RS OGH 1977/10/13 7Ob626/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.10.1977
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Norm

LiegTeilG §20

Rechtssatz

Der Genuß von Besitzesschutz reicht für sich allein nicht aus, um Ansprüche im Sinne des § 20 LiegTeilG entstehen zu lassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0066351

Dokumentnummer

JJR_19771013_OGH0002_0070OB00626_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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