen, weil sie am 5.Dezember 1986 in Fügenberg im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter (§ 12 StGB) Gabriele E*** mit Gewalt, indem sie sie in einen PKW zerrten, mit ihr auf einen abgelegenen Parkplatz fuhren, sie dort im Auto festhielten und gewaltsam teilweise auszogen, zum außerehelichen Beischlaf mit Dietmar U*** ... mehr lesen...
Gründe: Rudolf Peter S*** wurde des Verbrechens der Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach §§ 83 Abs. 2, 84 Abs. 1, 85 Z. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 17.Juni 1986 in Linz den (einäugigen) Karl P*** durch Versetzen mehrerer Ohrfeigen mißhandelt hat, wodurch dieser das Sehvermögen am (noch intakten) rechten Auge für immer verloren hat und damit gänzlich erblindet ist. Der Angeklagte macht Urteilsnichtigkeit aus § 281 Abs. 1 Z. 4 und Z. 5 StPO geltend. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.Jänner 1941 geborene Kaufmann Otto K*** des Vergehens der versuchten Untreue nach §§ 15, 153 Abs. 1 und Abs. 2 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Hallein als Handlungsbevollmächtigter der T***-P*** Gesellschaft mbH die ihm durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über deren Vermögen zu verfügen oder sie zu verpflichten, wissentlich mißbraucht, indem er am 17.Jänner und 27. Jänner 1983 einen Auftrag der Firma ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde der Angeklagte Manfred Z*** des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Darnach hat er am 12.April 1985 in München ein ihm anvertrautes Gut in einem 100.000 S übersteigenden Wert, nämlich einen von Peter S*** erhaltenen und an Thomas N*** abzuliefernde... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Maximilian B*** wegen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt sowie nach § 21 Abs. 2 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Nach der Urteilsverkündung fragte der Vorsitzende den Angeklagten, ob er die Entscheidung verstanden und "was er bekommen" habe; darauf gab dieser sinngemäß (und nahezu wörtlich) die Antwort: "Fünfzehn Jahre wegen Mordes." Auf die folgende K... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 45-jährige Kaufmann Wilhelm VAN DER F*** und der 27-jährige Schlosser Rupert L*** des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 3 StGB, L*** als Beteiligter gemäß § 12 dritter Fall StGB, schuldig erkannt. Darnach haben sie im März 1984 in Graz und Bad Goisern "in Gesellschaft als Beteiligte" mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, Verfügungs... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung In der Hauptverhandlung am 11.November 1985 war der Angeklagte durch einen nach § 41 Abs. 3 StPO bestellten Verteidiger vertreten; nach der Urteilsverkündung meldete er Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Auftrag des Amtsverteidigers erlosch mit dem Einlangen einer vom Angeklagten (drei Tage später) an einen gewählten Verteidiger ausgestellten Vollmacht beim erkennenden Gericht am 18. dM (§ 44 Abs. 2 StPO). Nichtsdestowe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 31.Jänner 1971 geborene Schülerin Manuela H*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten (zu ergänzen: schweren) Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 2 sowie 15 StGB schuldig erkannt, weil sie zwischen Juni und Oktober 1985 teils allein, teils in Gesellschaft abgesondert verfolgter Erwachsener drei Diebstähle (Wert der Beute über 5.000 S) begangen und vier weitere versu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.Juni 1958 geborene Franz Z*** der Verbrechen (1.) der Brandstiftung nach § 169 Abs. 1 StGB und (2.) des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Niedergstatt (zu 1) am 21.Feber 1984 am Wohnhaus seiner Mutter Theresia Z*** ohne deren Einwilligung eine Feuersbrunst dadurch verursacht, daß er im Keller eine Brandbrücke aus Holzspänen vom Feuerungsraum eines Heizkessels zu einem daneben befi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 27. September 1985 wurde Dieter Karl G*** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB und des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs. 1 Z 7 StGB schuldig erkannt. Nach Verkündung des Urteils hat der Genannte Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet (S 317), eine Urteilsausfertigung wurde seinem Verteidiger am 7.Februar 1986 zugestellt (S 387). Da innerhalb der Frist des § 285 Abs. 1 StPO ... mehr lesen...
Gründe: Gegen das oben bezeichnete Urteil hat der Angeklagte Paul Alexander DE B zwar fristgerecht Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet (S. 96/II), doch hat er weder bei dieser Anmeldung noch in einer Rechtsmittelausführung einen der in § 281 Abs. 1 Z. 1 bis 11 StPO. angegebenen Nichtigkeitsgründe sowie jene Punkte des Straferkenntnisses bezeichnet, durch die er sich beschwert findet; die (unspezifizierte) Erklärung, Berufung anzumelden, genügt diesem Erfordernis nicht (vg... mehr lesen...