Norm
LiegTeilG §32Rechtssatz
Das vollständige Fehlen entsprechender Angaben im Rekurs führt zur Zurückweisung, wenn diese infolge amtswegiger Verbücherung eines Anmeldungsbogens auch nicht den Anträgen entnommen werden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0066383Dokumentnummer
JJR_19791218_OGH0002_0050OB00044_7900000_001