Norm
LiegTeilG §20Rechtssatz
Weil außerhalb des Bereiches der Ausnahmen vom Eintragungsgrundsatz für das sogenannte "außerbücherliche Eigentum" kein Platz ist, stehen Ersatzansprüche nach § 20 LiegTeilG unter diesem Gesichtspunkt nicht zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0066356Dokumentnummer
JJR_19780223_OGH0002_0060OB00815_7700000_001