Norm: LiegTeilG §20
Rechtssatz: Nach den Zielsetzungen der GB?Nov 2008, die den Rechtsschutz betroffener Grundeigentümer und sonstiger Buchberechtigter im Sonderverfahren nach den §§ 15 ff LiegTeilG verbessern wollte, steht Grundeigentümern und Buchberechtigten im Einspruchsverfahren nach § 20 LiegTeilG auch der Einwand offen, ein Einvernehmen läge deshalb nicht vor, weil eine getroffene Vereinbarung mangels erforderlicher Genehmigung des Gemei... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsvorgänger des Klägers, dessen aktive Klagelegitimation nicht strittig ist, traten der beklagten Gemeinde zwei Teilflächen (Gesamtausmaß 232 m2) einer Liegenschaft zur Errichtung eines öffentlichen Wegs ab; diese Flächen wurden in der Folge in einem Verfahren nach den §§ 15 ff LiegTeilG der im Eigentum der Beklagten stehenden Wegparzelle grundbücherlich zugeschrieben. Der Abtretung, in deren Zug der Rechtsvorgänger des Klägers am 15. 6. 2004 auch schriftlich sei... mehr lesen...
Begründung: Die A***** AG ist die Eigentümerin der Liegenschaft EZ 15 GB ***** bestehend aus dem Grundstück NR 2000. Ob dieser Liegenschaft ist (ua) - Strichaufzählung sub C-LNR 2a die „Dienstbarkeit einer elektrischen Leitung gem Pkt 1 2 Dienstbarkeitsvertrag 1971-09-03 hins Gst 2000 für Ö*****" und - Strichaufzählung sub C-LNR 10a die „Dienstbarkeit des Leitungsrechtes für die 110-KV-Übertragungsleitung der ÖBB gem Pkt 1 2 Dienstbarkeitsvertrag 1974-01-31 hins Gst 2... mehr lesen...
Begründung: Walter und Elisabeth O***** sind jeweils Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 92 GB ***** bestehend aus dem GST-NR 203 mit einer Fläche von 2.202 m². Ob dieser Liegenschaft ist sub C-LNR 2a die „Dienstbarkeit der elektrischen Leitung über GST-NR 203 gem P 1 2 Dienstbarkeitsvertrag 1969-03-28 für Republik Österreich (Eisenbahnverwaltung)" einverleibt. Das Vermessungsamt Amstetten teilte mit Eingabe vom 15. 12. 2005 „auf Grund des eingereichten Planes der DI Ingrid H*****... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verbücherte den Anmeldungsbogen GZ ***** des Vermessungsamts M***** vom 29. September 2005 (Herstellung der Anlage „Weg") und ordnete dabei u.a. ob der EZ ***** GB ***** (Eigentümer: Kurt H*****) die lastenfreie Abschreibung des im Teilungsplan mit „5" bezeichneten Trennstückes Nr 141 im Ausmaß von 41 m² und dessen Übertragung in die EZ 50000 GB ***** (öffentliches Gut - Straßen und Wege) unter Einbeziehung in das GST-NR 882/1 Sonstige (Weg) an. Ob der EZ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft *****, zu deren Gutsbestand (ua) das Grundstück 1944 gehört, seine Wohnsitzgemeinde ***** ist Eigentümerin der Liegenschaft ***** (ua) mit dem Grundstück 4751. Unter Vorlage einer mit dem Bestätigungsvermerk der Strafverfolgungsbehörde versehenen Kopie der am 29. 11. 2000 bei der Staatsanwaltschaft Salzburg gegen Franz S*****, den Bürgermeister der Gemeinde *****, erstatteten Strafanzeige begehrte der Antragsteller... mehr lesen...
Begründung: Die Rekurswerber, die Ehegatten A*****, sind grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 163 Grundbuch *****, bestehend unter anderem aus dem Grundstück *****, und der Liegenschaft EZ 2797 Grundbuch *****, bestehend aus den Grundstücken *****. Die Republik Österreich (öffentliches Wassergut) ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 5001 Grundbuch *****, bestehend unter anderem aus dem Grundstück 2413/4 Gewässer (Bach). Die Stadtgemeinde T***** ist Eigentümerin der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Grundstück Nr *****, inneliegend in EZ ***** KG T*****, diente ursprünglich als Landesstraße. Diese wurde aufgrund des Bundesstraßengesetzes 1971 zur Bundesstraße B ***** erklärt und ging damit in das Eigentum der klagenden Partei über. Bereits zu Beginn der 80er-Jahre wurde die B ***** umgebaut und erhielt ihren derzeit noch gegebenen Verlauf. Durch die teilweise Verlegung der Trasse wurden Teile der alten Bundesstraße nicht mehr benötigt, darunter auch... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §1041 A6ABGB §1295 IIb1ABGB §1431 KLiegTeilG §15LiegTeilG §20
Rechtssatz: Teleologisch-systematische Auslegung der Spezialvorschrift des § 20 LiegTeilG ergibt, dass darin eine abschließende Regelung für alle Geldersatzansprüche der durch einen Beschluss nach §§ 15 ff LiegTeilG Geschädigten getroffen werden sollte. Über die in § 20 LiegTeilG geregelten Ansprüche hinaus können daher Bereicherungsansprüche oder Verwendungsansprüc... mehr lesen...
Norm: ABGB §847AllgGAG §9LiegTeilG §3LiegTeilG §18LiegTeilG §20
Rechtssatz: Bei der Verbücherung von Eigentumsänderungen im vereinfachten Verfahren nach §§ 15 ff LiegTeilG ist die Mitübertragung von bücherlichen Rechten bzw Lasten ausgeschlossen. § 3 LiegTeilG ist unanwendbar. Das Gericht hat sich um die bücherlichen Lasten und allfälligen Entschädigungsansprüche der Buchberechtigten nicht zu kümmern, sondern nur die deren Verständigung vom Ver... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IGBG §122 BLiegTeilG §18 Abs2LiegTeilG §20
Rechtssatz: Mag ein im Verfahren nach §§ 15 ff LiegteilG ergehender Verbücherungsbeschluß auch den im Sinne des § 18 Abs 2 LiegTeilG erhobenen außerbücherlichen Berechtigten zuzustellen sein, damit diese fristgerecht ihre Rechte nach § 20 LiegTeilG geltend machen können und mag unter die im § 20 LiegTeilG genannten sonstigen Beteiligten auch ein außerbücherlicher Eigentümer fallen, so ... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §20
Rechtssatz: Weil außerhalb des Bereiches der Ausnahmen vom Eintragungsgrundsatz für das sogenannte "außerbücherliche Eigentum" kein Platz ist, stehen Ersatzansprüche nach § 20 LiegTeilG unter diesem Gesichtspunkt nicht zu. Entscheidungstexte 6 Ob 815/77 Entscheidungstext OGH 23.02.1978 6 Ob 815/77 Veröff: SZ 51/22 ... mehr lesen...
Mit der am 7. Feber 1975 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrten die Kläger von der Beklagten einen Betrag von 57 500 S samt Anhang als Ersatz für Trennstücke von 67 m2 und 12 m2 aus der Grundparzelle 458/2, inneliegend in der je zur Hälfte in ihrem grundbücherlichen Eigentum stehenden Liegenschaft EZ 136 II KG W und von 36 m2 aus der noch im bücherlichen Eigentum des J K, jedoch bereits seit 1940 - wie der Beklagten bekannt - im außerbücherlichen Eigentum der Kläger stehenden G... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §20
Rechtssatz: Die Ausschlußfrist des § 20 LiegTeilG ist von Amts wegen zu beachten. Entscheidungstexte 6 Ob 815/77 Entscheidungstext OGH 23.02.1978 6 Ob 815/77 Veröff: SZ 51/22 3 Ob 2406/96m Entscheidungstext OGH 17.12.1997 3 Ob 2406/96m European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15LiegTeilG §18LiegTeilG §20
Rechtssatz: Im Entschädigungsstreit kann die Rechtmäßigkeit des rechtskräftig abgeschlossenen Grundbuchsverfahrens nicht in Zweifel gezogen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 573/77 Entscheidungstext OGH 02.02.1978 2 Ob 573/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte von der beklagten Partei, einer Gemeinde, die Zahlung eines Betrages von 20 000 S aus dem Rechtsgrund des § 20 LiegTeilG. Zur Begründung: brachte sie vor, sie sei grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 8 der KG M. Seit Menschengedenken hätten die Eigentümer dieser Liegenschaft den an das Grundstück Nr. 154 angrenzenden Teil des öffentlichen Gutes, Parzelle Nr. 247/1, durch Ablagerung von Holz benützt und durch Abmähen des Grases bewirtschaftet. Außerdem... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §20
Rechtssatz: Da sich die im § 20 LiegTeilG geregelte Verpflichtung nach den Grundsätzen des Schadenersatzrechtes bestimmt, muß ein Verschulden des Ersatzpflichtigen vorliegen. Entscheidungstexte 7 Ob 626/77 Entscheidungstext OGH 13.10.1977 7 Ob 626/77 Veröff: SZ 50/130 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §20
Rechtssatz: Der Genuß von Besitzesschutz reicht für sich allein nicht aus, um Ansprüche im Sinne des § 20 LiegTeilG entstehen zu lassen. Entscheidungstexte 7 Ob 626/77 Entscheidungstext OGH 13.10.1977 7 Ob 626/77 Veröff: SZ 50/130 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0066351 ... mehr lesen...
Zwischen Grundstücken der Klägerin einerseits und der Beklagten andererseits lag das im Eigentum der Marktgemeinde M gestandene Grundstück Nr. 247/1 Ortsraum. Nach Errichtung des Güterweges "W" wurden auf Grund des Anmeldungsbogens des Vermessungsamtes Z vom 28. November 1972 vom Erstgericht gemäß den §§ 15 ff. LTG u. a. restliche Trennstücke des Grundstücks Nr. 247/1, die der Liegenschaft der Klägerin gegenüber jenseits des neu gebildeten Grundstücks Nr. 257 Weg liegen, Liegenschafte... mehr lesen...
Norm: GBG §61 ALiegTeilG §20
Rechtssatz: Der frühere außerbücherliche Eigentümer, der sein Recht nicht in den Grundeinlösungsverhandlungen geltend gemacht hat, kann weder Löschungsklage noch ein Wiederherstellungsbegehren erheben, sondern ist auf die Geldersatzansprüche nach § 20 LiegTeilG verwiesen. Entscheidungstexte 7 Ob 238/74 Entscheidungstext OGH 05.12.1974 7 Ob 238/74 ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt - unter Berücksichtigung einer Teilzahlung von 652 S - eine Entschädigung von 31.948 S für Trennstücke im Gesamtausmaß von 326 m2, die anläßlich der Regulierung der A.- Bundesstraße von einer ihm gehörigen Liegenschaft der Katastralgemeinde N. abgetrennt und in ein im WegVerz. 2 eingetragenes Grundstück einbezogen wurden. Der Erstrichter wies das Klagebegehren ab. Er stellte fest: Am 3. November 1952 sei zwischen Alfred K., dem damaligen Liegenschaftseigentümer un... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §20
Rechtssatz: Die dreijährige Frist beginnt am Tag des Grundbuchbeschlusses, nicht seiner Zustellung, zu laufen. Entscheidungstexte 8 Ob 33/62 Entscheidungstext OGH 13.02.1962 8 Ob 33/62 Veröff: SZ 35/24 = EvBl 1962/197 S 218 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0066362 ... mehr lesen...
Norm: JN §1 CXVIILiegTeilG §15LiegTeilG §20
Rechtssatz: Eine Vorschrift, daß dann, wenn Grundstücksteile ohne Enteignungsverfahren zu Straßenzwecken herangezogen werden, der Anspruch auf Schadenersatz im AußstrVerf geltend zu machen ist, besteht nicht. Es steht der Weg des außstrVerf daher auch dann nicht offen, wenn die Veränderung im sinne der §§ 15 ff LiegTeilG wertmäßig eintausend Schilling nicht übersteigt und amtswegig im Grundbuch durchg... mehr lesen...
Der Antragsteller begehrte im außerstreitigen Verfahren die Festsetzung einer Entschädigungssumme aus Anlaß der bücherlichen Durchführung der durch eine Anlage im Sinne des § 15 LiegTeilG. verursachten Veränderungen. Das Rekursgericht hob den erstgerichtlichen Beschluß auf und verwies den Antrag auf den Rechtsweg. Der Oberste Gerichtshof bestätigte den vom Antragsteller bekämpften Beschluß des Rekursgerichtes. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Es... mehr lesen...