Norm
StPO §226Rechtssatz
Zur Frage der Verhandlungsfähigkeit im allgemeinen und im besonderen (hier: eines Angeklagten, der zufolge traumatisch bedingter Aphasie sich weder mündlich noch schriftlich ausdrücken kann und auch keine Zeichensprache beherrscht).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0097910Dokumentnummer
JJR_19861119_OGH0002_0090OS00045_8600000_001