Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurde Herbert T***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB (A) sowie der Vergehen der grob fahrlässig Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach § 159 Abs 1 und Abs 2, (der Sache nach:) Abs 4 Z 1 und Z 2 StGB (C) und der Verstöße gegen die Vorschriften über die Einbehaltung und Einzahlung der Beiträge eines Dienstnehmers durch den Dienstgeber nach § 114 Abs 1... mehr lesen...
Gründe: Walter K***** wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 12. Februar 2000 in Wien Brigitte P***** dadurch vorsätzlich zu töten versucht hat, dass er ihr ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von etwa 15 cm in das rechte Schulterblatt stieß. Die Geschworenen bejahten die Hauptfrage I in Richtung Mordversuch, demzufolge blieben die Eventualfragen 1 bezüglich versuchten Totschlags, 2... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wilhelm R***** auf Grund des einstimmigen Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 15 Jahren verurteilt. Darnach hat er am 16.März 1991 in Salzburg Franz K***** durch Erwürgen vorsätzlich getötet. Dieses Urteil bekämpft der Angeklagte im Schuldspruch mit einer auf die Z 6 und 8 des § 345 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde sowie im Str... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 4.Jänner 1939 geborene Julian Josef M***, der am 27.April 1936 geborene Adolf S*** und der am 7.Mai 1951 geborene Leopold H*** des Verbrechens des versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch (und mit Waffen) nach §§ 15, 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 2, 129 Z 1 und 4 StGB (Punkt 1. des Urteilssatzes), Julian Josef M*** außerdem der Vergehen nach § 36 Abs. 1 Z 1 und 5 WaffenG (Punkt 4.1. und 5.), Adolf S*** darüber hinaus de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hans Georg K*** wegen Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB nach der zuletzt genannten Gesetzesstelle zu einer Freiheitsstrafe von 2 1/2 (zweieinhalb) Jahren verurteilt. Bei der Strafbemessung wertete das Erstgericht als erschwerend die zahlreichen einschlägigen Vorstrafen, die Wiederholung der strafbaren Handlungen und den raschen Rückfall, als mildernd hingegen ein (geringes) Teilgeständnis. Nachdem die Nichtigk... mehr lesen...
Gründe: Das Jugendschöffengericht erkannte (unter anderem) den 25-jährigen Angeklagten Franz U*** des Vergehens des (zu ergänzen: versuchten) Hausfriedensbruches nach §§ 15, 109 Abs. 3 Z 3 StGB schuldig und verurteilte ihn hiefür nach § 109 Abs. 3 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 10 (zehn) Wochen. Dabei wertete es als erschwerend die mehreren und auch einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten, als mildernd hingegen ein weitreichendes Teil- und Tatsachengeständnis, den Umstand, daß... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen wude der am 30. März 1960 geborene Franz B*** der Verbrechen des Mords nach § 75 StGB (1) und der Schändung nach § 205 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach hat er am 12.September 1985 in St.Veit im Innkreis die 17-jährige Andrea T*** durch Strangulieren mit einer Hanfschnur und zwei Krawatten vorsätzlich getötet (1), nachdem er sie zuvor in dem durch Würgen (vor dem Todeseintritt) herbeigeführten Zustand der Widerstandsunfähigkei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der 34-jährige Dietmar Klaus A (1.) des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs 1, 143 erster Fall StGB sowie der Vergehen (2.) der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB und (3.) der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er Monika B (zu 1.) am 18.Juli 1984 im Lokal 'HERZ-DAME' in Freistadt in Gesellschaft des abgesondert verfolgten Beteiligten (§ 12 StGB) Johann C m... mehr lesen...
Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er (A.) des (im Oktober 1980 an einem Vierzehnjährigen durch masturbatorbische Handlungen wiederholt begangenen) Verbrechens der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Jugendlichen nach § 209 StGB und (B.) des (im Juli 1981 verübten) Vergehens des (Einmiet-) Betruges nach § 146 StGB (mit 1.500 S Schaden) schuldig erkannt wurde, ist vom Obersten Gerichtshof mit Beschluß vom 10. Juli 1984, GZ 10 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Roman A (1.) des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und (2.) des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit b WaffenG schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, 1. am 5. November 1983 in Lustenau den Hanspeter B durch einen Stich mit einem Springmesser in das Herz vorsätzlich getötet sowie 2. in der Zeit von Sommer 1981 bis 5. November 1983 in Lustenau und an anderen Orten Österreichs das zu 1. erwähnt... mehr lesen...
Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach § 83 (Abs 2), 86 StGB verurteilt worden war, hat der Oberste Gerichtshof bereits mit dem in nichtöffentlicher Sitzung gefaßten Beschluß vom 27. März 1984, GZ 9 0s 46/84-5, dem der maßgebende Sachverhalt zu entnehmen ist, zurückgewiesen. Beim Gerichtstag war also nur mehr über die Berufung des Angeklagten zu entscheiden. Das ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 25.Oktober 1942 geborene Angestellte Sieglinde A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB. schuldig erkannt, weil sie am 20.Oktober 1982 in Wördern Christine B durch Versetzen mehrerer Stiche mit einem Jagdmesser in den Rücken- und Brustbereich vorsätzlich getötet hat. Die Geschwornen hatten die Hauptfrage I (in Richtung des Verbrechens des Mordes) einstimmig bejaht; folgerichtig blieb die n... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8. April 1923 geborene Tierarzt Dr. Alfred A des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit ab April 1980 bis Oktober 1981 in Retz als Beamter, nämlich als von der Stadtgemeinde Retz mit der überbeschau von Fleisch- und Wurstwaren im Landespensionistenheim Retz beauftragter Tierarzt, unter Ausnützung der ihm durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit mit Bereicherungs... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 36-jährige, zuletzt beschäftigungslose Albert A des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt und hiefür nach dieser Gesetzesstelle zu einer Freiheitsstrafe von 2 1/2 (zweieinhalb) Jahren verurteilt. Bei der Strafbemessung wertete das Schöffengericht als erschwerend die Vorstrafen des Angeklagten, den Umstand, daß die Verletzung zweifach als lebensgefährlich zu bezeichnen war... mehr lesen...
Gründe: Das Erstgericht erkannte den Angeklagten Walter A wegen der Vergehen des schweren Betruges nach den § 146, 147 Abs 2 StGB und der Urkundenunterdrückung nach dem § 229 Abs 1 StGB schuldig. Dem erstangeführten Schuldspruch liegen zwei Zechprellereien (Schaden 1.707 S) und vier Betrügereien zum Nachteil seiner entfernt Verwandten Gertrude B, die sich des Angeklagten nach seiner letzten Haftentlassung angenommen hatte, zugrunde (Schaden 9.800 S). Der Schuldspruch wegen Urkundenu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 31.Mai 1952 geborene Elektriker Alfred A des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach dem § 206 Abs. 1 und 2 StGB. schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, weil er - im Sinne der von den Geschwornen stimmeneinhellig bejahten, hinsichtlich des Tatzeitraums mit einer Beschränkung (§ 330 StGB.) versehenen Hauptfrage - von Mai 1978 bis Ende 1978 in Wien mit der am 9.Mai 1965 geborenen unmündigen Ilse B wiederholt d... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8.Februar 1917 geborene staatenlose Kaufmann Kurt A des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Fall StGB schuldig erkannt und hiefür nach dem ersten (richtig zweiten) Strafsatz des § 153 Abs. 2 StGB unter Bedachtnahme gemäß § 31, 40 StGB auf das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 9.Dezember 1975, GZ. 5 d E Vr 5098/74-82 (zehn Monate Freiheitsstrafe wegen § 486 Abs. 1 StG.) zu einer Zusatzfreihe... mehr lesen...
Norm: StGB §41StPO §265aStPO §339
Rechtssatz: Bei Beantwortung der Frage nach dem Vorliegen der gesetzlichen Erfordernisse für eine außerordentliche Milderung nach § 41 StGB ist kein strengerer Maßstab anzulegen als nach der bisherigen Praxis zu den Bestimmungen der §§ 54 und 266 StG sowie der §§ 265 a und 339 StPO. Entscheidungstexte 9 Os 1/75 Entscheidungstext OGH 19.02.1975 9 ... mehr lesen...
Norm: StPO §265aStPO §339
Rechtssatz: Bei einem Angeklagten der als gefährlicher Krimineller vom Typ des Hangtäters ausgewiesen ist (zahlreiche einschlägige Vorstrafen, Vielzahl von Fakten, Straftaten in mehreren Ländern), muß die Resozialisierungsprognose äußerst ungünstig beurteilt werden. Bei ihm steht ein möglichst wirksamer Schutz der Allgemeinheit vor dem zu befürchtenden Rückfall gegenüber anderen Strafzwecken im Vordergrund, was die Anw... mehr lesen...
Norm: StPO §265a
Rechtssatz: Eine (hier nur theoretische) Sorgepflicht stellt keinen Milderungsgrund im Sinne des § 265 a StPO dar. Entscheidungstexte 13 Os 35/72 Entscheidungstext OGH 17.05.1972 13 Os 35/72 Veröff: JBl 1972,541 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0098591 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: StGB §34StGB §41StPO §265aStPO §339
Rechtssatz: Unter den wichtigsten Milderungsumständen (im Sinne des § 265 a StPO) sind nicht nur die in den §§ 46, 47 StG (nunmehr § 34 StGB) demonstrativ aufgezählten, sondern auch gleichwertige aus der Beschaffenheit des Täters oder der Tat abzuleitende Umstände zu verstehen, so insbesondere auch ein relativ geringer Unrechtsgehalt der Tat. Liegen solche Umstände vor, so ist das außerordentliche Milde... mehr lesen...
Norm: StPO §265aStPO §339
Rechtssatz: Obgleich das Strafgesetz Raub im Familienverhältnis - anders als etwa Familiendiebstahl (§ 463 StG) - nicht privilegiert, so muß doch im Rahmen der Strafzumessung in Betracht gezogen werden, daß die Grenzen zwischen mein und dein unter nächsten Angehörigen nicht so scharf gezogen sind wie sonst. So gesehen stellt sich der Umstand, daß der Angeklagte die Tat innerhalb der Familie, und zwar an seiner Ehefrau ... mehr lesen...
Norm: StPO §265a
Rechtssatz: Anwendung des § 265 a StPO bei einem Angeklagten, den der Strafvollzug infolge seines Alters (circa sechzig Jahre) besonders hart triftt. Entscheidungstexte 11 Os 16/70 Entscheidungstext OGH 11.06.1970 11 Os 16/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0098600 ... mehr lesen...
Norm: StPO §265aStPO §345 Abs1 Z13
Rechtssatz: Hat das Geschwornengericht die Strafe innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens verhängt und kam es zu dieser Strafe durch unrichtige Anwendung des außerordentliches Milderungsrechtes, so ist der Nichtigkeitsgrund nach § 345 Abs 1 Z 13 StPO nicht gegeben. Entscheidungstexte 9 Os 32/65 Entscheidungstext OGH 22.04.1965 9 Os 32/65 ... mehr lesen...
Norm: StPO §265aStPO §265 Bb
Rechtssatz: Eine Verletzung der im § 265 a StPO in Ansehung der Strafdauer vorgesehenen Grenze des Milderungsrechtes liegt nur dann vor, wenn die früher zuerkannten Strafen und die neuerlich verhängte Strafe zusammen das im Gesetz vorgesehene Mindeststrafausmaß von sechs Monaten nicht erreichen. Wenn hiebei gemäß § 265 StPO auf zuvor verhängte Geldstrafen Rücksicht zu nehmen ist, sind bei der Prüfung, ob durch das n... mehr lesen...
Norm: JGG 1949 §11StPO §265a
Rechtssatz: Die Frage, ob im Einzelfalle bei einem straffälligen Jugendlichen das außerordentliche Milderungsrecht des § 54 StG oder die Bestimmungen des § 265 a StPO anzuwenden sind, ist danach zu beantworten, unter welches StG der Angeklagte fiele, wenn er nicht jugendlich wäre. Entscheidungstexte 5 Os 1128/31 Entscheidungstext OGH 08.01.1932 5 Os 112... mehr lesen...