Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Freispruch enthält, wurde Ing. Wilfried G***** mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er vom Jänner 2001 bis zum Sommer 2004 in Götzis und Hall in Tirol außer dem Fall des § 206 StGB geschlechtliche Handlungen an einer unmündigen Person vorgenommen und von ihr an sich vornehmen lassen, indem er in zahlreichen Angriffen die Brüste und die Scheid... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter S***** wegen Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB idF BGBl 1974/60 (A) sowie des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (B) und wegen Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (C) schuldig erkannt. Danach hat er „in Wien und Mönichkirchen A. in der Zeit zwischen 1995 bis 30. September 1998 eine unmündige Person auf andere... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mehmet A***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 Abs 1 StGB (I) und des Vergehens der Störung der Totenruhe nach § 190 Abs 1 StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mehmet A***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 Abs 1 StGB (römisch eins) und des Vergehens der Störung der Totenruhe nach § 190 Abs 1 StGB (römisch II) schuldig erkannt. Danach hat er I. Ihsan U***** dadurch, dass er einen gezielten Schuss mit ei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 16. Oktober 2007 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Holzweber als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Philipp, Hon.-Prof. Dr. Schroll und durch die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Mag. Hetlinger und Mag. Fuchs in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Maschler als Schriftführerin in der Strafsache gegen Michael K***** wegen des teilweise im Versuchsstadium verbliebenen Verbrech... mehr lesen...
Gründe: Monika K***** wurde des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Monika K***** wurde des Verbrechens der Veruntreuung nach Paragraph 133, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat sie von Februar 1998 bis August 2003 in R***** ihr anvertrautes Gut in einem 50.000 Euro übersteigenden Wert, nämlich von Patienten des Sanatoriums der K***** zur Weiterleitung übergebenes Bargeld im Gesamtbetrag vo... mehr lesen...
Norm: StPO §125StPO §126 AStPO §134StPO §249 Abs3StPO §273StPO §276StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Einen Sachverständigen bei seiner Befragung mit einer wissenschaftlich fundierten Lehrmeinung zu konfrontieren, aus der Zweifel an den von ihm gezogenen Schlüssen entstehen sollen (vgl § 134 StPO), ist keineswegs unzulässig oder unangemessen im Sinn des § 249 Abs 2 StPO. Der Fragesteller kann dazu sogar die Hilfe eines sogenannten Privatsachverstä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden und auch einen rechtskräftigen Schuldspruch der Beata H***** beinhaltenden Urteil wurde György D***** der Verbrechen des schweren Raubes als Beteiligter nach §§ 12 zweiter Fall, 142 Abs 1, 143 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in zwei Fällen durch die Aufforderung, zwecks Geldbeschaffung eine Bank zu überfallen, Beata H***** dazu bestimmt, unter Verwendung einer Waffe durch Drohung mit gegenwärti... mehr lesen...
Norm: RAO §45 Abs4StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §273StPO §274StPO §276StPO §281 Abs1 Z4
Rechtssatz: Mangelndes Vertrauen in den nach § 41 Abs 2 oder 3 StPO bestellten Verteidiger, weil dieser nicht an die Unschuld des Angeklagten glaube, ist kein vom Gericht zu beachtender Unterbrechungs- oder Vertagungsgrund, zumal hierin auch kein (von der Rechtsanwaltskammer wahrzunehmender) Grund zur Enthebung des Verteidigers liegt (vgl § 45 Abs4 RAO), we... mehr lesen...
Gründe: Die Hauptverhandlung vom 3. Mai 2002 wurde auf den 8. Mai 2002 vertagt, wobei der anwesende Beschuldigte Anto G***** den Termin unter Ladungsverzicht zur Kenntnis nahm (S 115). Da er zur fortgesetzten Hauptverhandlung nicht erschien, beschloss der Richter deren Vertagung auf den 16. Mai 2002 zur Vorführung des Beschuldigten (S 133). Der dagegen erhobenen Beschwerde des Beschuldigten gab das Landesgericht Innsbruck mit der wesentlichen
Begründung: Folge, dass gemäß § 79 Abs 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert T***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG und nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien im Bereiche des Finanzamtes für Körperschaften als faktischer Geschäftsführer und für die abgabenrechtlichen Belange Verantwortlicher der Firma A***** GmbH in der Zeit von Anfang 1991 bis 16. Juli 1995 vorsätzlich fortgesetzt in mehreren Tathandlungen (A) am 24. August 1993 unter Verl... mehr lesen...
Norm: StPO §273StPO §276StPO §276a
Rechtssatz: Eine in der Praxis "Rückleitung an den Untersuchungsrichter" genannte Vervollständigung der Voruntersuchung nach begonnener Hauptverhandlung soll der Intention des Gesetzgebers zufolge einen Ausnahmefall bilden, die nur dann zu verfügen ist, wenn die als notwendig erachteten Erhebungen oder Untersuchungshandlungen voraussichtlich so zeitraubend sein werden, daß eine Neudurchführung der Hauptverhand... mehr lesen...
Gründe: Der am 25.Juni 1932 geborene Primararzt Dr. Gerhard R*** wurde des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 25.Jänner 1989 in Wolfsberg durch einen Schuß aus einem Schrotgewehr seine Ehefrau Erika R*** zu töten getrachtet. Der Angeklagte bekämpft diesen Schuldspruch mit einer allein auf § 345 Abs. 1 Z 5 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, mit der er die ablehnenden Zwischenerkenntnisse über mehrere in der Hauptverhandlun... mehr lesen...
Norm: StPO §273 ffStPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Die Abweisung eines ohne weitere
Begründung: gestellten Antrags, die Hauptverhandlung " wegen der langen Dauer" zu vertagen, stellt auch bei einer außergewöhnlich langen Verfahrensdauer (zwölf Stunden) keine Hintansetzung wesentlicher Verteidigungsinteressen dar. Entscheidungstexte 12 Os 35/90 Entscheidungstext OGH 17.05.1990 12 O... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Pensionist Dr. Alfred M*** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG. (Punkt A des Urteilssatzes; der im
Spruch: zitierte Abs 3 enthält keine Tatbestände, sondern nur Legaldefinitionen, wann eine solche Abgabenverkürzung nach Abs 1 und 2 bewirkt und damit der jeweilige Tatbestand technisch vollendet ist: LSK. 1984/97, Harbich, MTA.3 § 33 FinStrG. Anm. 5) sowie des Vergehens nach § 24 Abs 1 lit a, b und c DevG... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13. Mai 1925 geborene Frächter Helmut F*** des Vergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG. schuldig erkannt (irrig auch nach "Abs 3 lit a und b", denn § 33 Abs 3 FinStrG. enthält bloß Legaldefinitionen, die Tatbestände sind in den Absätzen 1, 2 und 4 umschrieben: LSK. 1984/97). Darnach hat er in Bruck an der Mur vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgab... mehr lesen...
Norm: StPO §273 ff
Rechtssatz: Zur Frage der Notwendigkeit einer beantragten Vertagung wegen einer ungebührlich langen, die Grenzen der Aufnahmefähigkeit der Laienrichter absolut überschreitenden Verhandlungsdauer. Entscheidungstexte 15 Os 14/88 Entscheidungstext OGH 03.05.1988 15 Os 14/88 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StPO §62StPO §273 ff
Rechtssatz: Die Einbringung eines Delegierungsantrages erst in der Hauptverhandlung bewirkt keinen Anspruch auf Vertagung. Entscheidungstexte 13 Os 149/87 Entscheidungstext OGH 11.03.1988 13 Os 149/87 Veröff: SSt 59/16 14 Os 114/07g Entscheidungstext OGH 16.10.2007 14 Os 114/07g Beisatz: Jeden... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren AZ. 36 Vr 1655/86 des Landesgerichts Innsbruck stellte die Staatsanwaltschaft am 5.Juni 1986 gegen den am 1. Februar 1935 geborenen, beschäftigungslosen und in Wien wohnhaften Alfred R*** den Strafantrag wegen des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs. 1 Z. 1, 161 StGB. Einem Antrag des Beschuldigten, die Strafsache im Hinblick auf seinen Wohnort gemäß § 63 StPO. dem Landesgericht für Strafsachen Wien zuzuweisen, wurde vom Obersten Gerichtshof ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hans Rudolf W*** in Abwesenheit des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 und Abs. 3 lit. a FinStrG (aF) schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit vom 28.Februar 1979 bis 31.Juli 1980 in Wien im (Kompetenz-)Bereich des Finanzamtes für den 9., 18. und 19.Bezirk als Finanzstrafbehörde erster Instanz versucht, durch vorsätzliche Nichtabgabe von Erklärungen zur Umsatzsteuer nach Inanspruchnahme ungerecht... mehr lesen...
Norm: StPO §77 Abs1StPO §79 Abs1StPO §79 Abs3StPO §221 Abs1StPO §273 ffStPO §454
Rechtssatz: Ein Verzicht des Angeklagten auf die Schriftlichkeit der Vorladung zu einem ihm (in der vertagten Hauptverhandlung) mündlich bekannt gegebenen Termin für die fortgesetzte Verhandlung ist durchaus zulässig und wirksam. Entscheidungstexte 9 Os 152/86 Entscheidungstext OGH 21.01.1987 9 Os 15... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Robert A des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach dem § 304 Abs. 2 StGB schuldig erkannt und nach dieser Gesetzesstelle unter Anwendung des § 37 Abs. 1 StGB zu einer Geldstrafe sowie gemäß dem § 20 Abs. 2 StGB zur Bezahlung eines Geldbetrages von 23.000 S verurteilt. Den Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z 4 des § 281 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, den Straf- sowie den Verfallsausspruch ausdrü... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 51-jährige Kaufmann August A 1. des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG (Punkt I/A des Urteilssatzes), 2. des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (Punkt I/B des Urteilssatzes) und 3. des Verbrechens des versuchten schweren Betrugs nach §§ 15, 146, 147 Abs. 3 StGB (Punkt II/ des Urteilssatzes) schuldig erkannt und hiefür nach § 147 Abs. 3 StGB zu einer Freiheitsstrafe (in... mehr lesen...
Norm: FinStrG §55FinStrG §222FinStrG §223StPO §273StPO §274StPO §275StPO §276
Rechtssatz: Der Umstand, daß Abgabenbescheide der im § 55 FinStrG bezeichneten Art mit Beschwerden an den VfGH oder den VwGH bekämpft werden, berechtigt nicht zu einer "Unterbrechung" des gerichtlichen Finanzstrafverfahren bis zur Erledigung der außerordentlichen Rechtsmittel an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes; ein Erfolg eines außerordentlichen Rechtsmittel... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 31. Juli 1938 geborene Weinhauer Gustav A des Vergehens der teils 'bewirkten' (richtig: vollendeten - siehe § 13 Abs 1 FinStrG.), teils versuchten Abgabenhinterziehung nach den §§ 33 Abs 1, Abs 3 lit a, 13 FinStrG. schuldig erkannt, weil er in Gumpoldskirchen vorsätzlich fortgesetzt unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungsund Wahrheitspflichten, nämlich durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen und durch Unterlasse... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §273StPO §352
Rechtssatz: Eine Vertagung im Hinblick auf einen in derselben Strafsache vom Angeklagten im Stadium der Hauptverhandlung eingebrachten Antrag auf Wiederaufnahme ist unzulässig. Entscheidungstexte 11 Os 142/70 Entscheidungstext OGH 23.04.1971 11 Os 142/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: StPO §224StPO §273
Rechtssatz: Die das Beweisverfahren betreffenden Beschlüsse des Schöffensenates verlieren nach Ablauf eines Monates oder bei Änderung der Senatsbesetzung für das weitere Verfahren vor dem erkennenden Gerichte ihre Wirksamkeit. Der Vorsitzende kann auch zwischen zwei Hauptverhandlungen Erhebungen zur Erforschung wesentlicher Umstände veranlassen. Entscheidungstexte 9 O... mehr lesen...
Norm: StPO §221StPO §273
Rechtssatz: Die Einräumung einer Überlegungsfrist für den Angeklagten oder den Verteidiger nach dem Beginn der Hauptverhandlung ist im Gesetze nicht vorgesehen. Im Gegenteil, mit der Bestimmung des § 273 StPO wird die Unterbrechung der Hauptverhandlung, soferne sie der Vorsitzende nicht zur nötigen Erholung der dabei beteiligten Personen oder zur unverzüglichen Herbeischaffung von Beweismitteln für erforderlich hält, au... mehr lesen...
Norm: StPO §252 Abs1StPO §273
Rechtssatz: Der aus § 252 Abs 1 StPO abzuleitende Grundsatz der Unmittelbarkeit verlangt, daß Zeugen und Sachverständige, soferne dies nur irgendwie durchführbar ist, vom erkennenden Gericht selbst vernommen werden und dieses sich nicht mit der bloßen Verlesung ihrer im Vorverfahren oder vor der Sicherheitsbehörde abgelegten Aussagen begnüge. Entscheidungstexte 9 ... mehr lesen...