Norm: LiegTeilG §29LiegTeilG §32
Rechtssatz: Bei im Zuge eines Abhandlungsverfahrens gemäß § 29 LiegTeilG (von Amts wegen) erlassenen Verbücherungsanordnungen beträgt die Rekursfrist vierzehn Tage. Entscheidungstexte 5 Ob 150/70 Entscheidungstext OGH 26.08.1970 5 Ob 150/70 5 Ob 25/82 Entscheidungstext OGH 20.04.1982 5 Ob 2... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §32
Rechtssatz: Der Beschluß auf Abweisung des Antrages auf neuerliche Zustellung einer im Sinne der Vorschriften der §§ 15 bis 20 LiegTeilG ergangenen Entscheidung ist nach den Grundsätzen des Verfahrens außer Streitsachen anfechtbar. Entscheidungstexte 5 Ob 112/68 Entscheidungstext OGH 08.05.1968 5 Ob 112/68 Europea... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1AußStrG 2005 §46 Abs3 C1AußStrG 2005 §46 Abs3 C2AußStrG 2005 §46 Abs3 C3LiegTeilG §32
Rechtssatz: Im Allgemeinen wird eine Heranziehung der Bestimmung des § 11 Abs 2 AußStrG bei der Anfechtung eines "sonstigen Beschlusses" scheitern müssen, weil durch solche Beschlüsse in der Regel Rechte Dritter berührt sein werden; es kommt aber auch hier stets auf die besonderen Umstände des einzelnen Falles an. E... mehr lesen...
Der am 15. März 1957 verstorbene Karl F. hinterließ außer seiner Witwe Anna F. einen am 13. Mai 1925 geborenen ehelichen Sohn namens Franz Karl F., der voll entmundigt ist. Franz Karl F. hat einen unehelichen Sohn, den am 3. Februar 1947 geborenen mj. Helmut L., nunmehr durch Namensgebung K.; sein Vormund ist Walter K., Schulleiter in Graz. Der Erblasser hinterließ auch einen Neffen und eine Nichte, Stefan B. und Elisabeth J., geborene B. Der Nachlaß wurde mit Einantwortungsurkunde ... mehr lesen...
Norm: GBG §127LiegTeilG §15 ffLiegTeilG §16 idF GB?Nov 2008LiegTeilG §32LiegTeilG §32 idF GB?Nov 2008
Rechtssatz: Im Verfahren nach den §§ 15 ff LiegTeilG gelten für das Rechtsmittelverfahren gemäß § 32 LiegTeilG die Vorschriften des Verfahrens außer Streitsachen, weil nicht das Ansuchen der Partei, sondern der Anmeldungsbogen die Grundlage der Verbücherung bildet. Entscheidungstexte 5 Ob 109... mehr lesen...
Das Erstgericht ordnete auf Grund des mit der Amtsbestätigung des Vermessungsamtes S. vom 20. Oktober 1965 versehenen Anmeldungsbogens Nr. 10/1964 der KG. N. gemäß den §§ 15 ff. LiegTeilG. ob der im Eigentum der X-Gesellschaft m. b. H. stehenden Liegenschaft EZ. 84 KG. N. folgende Eintragungen an: 1. Die Ersichtlichmachung der Abänderung der Kulturgattung des Grundstückes Nr. 48/2 Wiese in Weg; 2. die lastenfreie Abschreibung des Grundstückes Nr. 48/2 Weg vom Gutsbestand der Liege... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IGBG §122 BLiegTeilG §32
Rechtssatz: Zur Rekurslegitimation eines Hypothekargläubigers im Verfahren nach §§ 15 ff LiegTeilG, der erst nach dem Anmeldungsbogen und der Einlösungsverhandlung eine Hypothek erwirbt. Entscheidungstexte 5 Ob 159/64 Entscheidungstext OGH 18.06.1964 5 Ob 159/64 SZ 37/88 European Case La... mehr lesen...
Nach dem Anmeldungsbogen Nr. ... des Vermessungsamtes B. wurden im Zuge der Regulierung des X-Baches in der Katastralgemeinde P. Grundstücksteilungen notwendig, wobei Grundstücksteile in das Verzeichnis III (öffentliches Gut) einzutragen und in das Grundstück Nr. 2554 X.-Bach einzubeziehen waren. Das Erstgericht bewilligte auf Grund des Anmeldungsbogens samt den beiden Mappenpausen und der gepflogenen Erhebungen unter anderen unbekämpft gebliebenen Teilungen, Ab- und Zuschreibungen ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1LiegTeilG §16 ffLiegTeilG §32
Rechtssatz: Zulässigkeit des außerordentlichen Revisionsrekurses nach § 16 AußStrG im Verfahren zur Verbücherung von Straßenanlagen und Wasserbauanlagen nach §§ 16 ff LiegTeilG. Entscheidungstexte 5 Ob 400/59 Entscheidungstext OGH 09.09.1959 5 Ob 400/59 5 Ob 274/64 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs1 AAußStrG §14 A5GBG §123GBG §125LiegTeilG §29LiegTeilG §32
Rechtssatz: 14-tägige Rekursfrist gem § 14 AußStrG nicht 30 - tägige Frist nach § 123 GBG 1955 -, wenn im Verfahren zur amtswegigen Verbücherung von Abhandlungsergebnissen (§ 29 LiegTeilG) die Beschlüsse der Untergerichte über die Löschung einer Rekursanmerkung (§ 125 GBG 1955) angefochten werden (ohne
Begründung: ). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3LiegTeilG §32
Rechtssatz: Keine Anwendbarkeit des § 11 Abs 2 AußStrG im Liegenschaftsteilungsverfahren. Entscheidungstexte 2 Ob 633/55 Entscheidungstext OGH 26.10.1957 2 Ob 633/55 Veröff: SZ 28/235 5 Ob 266/65 Entscheidungstext OGH 21.10.1965 5 Ob 266/65 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1GBG 1955 §126LiegTeilG §32
Rechtssatz: Wenn über eine Antrag nach § 29 LiegTeilG zu entscheiden ist, richtet sich die Anfechtbarkeit der Beschlüsse der Vorinstanzen nach §§ 125 ff GBG und nicht nach den Grundsätzen des AußStrG. Entscheidungstexte 2 Ob 105/57 Entscheidungstext OGH 20.03.1957 2 Ob 105/57 6 Ob 8/58 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs1 AGBG §123LiegTeilG §32
Rechtssatz: Nur die Anfechtung von Beschlüssen, die sich auf das Ansuchen einer Partei um Bewilligung einer bücherlichen Eintragung beziehen, unterliegt der dreissigtägigen Rekursfrist, während für die Anfechtung sonstiger Beschlüsse über die im LiegTeilG geregelten Angelegenheiten die Grundsätze des Verfahrens außer Streitsachen, also auch die 14 tägigen Rekursfrist, gelten. Ent... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1GBG §126LiegTeilG §29LiegTeilG §32
Rechtssatz: Anfechtung gemäß § 16 AußStrG der amtswegigen Verbücherung nach § 29 LiegTeilG. Entscheidungstexte 3 Ob 107/54 Entscheidungstext OGH 17.02.1954 3 Ob 107/54 Veröff: SZ 27/40 5 Ob 25/82 Entscheidungstext OGH 20.04.1982 5 Ob 25/82 ... mehr lesen...
Auf Grund der Einantwortungsurkunde vom 12. September 1952 wurde der Nachlaß der am 27. Juni 1951 verstorbenen Ida D. auf Grund eines Testamentes den erblasserischen Kindern Theodora W., Maria Assunta D. und Dr. Karl D. zu je einem Drittel eingeantwortet und ausgesprochen, daß das Eigentumsrecht der Erben zu je einem Drittel an dem der Erblasserin gehörigen Dreiviertelanteil der Liegenschaft EZ. 234, Grundbuch X. und an den Nachlaßliegenschaften EZ. 267 und 934 Grundbuch X. einzuverle... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1GBG §126LiegTeilG §32
Rechtssatz: Ein außerordentlicher Revisionsrekurs nach § 16 AußStrG ist bezüglich der Verbücherung einer Liegenschaftsteilung nur dann möglich, wenn es sich um ein Problem nach dem LiegTeilG handelt, sonst aber gemäß § 130 GBG ausgeschlossen. Entscheidungstexte 2 Ob 593/53 Entscheidungstext OGH 26.08.1953 2 Ob 593/53 Veröff: SZ 26/21... mehr lesen...
Das Erstgericht hat das Ansuchen der Einschreiterin, auf Grund des Teilungsplanes vom 10. November 1948, des Kaufvertrages vom 21. Juli 1948, des Nachtrages hiezu vom 14. November 1952 und der Heiratsurkunden vom 5. Mai und 24. Feber 1952 die Abschreibung eines Trennstückes im Ausmaß vom 1200 m2 von dem in EZ. A Grundbuch B. (im Burgenland) eingetragenen Grundstück Nr. C und seine Zuschreibung zum Gutsbestande der im Eigentum der Einschreiterin stehenden Liegenschaft EZ. D des gleiche... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gLiegTeilG §32UHV §18
Rechtssatz: Es begründet eine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die Vorschriften des § 32 LiegTeilG über die Anfechtung von Beschlüssen unrichtig angewendet wird. Die Entscheidung im Sinne der Urkundenhinterlegungsverordnung ist nach den Bestimmungen des AußStrG anfechtbar. Entscheidungstexte 2 Ob 110/50 Entscheidungstext OGH 01.03.1950 2 ... mehr lesen...