Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 03.09.2020 wurde der Beschwerdeführer beim Versuch, mit drei anderen ägyptischen Staatsbürgern schlepperunterstützt nach Italien zu gelangen aufgegriffen (AS 23), polizeilich einvernommen (AS 3) und in weiterer Folge mit Bescheid vom 04.09.2020 in Schubhaft genommen (AS 65). Der Beschwerdeführer wurde am 03.09.2020 zur möglichen Schubhaftverhängung von der belangten Behörde einvernommen und mit Übermittlung des o.a. Schubhaftbescheid und der... mehr lesen...
Begründend wurde im Wesentlichen nachstehendes ausgeführt: Es konnte nicht festgestellt werden, dass den Beschwerdeführern im Heimatland eine begründete Furcht vor einer asylrelevanten Verfolgung droht. Ebenso konnte unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände nicht festgestellt werden, dass sie im Falle einer Rückkehr nach Armenien der Gefahr einer Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Gesinn... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 18.06.2019 erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gemäß § 52 Abs. 4 FPG iVm § 9 BFA-VG gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt I.), stellte gemäß § 52 Abs. 9 FPG iVm § 46 FPG die Zulässigkeit seiner Abschiebung nach Kenia fest (Spruchpunkt II.) und legte gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG die Frist für die freiwillige Ausreise des Beschwerdeführers mit 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung fest (... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
Spruch: sowi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
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Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
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Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
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Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
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Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Afghanistans, reiste illegal in Österreich ein und stellte am 16.06.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. In der Erstbefragung vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab der Beschwerdeführer an, den Namen XXXX zu führen, Staatsangehöriger von Afghanistan, ledig, Angehöriger der Volksgruppe der Paschtunen, mit muslimischem Glaubensbekenntnis, am XXXX geboren und in der Provin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beschwerdeführerin reiste am 22.07.2015 mit einem Visum C (Schengen-Visum) in das Bundesgebiet ein und stellte am 07.08.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien, wies mit Bescheid vom 30.08.2016, Zahl: 1081685900-151032145, den Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte in Österreich zwei Anträge auf internationalen Schutz, die beide abgewiesen wurden. Der Beschwerdeführer kam seiner Ausreiseverpflichtung nicht nach. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 02.08.2019 wurde gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung in Verbindung mit einem auf 18 Monate befristeten Einreiseverbot erlassen. Nachdem der Beschwerdeführer, unter anderem wegen des Verbrechens des Suchtgifthan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige Nigerias, stellte ihren ersten Antrag auf internationalen Schutz in Österreich am 19.12.2016. Im Rahmen der Erstbefragung am 20.12.2016 gab sie im Wesentlichen an, Nigeria verlassen zu haben, um sich und ihren Kindern eine bessere Zukunft bieten zu können. Aufgrund der Angaben in der Erstbefragung sowie des EURODAC-Treffers der Kategorie 2 zu Italien richtete das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Verfahren des XXXX (in der Folge als Erstbeschwerdeführer bezeichnet) und seiner Ehefrau XXXX (in der Folge als Zweitbeschwerdeführerin bezeichnet) sowie ihrer minderjährigen Kinder XXXX (in der Folge als Dritt-, Viert- und Fünftbeschwerdeführerin bezeichnet), die aus Bagdad stammen und Staatsangehörige des Irak sind, sind im Sinn des § 34 AsylG 2005 gemeinsam als Familienverfahren zu führen. Der Erstbeschwerdeführer, der mit seiner Fami... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Verfahren des XXXX (in der Folge als Erstbeschwerdeführer bezeichnet) und seiner Ehefrau XXXX (in der Folge als Zweitbeschwerdeführerin bezeichnet) sowie ihrer minderjährigen Kinder XXXX (in der Folge als Dritt-, Viert- und Fünftbeschwerdeführerin bezeichnet), die aus Bagdad stammen und Staatsangehörige des Irak sind, sind im Sinn des § 34 AsylG 2005 gemeinsam als Familienverfahren zu führen. Der Erstbeschwerdeführer, der mit seiner Fami... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Verfahren des XXXX (in der Folge als Erstbeschwerdeführer bezeichnet) und seiner Ehefrau XXXX (in der Folge als Zweitbeschwerdeführerin bezeichnet) sowie ihrer minderjährigen Kinder XXXX (in der Folge als Dritt-, Viert- und Fünftbeschwerdeführerin bezeichnet), die aus Bagdad stammen und Staatsangehörige des Irak sind, sind im Sinn des § 34 AsylG 2005 gemeinsam als Familienverfahren zu führen. Der Erstbeschwerdeführer, der mit seiner Fami... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Verfahren des XXXX (in der Folge als Erstbeschwerdeführer bezeichnet) und seiner Ehefrau XXXX (in der Folge als Zweitbeschwerdeführerin bezeichnet) sowie ihrer minderjährigen Kinder XXXX (in der Folge als Dritt-, Viert- und Fünftbeschwerdeführerin bezeichnet), die aus Bagdad stammen und Staatsangehörige des Irak sind, sind im Sinn des § 34 AsylG 2005 gemeinsam als Familienverfahren zu führen. Der Erstbeschwerdeführer, der mit seiner Fami... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Verfahren des XXXX (in der Folge als Erstbeschwerdeführer bezeichnet) und seiner Ehefrau XXXX (in der Folge als Zweitbeschwerdeführerin bezeichnet) sowie ihrer minderjährigen Kinder XXXX (in der Folge als Dritt-, Viert- und Fünftbeschwerdeführerin bezeichnet), die aus Bagdad stammen und Staatsangehörige des Irak sind, sind im Sinn des § 34 AsylG 2005 gemeinsam als Familienverfahren zu führen. Der Erstbeschwerdeführer, der mit seiner Fami... mehr lesen...