Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragstellerin Gemeinde K*****, vertreten durch Mag. Michaela Künzel-Painsipp, Mag. Kurt Painsipp, öffentliche Notare in Feldbach, gegen die Antragsgegnerin Maria S*****, vertreten durch Mag. Dr. Heike Berner, Rechtsanwältin in Feldbach, wegen Ve... mehr lesen...
Begründung: Die Revisionsrekurswerber sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****. Zu Gunsten des Wilhelm H***** geboren am 17. 3. 1945 und der Gerda H***** geboren am 1. 7. 1943 ist zu C-LNR 4a ein Belastungs- und Veräußerungsverbot einverleibt. Am 6. 12. 2006 langte beim Erstgericht ein Anmeldungsbogen des Vermessungsamtes St. Pölten ein, mit welchem auf Grund des angeschlossenen Planes des DI Gerd Mahowsky vom 2.6.2006 und des Bescheides des Vermessungsamtes vom 27. 7. 2006, GZ... mehr lesen...
Begründung: Am 14. 5. 2007 wurde an das Vermessungsamt St. Pölten der Beschluss des Rekursgerichtes vom 10. Mai 2007, AZ 7 R 24/07w, womit der ordentliche Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung vom 12. 3. 2007 doch für zulässig erklärt wurde, mit dem Beisatz zugestellt, es stehe ihm frei, binnen 2 Wochen eine Revisionsrekursbeantwortung beim Rekursgericht einzubringen. Das Vermessungsamt hat innerhalb der 14-tägigen Frist per Fax und ohne Anwaltsunterfertigung eine Revisionsrekurs... mehr lesen...
Norm: LTG §32LiegTeilG §32
Rechtssatz: Nur die Anfechtung von Beschlüssen, die sich auf das Ansuchen einer Partei um Bewilligung einer bücherlichen Eintragung beziehen, unterliegt der dreißigtägigen Rekursfrist. Für die Anfechtung sonstiger Beschlüsse über die im LiegTeilG geregelten Angelegenheiten gelten die Grundsätze des Verfahrens außer Streitsachen, also auch die vierzehntägige Rekursfrist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss ordnete das Erstgericht betreffend die KG 31030 Neuberg aufgrund des Anmeldungsbogens des Vermessungsamtes Oberwart vom 4.1.2006, GZ A 249/2005 des Plan des DI M***** J***** vom 16.2.2005, GZ 1504-1/03, die lastenfreie Abschreibung der dem Rekurswerber gehörenden Teilfläche 56 im Ausmaß von 652m2 des Grundstücks 942 der EZ 281 und deren Zuschreibung zur EZ 2 an. Dieser Beschluss wurde dem Rekurswerber am 6.11.2006 durch Hinterlegung zugest... mehr lesen...
Begründung: Walter und Elisabeth O***** sind jeweils Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 92 GB ***** bestehend aus dem GST-NR 203 mit einer Fläche von 2.202 m². Ob dieser Liegenschaft ist sub C-LNR 2a die „Dienstbarkeit der elektrischen Leitung über GST-NR 203 gem P 1 2 Dienstbarkeitsvertrag 1969-03-28 für Republik Österreich (Eisenbahnverwaltung)" einverleibt. Das Vermessungsamt Amstetten teilte mit Eingabe vom 15. 12. 2005 „auf Grund des eingereichten Planes der DI Ingrid H*****... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verbücherte den Anmeldungsbogen GZ ***** des Vermessungsamts M***** vom 29. September 2005 (Herstellung der Anlage „Weg") und ordnete dabei u.a. ob der EZ ***** GB ***** (Eigentümer: Kurt H*****) die lastenfreie Abschreibung des im Teilungsplan mit „5" bezeichneten Trennstückes Nr 141 im Ausmaß von 41 m² und dessen Übertragung in die EZ 50000 GB ***** (öffentliches Gut - Straßen und Wege) unter Einbeziehung in das GST-NR 882/1 Sonstige (Weg) an. Ob der EZ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte dem Vater Dipl. Ing. Christoph W***** ein Besuchsrecht für seine Tochter „am Samstag alle vierzehn Tage von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr". Das Rekursgericht ergänzte diese - im Übrigen von ihm bestätigte - Entscheidung durch den Ausspruch, dass das festgesetzte Besuchsrecht an dem der Rechtskraft des Beschlusses folgenden Samstag beginne. Es sprach weiters aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der gegen den Beschluss des Rekur... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für die Anfechtung von Beschlüssen, die die Verbücherung eines Anmeldungsbogens nach §§ 15 ff LiegTeilG betreffen, gelten nach § 32 Satz 2 LiegTeilG die Grundsätze des Verfahrens außer Streitsachen. Die Rechtsmittelfrist beträgt daher gemäß § 11 Abs 1 AußStrG 14 Tage (RIS-Justiz RS0066401); die Bedachtnahme auf verspätete Rechtsmittel nach Abs 2 leg cit scheidet idR - so auch hier im Hinblick die bücherlichen Rechte der... mehr lesen...
Begründung: Barbara R***** ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Ihr Eigentumsrecht wurde aufgrund des Kaufvertrages vom 23. 2. 1998 zu TZ 634/1999 einverleibt. Gleichzeitig wurde ein Belastungs- und Veräußerungsverbot gemäß § 364c ABGB für Dr. Rudolf S***** und Luise S***** einverleibt. Barbara R***** ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Ihr Eigentumsrecht wurde aufgrund des Kaufvertrages vom 23. 2. 1998 zu TZ 634/1999 einverleibt. Gleich... mehr lesen...
Begründung: Die Revisionsrekurswerber sind je zur Hälfte Eigentümer der EZ ***** GB *****, zu der ua das Grundstück 51/1 gehört. Dieses Grundstück hat eine Gesamtfläche von 359 m**2. Darauf entfallen 327 m**2 auf eine Teilfläche und 32 m**2 auf eine andere Teilfläche, wobei beide Teilflächen in der Natur nicht zusammenhängen. Diese beiden Teilflächen waren bisher, um ihre Zusammengehörigkeit ersichtlich zu machen, in der Katastralmappe mit "Sprungklammern" verbunden. Verfahren... mehr lesen...
Begründung: Die Revisionsrekurswerber sind grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** *****, von der zur Herstellung eines Weges die lastenfreie Abschreibung einer Teilfläche im Ausmaß von 186 m**2 und die Zuschreibung dieser Teilfläche zum Grundbuch ***** EZ 50000 Eigentümer öffentliches Gut erfolgen soll. Das Erstgericht ordnete diese Grundbuchshandlungen an. Über Rekurs der Pauline D***** und des Erich A***** hob das Landesgericht Klagenfurt als Rekursgericht di... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Kufstein vom 8. 10. 1970 wurde zu TZ 1832/70 aufgrund des durch die Antragstellerin überreichten Gesuchs in der damaligen EZ 16 I (nunmehr EZ 545) Grundbuch W***** die Unterteilung der Grundstücksnummer 618 in die Grundstücksnummern 618/1 und 618/2 bewilligt und die lastenfreie Abschreibung der Grundstücksnummer 618/2 von der Liegenschaft EZ 16 I, die Eröffnung einer neuen Einlage (nunmehr EZ 483) und zugleich die Einverleibung des... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 43 Grundbuch ***** und beantragte die Einleitung des Aufforderungsverfahrens gemäß § 4 LiegTeilG, weil er aus seiner Liegenschaft die im vorgelegten Teilungsplan des DI Herbert M***** ausgewiesenen Grundflächen und zwar das Grundstück 152/2 im Ausmaß von 1003 m**2 KG ***** das Grundstück 671/3 im Ausmaß von 319 m**2, sowie die Trennstücke Nr 5 im Ausmaß von 44 m**2 und Nr 6 im Ausmaß von 2 m**2 aus dem Grundstück ... mehr lesen...
Begründung: Zunächst sei zum Gegenstand und Stand des Grundbuchsverfahrens auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 23. Juni 1998, GZ 5 Ob 57/98p, verwiesen. Das Erstgericht bewilligte aufgrund des Anmeldungsbogens des Vermessungsamtes Graz und der ihm zugrundeliegenden Beurkundung vom 8. 3. 1996 die lastenfreie Abschreibung geringwertiger Trennstücke gemäß § 13 LiegTeilG von der EZ ***** und Zuschreibung zur EZ*****, beide der KG ***** unter Einbeziehung in das Grundstück... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §32
Rechtssatz: Mit dem Rekurs gemäß § 32 LiegTeilG kann der Liegenschaftseigentümer geltend machen, daß der Anmeldungsbogen nicht den Urkunden, auf die er sich beruft und die ihm angeschlossen sind, entspricht. Entscheidungstexte 5 Ob 57/98p Entscheidungstext OGH 23.06.1998 5 Ob 57/98p 5 Ob 260/98s Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ 2***** des Grundbuches *****, bestehend unter anderem aus dem Grundstück Nr.*****2/1, steht im Alleineigentum des Dr.Wilhelm S*****. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Berufungsgerichtes vom 30.5.1995, 6 R 146/95 (im Verfahren 41 C 2052/94 des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz), wurde er schuldig erkannt, in die Teilung des Grundstückes *****2/1 der in dieses und in ein Trennstück, das den Tei... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft, bestehend aus den Grundstücken Nr. 357/1 und Nr. 357/4. Das Erstgericht bewilligte auf Grund der vorgelegten Urkunden (Teilungsplan, Bescheinigung des Vermessungsamtes B*****, Bescheid der Stadtgemeinde B*****, Erklärung der Antragstellerin betreffend Servitutenbestellung, Bestätigung über die Zeichnungsberechtigung der Organe der Antragstellerin) folgende Grundbuchseintragunge... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bLiegTeilG §32VermG §12
Rechtssatz: Die Teilung von Grundstücken durch Verbücherung von Anmeldungsbögen des Vermessungsamtes greift in die Rechtssphäre der Eigentümer der betroffenen Grundstücke ein, da die rechtlichen Verfügungsmöglichkeiten der Eigentümer dadurch nicht nur erleichtert, sondern auch erschwert werden können. Entscheidungstexte 5 Ob 114/89 Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Das Vermessungsamt Rohrbach beantragte mit dem Anmeldungsbogen GZ A 91/88 die Verbücherung der durch die Herstellung der Anlage B 127 Rohrbacher Straße herbeigeführten Eigentumsänderungen gemäß §§ 15 ff LiegTeilG. Der Anmeldungsbogen betraf neben der den Revisionsrekurswerbern gehörenden Liegenschaft EZ 47 KG Langhalsen zahlreiche Liegenschaften anderer Grundeigentümer und das öffentliche Gut. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 4. November 1988, Nc 56/88, wurden die im... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Anmeldungsbogens GZ A 97/1987 des Vermessungsamtes Bregenz vom 13. August 1987 hat das Erstgericht gemäß § 12 VermG in den EZ 373, 803, 809, 146, 374, 648 und 479 je KG Rieden Grundstückslöschungen infolge Vereinigung mit dem Grundstück 2 in EZ 373 durchgeführt und die bestehenden Dienstbarkeiten auf die EZ 373 übertragen. Dagegen erhob Martin B*** Rekurs. Er vertrat die Auffassung, daß unter den aufgelassenen und dem Grundstück 2 in EZ 373 KG Rieden zuges... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 1545 KG St. Pölten mit den Grundstücken 1139/1 Garten und 2646 Baufläche. Sie stellten den Antrag, das Grundstück 1139/1 in die Grundstücke 1139/1 und 1139/5 zu teilen, das Grundstück 1139/5 vom Gutsbestand der EZ 1545 KG St. Pölten abzuschreiben und hiefür unter Übertragung des bisherigen Eigentumsrechtes und eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes eine neue Einlagezahl zu eröffnen. Das Erstgerich... mehr lesen...
Der am 4. Jänner 1979 verstorbene Josef F war Eigentümer einer Hälfte der Liegenschaft EZ 48 II der KG G. An der in dieser Katastralgemeinde gelegenen agrargemeinschaftlichen Liegenschaft EZ 104 II standen ihm nicht an das Eigentum von Liegenschaften gebundene Anteilsrechte (walzende Anteile) zu. Sein Nachlaß wurde mit der Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Zell am Ziller vom 22. Jänner 1979, GZ A 14/79-11, seinem Sohn Johann F, der sich auf Grund des Testamentes unbedingt als... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §32
Rechtssatz: Das vollständige Fehlen entsprechender Angaben im Rekurs führt zur Zurückweisung, wenn diese infolge amtswegiger Verbücherung eines Anmeldungsbogens auch nicht den Anträgen entnommen werden können. Entscheidungstexte 5 Ob 44/79 Entscheidungstext OGH 18.12.1979 5 Ob 44/79 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: GBG §122 BLiegTeilG §3 Abs1LiegTeilG §4LiegTeilG §32
Rechtssatz: Die bei einer Abschreibung zu verständigenden Buchberechtigten sind auch Rekursberechtigte gemäß § 122 GBG. Wird ohne Zustimmung der Servitutsberechtigten und ohne Aufforderungsverfahren ein Teil einer Liegenschaft lastenfrei abgeschrieben, obwohl sich eine Servitut auch auf diesen Teil erstreckt, so ist der Servitutsberechtigte in seinen bücherlichen Rechten verletzt. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1LiegTeilG §32VermG §12
Rechtssatz: Die Rechtsmittelzulässigkeit bei Verfahren nach § 12 VermG richtet sich nach § 32 LiegTeilG. Ein außerordentlicher Revisionsrekurs nach § 16 AußStrG ist daher zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 2/78 Entscheidungstext OGH 21.02.1978 5 Ob 2/78 5 Ob 4/88 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Das Erstgericht ordnete mit seinem Beschlusse vom 15. April 1976 auf Grund des mit der Amtsbestätigung nach § 16 LTG versehenen Anmeldungsbogens des Vermessungsamtes Wiener Neustadt vom 11. Feber 1976 gemäß §§ 15 ff. LTG in EZ 82 KG F (Miteigentümer: Dr. Franz Martin K und Tatjana K) von Amts wegen die lastenfreie Abschreibung des Grundstückes Nr. 239/2 Weg, die Eröffnung der neuen EZ 129 KG F hiefür und ob dieser neuen EZ 129 in der Aufschrift der Einlage die Bezeichnung "Öffentliche... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 CLiegTeilG §32
Rechtssatz: Neuerungserlaubnis im Verfahren nach dem LiegTeilG. Entscheidungstexte 5 Ob 289/74 Entscheidungstext OGH 29.01.1975 5 Ob 289/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0006966 Dokumentnummer JJR_19750129_OGH0002_0050OB00289_7400000_001 mehr lesen...
Norm: GBG §136LiegTeilG §32
Rechtssatz: Die Berechtigung eines Beschlusses über die im Liegenschaftsteilunggesetz geregelten Angelegenheiten ist in gleicher Weise wie dieser Beschluß anfechtbar (daher Revisionsrekurs gegen die Berichtigung eines einen Anmeldungsbogen verbücherden Beschlusses zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 12/71 Entscheidungstext OGH 24.02.1971 5 Ob 12/71 V... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3LiegTeilG §32
Rechtssatz: Anwendung des § 11 Abs 2 AußStrG im Mappenberichtigungsverfahren nach § 27 Abs 2 und 3 LiegTeilG Entscheidungstexte 5 Ob 3/71 Entscheidungstext OGH 20.01.1971 5 Ob 3/71 5 Ob 21/76 Entscheidungstext OGH 05.10.1976 5 Ob 21/76 Abweichend; Beisatz: Mappenberichtigungsver... mehr lesen...