Gründe: Dr. Rainer St***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 12. Jänner 2004 (ON 122) der Verbrechen der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB, der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB und des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Mit Entscheidung vom 5. Oktober 2004, GZ 14 Os 67/04-12, gab der Oberste Gerichtshof der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten teilweise Folge, hob das Urt... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 13. September 2001, AZ 2 b Vr 3281/01-160, wurde Maria P***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil sie unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes Taten begangen hatte, die ihr, wäre sie zurechnungsfähig gewesen, als Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten (§ 15 StGB) schweren Betruges nach §§ 146, 147 Ab... mehr lesen...
Norm: StPO §134StPO §226StPO §275StPO §281 ABs1 Z4 BStPO §281 Abs1 Z9 litbStPO §430 Abs5
Rechtssatz: Der Begriff "Prozessfähigkeit", der die Fähigkeit meint, Prozesshandlungen entweder persönlich oder durch einen selbst bestellten Vertreter wirksam vorzunehmen, ist ein zivilrechtlicher. Er ist von der strafprozessualen Verhandlungsfähigkeit, also der mit Blick auf die körperliche und geistige Verfassung zu beurteilenden Fähigkeit, dem Verlauf d... mehr lesen...
Gründe: Mit vom Beschuldigten unangefochten gebliebenen, seitens der Staatsanwaltschaft mit Berufung wegen Strafe bekämpften Urteil des Bezirksgerichtes Hietzing vom 12. März 2001, GZ 16 U 97/00d-10, wurde Michael Josef P***** des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Danach hat er zwischen 16. und 20. Mai 2000 Verfügungsberechtigten des N***** Krankenhauses der Stadt Wien einen Messbecher, ein Schaffell, zwei Rollen Müllsäcke... mehr lesen...
Norm: StPO §275StPO §427
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 427 StPO behandelt einen Fall des Ungehorsamsverfahrens gegen Abwesende und Flüchtige. Eine Fortsetzung der Hauptverhandlung mit Zustimmung des Angeklagten nach § 275 StPO ist dagegen kein Fall eines Ungehorsams und demnach auch im Verfahren über Anklagen wegen eines Verbrechens zulässig (ÖJZ-LSK 1985/51; SSt 34/42). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Pensionist Dr. Alfred M*** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG. (Punkt A des Urteilssatzes; der im
Spruch: zitierte Abs 3 enthält keine Tatbestände, sondern nur Legaldefinitionen, wann eine solche Abgabenverkürzung nach Abs 1 und 2 bewirkt und damit der jeweilige Tatbestand technisch vollendet ist: LSK. 1984/97, Harbich, MTA.3 § 33 FinStrG. Anm. 5) sowie des Vergehens nach § 24 Abs 1 lit a, b und c DevG... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13. Mai 1925 geborene Frächter Helmut F*** des Vergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG. schuldig erkannt (irrig auch nach "Abs 3 lit a und b", denn § 33 Abs 3 FinStrG. enthält bloß Legaldefinitionen, die Tatbestände sind in den Absätzen 1, 2 und 4 umschrieben: LSK. 1984/97). Darnach hat er in Bruck an der Mur vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgab... mehr lesen...
Gründe: Der am 23. Oktober 1922 geborene Komponist und Schriftsteller Gerhard B*** ist des - einzigen - Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 "in Verbindung mit § 33 Abs 3 lit a" FinStrG. teils als unmittelbarer Täter (§ 11, erster Fall, FinStrG.), teils als Beteiligter nach § 11, zweiter Fall, FinStrG., sowie des Vergehens nach § 24 Abs 1 lit b und lit c DevG. schuldig erkannt worden. Die Formulierung des Urteilsspruchs zwingt zu der Anmerkung, daß § 33 Abs 3 l... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurde der am 13.Jänner 1949 geborene Angeklagte Heinrich W*** der Verbrechen des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB (Punkt I/1 des Urteilssatzes), des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 erster und zweiter Fall StGB (I/2) und des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB (III/1) sowie des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit a WaffG (IV) schuldig... mehr lesen...
Norm: StPO §226StPO §275
Rechtssatz: Zur Frage der Verhandlungsfähigkeit im allgemeinen und im besonderen (hier: eines Angeklagten, der zufolge traumatisch bedingter Aphasie sich weder mündlich noch schriftlich ausdrücken kann und auch keine Zeichensprache beherrscht). Entscheidungstexte 9 Os 45/86 Entscheidungstext OGH 19.11.1986 9 Os 45/86 Veröff: SSt 57/87 = EvBl 1987/9... mehr lesen...
Norm: StPO §275
Rechtssatz: § 275 StPO steht nicht unter Nichtigkeitssanktion, eine solche könnte auch nicht über den Umweg des § 427 StPO geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 12 Os 156/83 Entscheidungstext OGH 06.12.1984 12 Os 156/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0098984 ... mehr lesen...
Norm: StPO §275
Rechtssatz: Mit Zustimmung des Angeklagten darf die Hauptverhandlung trotz seiner (Krankheitsbedingten) Abwesenheit fortgesetzt werden. Entscheidungstexte 12 Os 156/83 Entscheidungstext OGH 06.12.1984 12 Os 156/83 15 Os 42/92 18 Entscheidungstext OGH 26.11.1992 15 Os 42/92 18 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 51-jährige Kaufmann August A 1. des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG (Punkt I/A des Urteilssatzes), 2. des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (Punkt I/B des Urteilssatzes) und 3. des Verbrechens des versuchten schweren Betrugs nach §§ 15, 146, 147 Abs. 3 StGB (Punkt II/ des Urteilssatzes) schuldig erkannt und hiefür nach § 147 Abs. 3 StGB zu einer Freiheitsstrafe (in... mehr lesen...
Norm: FinStrG §55FinStrG §222FinStrG §223StPO §273StPO §274StPO §275StPO §276
Rechtssatz: Der Umstand, daß Abgabenbescheide der im § 55 FinStrG bezeichneten Art mit Beschwerden an den VfGH oder den VwGH bekämpft werden, berechtigt nicht zu einer "Unterbrechung" des gerichtlichen Finanzstrafverfahren bis zur Erledigung der außerordentlichen Rechtsmittel an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes; ein Erfolg eines außerordentlichen Rechtsmittel... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 31. Juli 1938 geborene Weinhauer Gustav A des Vergehens der teils 'bewirkten' (richtig: vollendeten - siehe § 13 Abs 1 FinStrG.), teils versuchten Abgabenhinterziehung nach den §§ 33 Abs 1, Abs 3 lit a, 13 FinStrG. schuldig erkannt, weil er in Gumpoldskirchen vorsätzlich fortgesetzt unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungsund Wahrheitspflichten, nämlich durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen und durch Unterlasse... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden u.a. der am 10.Jänner 1949 geborene beschäftigungslose Ewald A des Verbrechens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 und 3, 128 Abs. 2 StGB. und des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 3, 148 zweiter Deliktsfall StGB., der am 19.Februar 1946 geborene beschäftigungslose Johann B des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs. 1 und Ab... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16. April 1914 geborene Privatlehrer Johann A des - in der Zeit von anfangs 1972 bis Frühjahr 1974 in Österreich und Deutschland in insgesamt 8 Fällen mit einer Gesamtschadenssumme von über 384.000 S begangenen - Verbrechens des Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB. (Punkt A des Schuldspruchs) sowie der Vergehen der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 1 StGB.( Tatzeit: 11. Februar 1975; Punkt B), der Urkundenfälschung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28. Jänner 1939 geborene beschäftigungslose Leonhard A des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 4 und 129 Z 1 StGB schuldig erkannt, weil er nachgenannten Personen fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz weggenommen hat, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, und zwar 1. zwischen 25. und 31. Mai 1978 in Klagenfurt dem Dr. Kurt B durch Einbruch in ein Gebäude ein altbäuerli... mehr lesen...
Norm: StPO §275StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Verhandlungsfähigkeit liegt vor, wenn der Angeklagte animo et corpore dem Verhandlungsverlauf folgen kann. Entscheidungstexte 9 Os 143/76 Entscheidungstext OGH 22.11.1977 9 Os 143/76 Veröff: SSt 48/86 9 Os 45/86 Entscheidungstext OGH 19.11.1986 9 Os 45/86 Vgl; Beisatz: ... mehr lesen...
Norm: StPO §134StPO §275
Rechtssatz: Eine die Verhandlungsunfähigkeit bewirkende (geistige) Erkrankung kann Urteilsnichtigkeit nur im Falle unbegründeter Ablehnung eines entsprechenden Vertagungsantrages bewirken. Entscheidungstexte 11 Os 109/77 Entscheidungstext OGH 20.09.1977 11 Os 109/77 9 Os 30/79 Entscheidungstext OGH 06.04.1979 ... mehr lesen...
Norm: StPO §275StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Verhandlungsunfähigkeit setzt voraus, dass der Angeklagte nicht in der Lage ist, dem Verlauf der Verhandlung zu folgen, sich verständlich zu äußern und seine Rechte sinnvoll wahrzunehmen. Entscheidungstexte 13 Os 45/77 Entscheidungstext OGH 22.04.1977 13 Os 45/77 Veröff: EvBl 1977/254 S 610 9 Os... mehr lesen...
Norm: StPO §275StPO §281 Abs1 Z4 BStPO §430 Abs5
Rechtssatz: Die "Beteiligungsunfähigkeit" nach § 430 Abs 5 StPO ist an strengere Voraussetzungen geknüpft als die "Verhandlungsunfähigkeit", denn die bloße Unfähigkeit, dem Gang der Verhandlung sachgemäß zu folgen, fällt nicht darunter. Entscheidungstexte 13 Os 45/77 Entscheidungstext OGH 22.04.1977 13 Os 45/77 Veröff: EvBl 1977/254 S ... mehr lesen...
Norm: StPO §226StPO §245StPO §275StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Bezüglich eines Angeklagten, dessen Verhandlungsfähigkeit nicht außer Zweifel steht, darf - vor Behebung dieser Zweifel - eine Hauptverhandlung nicht angeordnet werden bzw ist die etwa trotzdem angeordnete Hauptverhandlung zu vertagen. Entscheidungstexte 13 Os 154/75 Entscheidungstext OGH 25.11.1975 13 Os 154/75 Ver... mehr lesen...