Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Thomas F***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 8. Juli 2010 in Salzburg versucht, außer dem Fall des § 206 StGB eine geschlechtliche Handlung von einer unmündigen Person, nämlich der am 11. April 2003 geborenen Sabine S*****, an sich vornehmen zu lassen, indem er, nachdem er sie vom Erdgeschoss in den Keller eines Wohnhauses getragen hatte, sich die Hose s... mehr lesen...
G r ü n d e : Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günter K***** jeweils mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I) und Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB (II) schuldig erkannt. Danach hat er in der Zeit vom Jahr 2003 bis zum 1. Mai 2005 in mehrfachen Angriffen (I) außer dem Fall des § 206 StGB geschlechtliche Handlungen 1) an der am 13. Dezember 1993 geborenen Samanta Ko***** vorgenommen, indem ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Mag. Karl N***** jeweils mehrerer Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (I) und des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 2 StGB (II), des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (III), mehrerer Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger nach § 207a Abs 1 und Abs 3 Z 1 StGB (IV und V) sowie mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Johannes G***** - im zweiten Rechtsgang - auf Grund des Wahrspruches der Geschworenen der Verbrechen des Mordes als Beteiligter nach §§ 12 dritter Fall, 75 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Johannes G***** - im zweiten Rechtsgang - auf Grund des Wahrspruches der Geschworenen der Verbrechen des Mordes als Beteiligter nach Paragraphen 12, dritter Fall, 75 StGB schuldig erkannt. Danach ha... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthält, wurde Franz Ernst K***** des Vergehens (richtig: der Vergehen) des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 207b Abs 3 StGB (zu I) und des Verbrechens (richtig: der Verbrechen) des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (zu II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthält, wurde Franz Ernst K*... mehr lesen...
Norm: StPO §228StPO §229StPO §281 Abs1 Z3StPO §345 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die Unterlassung des Ausschlusses der Öffentlichkeit ist aus Z 3 des § 281 Abs 1 StPO bzw Z 4 des § 345 Abs 1 StPO unbeachtlich. Entscheidungstexte 15 Os 45/04 Entscheidungstext OGH 27.05.2004 15 Os 45/04 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Gründe: Cuma Y***** wurde mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil (richtig:) der Verbrechen der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 und der versuchten absichtlichen Körperverletzung nach §§ 15, 87 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 18. Mai 2003 in Wien 1) Ayfer Y***** durch einen Stich in den Bauch, wodurch sie eine Verletzung der großen Arterie, zwei Durchstiche des Dünndarms und einer dort befindlichen Ader erlitt... mehr lesen...
Gründe: Dr. Fritz R***** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Dr. Fritz R***** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3,, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er von 1993 bis 1998 in Wien mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, und in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung vo... mehr lesen...
Norm: StPO §228StPO §229StPO §281 Abs1 Z3StPO §345 Abs1 Z4
Rechtssatz: Ein nichtigkeitsbegründender Ausschluss der Öffentlichkeit kann - selbst ohne formellen Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 229 Abs 1 StPO - auch durch faktische Hinderung Interessierter, an der Hauptverhandlung teilzunehmen, verwirklicht werden. Entscheidungstexte 15 Os 61/02 Entscheidungstext OGH 28.11.2002 15... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, welches neben einem rechtskräftigen Schuldspruch des Angeklagten Gerhard S***** und einem in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch des Angeklagten O***** auch (allerdings gesetzwidrig - vgl Mayerhofer StPO4 § 494 E 3; Leukauf/Steininger Komm3 § 50 RN 8; ÖJZ-LSK 2002/174) Beschlüsse auf Anordnung der Bewährungshilfe und Erteilung einer Weisung gemäß §§ 51, 52 StGB enthält, wurden Stefan E***** (ge... mehr lesen...
Gründe: Gregor R***** wurde zweier Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (I), zweier Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (II/1 und 2/a), des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (II/2/b), zweier Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (III/1 und V), des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB (III/2) und des Vergehens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 erster Fall StGB (IV) schuldig erkannt. Gre... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (ua) Leon (William Martin) C***** und Andre (Bernard Eveline) D***** der jeweils als Bestimmungstäter begangenen, teils in der Entwicklungsphase des Versuchs (§ 15 StGB) verbliebenen Verbrechen nach § 28 Abs 2 (zweiter, dritter und vierter Fall), Abs 3 erster (überflüssig zusätzlich angeführt auch zweiter) Fall und Abs 4 Z 1 und 3 SMG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden (ua) Leon (William Martin) C***** und Andre (Be... mehr lesen...
Norm: StPO §228 Abs3StPO §229StPO §281 Abs1 Z3StPO §345 Abs1 Z4
Rechtssatz: Es steht nur ein Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit (§ 228 Abs 1 StPO), nicht jedoch die Unterlassung des Ausschlusses einer unmündigen Person als Zuhörer von der Hauptverhandlung (§ 228 Abs 3 StPO) unter Nichtigkeitssanktion. Entscheidungstexte 13 Os 93/99 Entscheidungstext OGH 15.09.1999 13 Os 93/... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftig gewordenen Schuldspruch des Mitangeklagten Peter O***** enthaltenden Urteil wurde der Angeklagte Karl L***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls (durch Einbruch) nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1 und Z 2, 130 zweiter Fall StGB (A) sowie der Vergehen der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (B), der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB (C) und nach § 50 Abs 1 Z 1 WaffG schuldig erkannt. Mit dem an... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II7StEG §6 Abs2StPO §229
Rechtssatz: Durch das Erfordernis der Öffentlichkeit des Verfahrens wird die Rechtspflege der Überwachung durch die Allgemeinheit unterzogen und das Vertrauen in die Gerichte gehoben. Durch eine transparente Rechtspflege wird außerdem die Fairness des Verfahrens gefördert. Dieses Prinzip ist aber nicht absolut, weil Art 6 Abs 1 MRK den Ausschluss der Öffentlichkeit unter bestimmten Voraussetzungen zu... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §42 Abs1StPO §229StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Hat sich der jugendliche Angeklagte in der Hauptverhandlung (nach wie vor) im wesentlichen leugnend verantwortet, so ist nicht erkennbar, an welchem für ihn günstigeren Aussageverhalten er durch den unterlassenen Ausschluß der Öffentlichkeit gehindert wurde. Damit ist jedenfalls ein nachteiliger Einfluß auf die Entscheidung im Sinne des § 281 Abs 3 StPO auszuschließen, weshalb die Frage... mehr lesen...
Norm: StPO §228StPO §229
Rechtssatz: Angesichts der Notwendigkeit, eine Zeugin nicht nur zu der an ihr laut Anklageschrift begangenen Vergewaltigung, sondern auch über sonstige Umstände ihres höchstpersönlichen Lebensbereiches im Zusammenhang mit ihren Beziehungen zum Angeklagten und ihrer Rolle bei der Aufklärung der unter Anklage gestellten Mordtaten zu vernehmen, räumt § 229 Abs 2 StPO in einem solchen Fall dem nur durch Ausschluß der Öffent... mehr lesen...
Norm: B-VG Art90 Abs1MRK Art6 Abs1 II7StPO §229StPO §281 Abs3
Rechtssatz: Das Verfahren vor den Strafgerichten ist - wie es auch dem Verfassungsgebot des Art 90 Abs 1 B-VG und des Art 6 Abs 1 MRK entspricht - grundsätzlich öffentlich. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit kommt demnach nur dann in Frage, wenn eine der Voraussetzungen des § 229 StPO unzweifelhaft gegeben ist. Die durch keinerlei konkretes Vorbringen untermauerte hypothetische Möglic... mehr lesen...
Gründe: A/ Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Gernot P*** des Verbrechens der Untreue nach dem § 153 Abs. 1 und 2, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt, weil er von 1980 bis Mai 1985 in Linz und anderen Orten als kaufmännischer Geschäftsführer der V***-A*** Intertrading Gesellschaft mbH (V***) die ihm durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über das Vermögen dieses Unternehmens zu verfügen, wissentlich dadurch mißbrauchte, daß er von Kemal O***, einem Provisionär der V***, e... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen wurde der am 27. Oktober 1958 geborene Malergeselle Josef K*** (I.) des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB, (II.) des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und (III.) des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er I. am 20.September 1987 zwischen Pertisau und Maurach außer dem Fall der Notzucht die Marianne W*** mit Gewalt, indem er sich in seinem PKW auf sie... mehr lesen...
Norm: StPO §228 Abs1StPO §229
Rechtssatz: Nichtigkeit liegt nach § 228 Abs 1 StPO nur dann vor, wenn die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung sachlich ungerechtfertigt ausgeschlossen wird, nicht aber, wenn kein Ausschluß erfolgt oder wenn die Fällung des Ausschlußerkenntnisses die Formvorschriften des § 229 StPO nicht eingehalten werden. Entscheidungstexte 14 Os 99/89 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StPO §229StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Daß es während des (temporären) Ausschlusses des Öffentlichkeit zwangsläufig auch zu Erörterungen kam, die für sich allein eine Ausschlußverfügung nicht gerechtfertigt hätten, vermag an deren Gesetzmäßigkeit "aus Gründen der Sittlichkeit" - wegen der Erörterung abwegiger Sexualpraktiken - nichts zu ändern. Entscheidungstexte 11 Os 82/87 Entsc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurden Tibor (Theodor) F*** und Peter Hans L*** des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB, Tibor F*** überdies des Vergehens der Zuhälterei nach dem § 216 Abs 2, erster, dritter und vierter Fall, StGB und des Vergehens nach dem § 36 Abs 1 Z 1 WaffenG schuldig erkannt. Hingegen wurde die wegen des Verbrechens des Mordes Mitangeklagte Regina U*** gemäß dem § 336 StPO rechtskräftig freigesprochen.... mehr lesen...
Gründe: Der Angeklagte Dr. Friedrich Wilhelm K*** wurde mit dem angefochtenen Urteil auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen (zu 1.) des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und (zu 2.) des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. b WaffenG schuldig erkannt; er wurde hiefür nach §§ 28, 75 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 20 (zwanzig) Jahren verurteilt; weiters wurde gemäß § 21 Abs. 2 StGB seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet und gemäß § 26 A... mehr lesen...
Norm: StPO §151 Z2StPO §229
Rechtssatz: Der Ausschluß der Öffentlichkeit ist aus Gründen der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt, wenn im Zuge der Einvernahme eines Zeugen Umstände zur Sprache kommen konnten, welche einerseits die verwaltungsinterne Tätigkeit der Finanzbehörden zum Gegenstand haben und andererseits ihrer Art nach der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen könnten (ohne daß solche der amtlichen Geheimhaltungspflich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.Jänner 1939 geborene Kaufmann Josef P*** des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 1 und 2, Abs. 3 (1. und 2. Fall) StGB, teils als Beteiligter gemäß dem § 12 StGB (A), ferner des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach den §§ 223 Abs. 2, 224 StGB (B I), des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 2 StGB (B II), des Vergehens der Täuschung nach dem § 108 Abs. 1 StGB (C), des Finanzvergeh... mehr lesen...
Norm: StPO §228StPO §229StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Einzelmaßnahmen der Prozeßleitung, wodurch einzelne Personen von der Anwesenheit bei der Hauptverhandlung angeschlossen werden (hier: § 248 Abs 1 letzter Satz StPO) beschränken die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung in keiner Weise. Entscheidungstexte 11 Os 184/85 Entscheidungstext OGH 17.03.1986 11 Os 184/85 Veröff: SSt... mehr lesen...
Norm: StPO §228StPO §229
Rechtssatz: Eine Nichtigkeit nach sich ziehende Verletzung des § 228 StPO liegt nur dann vor, wenn die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung sachlich ungerechtfertigt ausgeschlossen wird. Die Missachtung der Formvorschriften des § 229 StPO ist nicht mit Nichtigkeit bedroht. Entscheidungstexte 12 Os 55/85 Entscheidungstext OGH 27.06.1985 12 Os 55/85 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Margarethe A, die in Innsbruck eine Zeitschriftenagentur leitet, des Vergehens nach § 1 Abs. 1 lit. a und c PornG schuldig erkannt und hiefür zu einer (bedingt nachgesehenen) Geldstrafe verurteilt. Ihr liegt zur Last, am 23.Oktober 1981 in Innsbruck in gewinnsüchtiger Absicht unzüchtige Zeitschriften, und zwar das Magazin "Digest Nr 2" (10 Stück), das Magazin "Digest Nr 1" (2 Stück), das Magazin "Superstud" (2 Stück), das Magazin "Internati... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22. Juni 1948 geborene Diplomlogopäde Arnold A des Vergehens der Schändung nach dem § 205 Abs. 2 StGB, des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 StGB und des Vergehens des Mißbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach dem § 212 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruches mißbrauchte er I. zwischen September 1979 und März 1980 (die am 19. Jänner 1965 geborene) Gertrude B, die wegen Schwachs... mehr lesen...