Norm
LiegTeilG §32Rechtssatz
Mit dem Rekurs gemäß § 32 LiegTeilG kann der Liegenschaftseigentümer geltend machen, daß der Anmeldungsbogen nicht den Urkunden, auf die er sich beruft und die ihm angeschlossen sind, entspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110528Dokumentnummer
JJR_19980623_OGH0002_0050OB00057_98P0000_001