Gründe: Das Schöffengericht erkannte den am 8. September 1957 geborenen Angestellten Werner A des Verbrechens der Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB, der Vergehen der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB sowie des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, 129 Z 2 StGB schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe und zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens. Überdies wurde der Privatbeteiligten Ba... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Gottlieb A und Othmar A unter anderem der Verbrechen der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB und der schweren Nötigung nach §§ 105, 106 Abs 1 Z 1 StGB sowie Othmar A zudem des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Als Notzucht und als schwere Nötigung liegt ihnen zur Last (I.) am 7. November 1977 in Kitzbühel im bewußten gemeinsamen Zusammenwirken als Mittäter Elisabeth A (A.) mit Gewalt gegen ihre... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28. April 1952 geborene Laborant Arnold A des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Er bekämpft den Schuldspruch mit einer auf Z 3 des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, in welcher er geltend macht, das Erstgericht habe zu Unrecht die §ffentlichkeit der Hauptverhandlung ausgeschlossen, weil der Sachverhalt durch die Gendarmerieerhebungen und die Vernehmungen vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20. Jänner 1942 geborene Betriebsschlosser Walter A des Verbrechens der versuchten gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Jugendlichen nach den § 15, 209 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er den am 23. November 1963 geborenen Hauptschüler E ald B am 21. Juni 1978 zwecks gleichgeschlechtlicher Beziehungen für den nächsten Tag zu einem vereinbarten Treffpunkt bestellte sowie ihm 50,-- S schenkte, am 22. Juni 197... mehr lesen...
Norm: StPO §229
Rechtssatz: Der Sinn des Prinzips der Öffentlichkeit (siehe Art 90 Abs 1 B-VG, Art 6 MRK) - womit die allgemeine Volksöffentlichkeit gemeint ist - liegt in der Kontrollfunktion, die die Allgemeinheit gegenüber der Gerichtsbarkeit ausüben soll. Jedermann soll, freilich im Rahmen der Möglichkeiten, erlaubt sein, der Verhandlung beizuwohnen. In diesem Sinn erfordert der Begriff der Öffentlichkeit gar nicht, daß der Zutritt zur Haup... mehr lesen...
Norm: StPO §228StPO §229StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Bei der Beantwortung der Frage, ob der Ausschluss der Öffentlichkeit wegen der Gefahr einer Beeinträchtigung zwischenstaatlicher Beziehungen Österreichs gerechtfertigt ist, ist von der Lage des Falles auszugehen, wie sie sich im Zeitpunkt des Ausschlusses der Öffentlichkeit darstellte, und nicht von der, wie sie sich in einem späteren Zeitpunkt ergab (Euler). Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StPO §228StPO §229StPO §281 Z3
Rechtssatz: Die Verletzung der Vorschrift des § 229 StPO die unter bestimmten Voraussetzungen den Ausschluß der Öffentlichkeit vorsieht, ist - zum Unterschied von einer Verletzung der grundsätzlich die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung statuierenden Bestimmung des § 228 StPO - im Gesetz nicht mit Nichtigkeit bedroht und vermag daher schon aus diesem Grunde den angezogenen Nichtigkeitsgrund nicht herzustel... mehr lesen...
Norm: StPO §229
Rechtssatz: Das Interesse der Parteien am Ausschluß der Öffentlichkeit hat hinter dem der Allgemeinheit an der öffentlichen Durchführung von Strafverhandlungen grundsätzlich, soweit nicht das Gesetz ausdrücklich Ausnahme hievon bestimmt, zurückzutreten. Entscheidungstexte 5 Os 1128/54 Entscheidungstext OGH 22.06.1956 5 Os 1128/54 Veröff: SSt XXVII/38 ... mehr lesen...
Norm: StPO §229StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Ausschluß der Öffentlichkeit bei Erörterung des Treibens ausländischer Agenten in der Hauptverhandlung. Entscheidungstexte 5 Os 182/56 Entscheidungstext OGH 20.04.1956 5 Os 182/56 Veröff: RZ 1956,108 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0098872 ... mehr lesen...
Norm: StPO §228StPO §229
Rechtssatz: Auch für einen im Verlauf einer Hauptverhandlung vorgenommenen Augenschein gelten die Bestimmungen der §§ 228 und 229 StPO. Entscheidungstexte 5 Os 133/32 Entscheidungstext OGH 23.03.1933 5 Os 133/32 Veröff: SSt XIII/30 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0098302 ... mehr lesen...