Begründung: Der mit Beschluss vom 27. März 2009 für alle Angelegenheiten bestellten Sachwalterin wurde nach dem Tod des Betroffenen am 13. Jänner 2010 erstmals mit Beschluss vom 17. Februar 2010 die Erstattung der Schlussrechnung bis 1. April 2010 aufgetragen (ON 57). Den Antrag vom 31. März 2010 (ON 58), die Frist bis zwei Wochen ab Vorlage der bezughabenden Unterlagen zu verlängern, begründete die Sachwalterin damit, ihr stünden die dafür benötigten Unterlagen noch nicht zur Gänze... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der (durch ihren Sachwalter vertretenen) Pflegebefohlenen, eine in Aussicht genommene Klage über 9.264,27 EUR sA gegen zwei Vertragspartner aus einem Übergabsvertrag pflegschaftsgerichtlich zu genehmigen, ab. Gleichzeitig bestellte es von Amts wegen eine Kollisionskuratorin mit dem Auftrag, allfällige Ansprüche der „Betroffenen“ aus dem Übergabsvertrag gegen die beiden präsumtiven Beklagten sowie aus einem Übergabsvertrag auf den Todesfall... mehr lesen...
Begründung: In der wohnrechtlichen Außerstreitsache nach § 52 Abs 1 Z 5 WEG wurde über den Antragsteller mit Beschluss vom 17. 2. 2006 (ON 33) eine Ordnungsstrafe verhängt. In der wohnrechtlichen Außerstreitsache nach Paragraph 52, Absatz eins, Ziffer 5, WEG wurde über den Antragsteller mit Beschluss vom 17. 2. 2006 (ON 33) eine Ordnungsstrafe verhängt. Einem dagegen erhobenen Rekurs gab das Gericht zweiter Instanz mit Entscheidung vom 19. 10. 2007, GZ 3 R 108/07k-60, nicht Folg... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschlüssen vom 15. 6. 2007 ersuchte das Erstgericht den Präsidenten des Oberlandesgerichts Linz, mit der Auszahlung der Unterhaltsvorschüsse von (bisher) jeweils 474,51 EUR für die beiden Minderjährigen mit Ablauf des Mai 2007 innezuhalten und nur noch Vorschüsse von 90 EUR für Christina und 80 EUR für Tobias (also um 384,51 EUR bzw 394,51 EUR weniger) auszubezahlen, weil der Vater Unterhaltsherabsetzungsanträge auf die genannten Beträge ab 1. 6. 2007 gestellt hab... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte für die Zeit vom 1. 5. 1995 bis 31. 12. 1998 einen vom Vater zu zahlenden Unterhaltsbeitrag von 12.773,96 EUR fest (P 1.). Es stellte weiters aufgrund bereits rechtskräftig gewordener Beschlüsse eine Unterhaltsverpflichtung für die Zeit vom 1. 1. 1999 bis 31. 7. 2003 von 24.858 EUR fest (P 2.) und ordnete an, dass vom gesamten Rückstand von 37.631,96 EUR bereits geleistete Teilzahlungen von zusammen 25.751,66 EUR und anrechenbare Naturalunterhal... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der am 11. 3. 1987 und 25. 7. 1991 außer der Ehe geborenen Töchter Jenny und Cindy war zuletzt rechtskräftig zu Unterhaltszahlungen von EUR 313,54 für das ältere und EUR 280,53 für das jüngere Mädchen, jeweils ab 18. 8. 2003, verpflichtet worden (ON 66). Zufolge in Anspruch genommener „Elternkarenz" nach der Geburt einer weiteren Tochter beantragte er für die Zeit vom 1. 4. 2004 bis 28. 2. 2005 die Herabsetzung dieser Unterhaltszahlungen auf monatlich EUR 126... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht versagte mit Beschluss vom 3. 12. 2004 dem Anerkenntnis des Minderjährigen auf Zahlung von 500 EUR an Patrick G***** für die am 6. 2. 2004 verursachte Verletzung (Nasenbeinbruch mit Verschiebung), das der Minderjährige im Rahmen des außergerichtlichen Tatausgleichs unter Vorbehalt des Mitverschuldenseinwands abgegeben hat, die pflegschaftsbehördliche Genehmigung. Den Rekurs des Minderjährigen wies das Rekurs... mehr lesen...
Begründung: Die am 25. Juni 2004 volljährig gewordene Antragstellerin bezog Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG. Mit Beschluss vom 27. Jänner 1994 ON 181 stellte das Erstgericht die zuletzt monatlichen Unterhaltsvorschüsse von 1.050 ATS = 76,31 EUR mit Ablauf des 31. Dezember 1993 gemäß § 20 Abs 1 Z 4 lit a UVG ein. Die am 25. Juni 2004 volljährig gewordene Antragstellerin bezog Unterhaltsvorschüsse nach Paragraphen 3,, 4 Ziffer eins, UVG. Mit Beschluss vom 27. Jänner 1994 ON... mehr lesen...
Begründung: Der Unterhaltssachwalter der Kinder stellte den Antrag, den vom Vater zu leistenden monatlichen Unterhalt ab 1. Oktober 2001 für Michael mit EUR 510 und für den mj Florian mit EUR 460, ab 1. März 2003 mit EUR 500 festzusetzen. Das Erstgericht verpflichtete den Vater zur Zahlung von diversen Teilbeträgen unter Abweisung eines nicht präzisierten Mehrbegehrens zu Unterhaltszahlungen. Dieser Beschluss wurde sowohl in seinem stattgebenden als auch in seinem abweisenden Teil ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss (ON 10) dem Minderjährigen gemäß § 4 Z 2 UVG Unterhaltsvorschüsse vom 1. 10. 2003 bis 30. 9. 2006 in der jeweiligen Höhe nach § 6 Abs 2 UVG von derzeit EUR 214,- Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss (ON 10) dem Minderjährigen gemäß Paragraph 4, Ziffer 2, UVG Unterhaltsvorschüsse vom 1. 10. 2003 bis 30. 9. 2006 in der jeweiligen Höhe nach Paragraph 6, Absatz 2, UVG von derzeit EUR 214,- monatlich und bestellte mit Beschluss ... mehr lesen...
Begründung: Die am 22. 12. 2000 geborene minderjährige Petra ist die uneheliche, nachgeborene Tochter des am 14. 8. 2000 verstorbenen Peter Gerhard B***** und der Claudia G*****, mit der der Verstorbene vor seinem Tod eine Lebensgemeinschaft führte. Er hinterließ als gesetzliche Erben auch zwei eheliche Kinder, und zwar den am 3. 6. 2002 verstorbenen Sohn Robert B***** und die Tochter Katharina B***** sowie seine am 15. 4. 2001 verstorbene Mutter. In den Nachlass des Vaters der Mi... mehr lesen...
Begründung: Den Kindern wurde zunächst mit Beschlüssen vom 30. 8. 1999 des damals zuständigen Pflegschaftsgerichtes für die Zeit vom 1. 8. 1999 bis 31. 7. 2002 monatliche Unterhaltsvorschüsse von je S 1.700,-- gewährt, weil der uneheliche Vater seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachgekommen war. Mit Beschlüssen des Bezirksgerichtes Klosterneuburg vom 22. 8. 2002 wurden diese Unterhaltsvorschüsse in der monatlichen Höhe von je EUR 181,68 für die Zeit vom 1. 8. 2002 bis 31. 7. 2005... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 23. 10. 2002 hat das Rekursgericht in Stattgebung eines Rechtsmittels des Vaters dessen monatliche Unterhaltsverpflichtung hinsichtlich der mj. Tamara von S 3.250,-- (= EUR 236,19) auf EUR 120,--, hinsichtlich der mj. Iris von S 2.750,-- (= EUR 199,85) auf EUR 100,-- und hinsichtlich des mj. Marcel von S 2.500,-- (= EUR 181,68) auf EUR 86,-- herabgesetzt und ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG unzulässig sei. M... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs5MRK Art6 Abs1 II1aMRK Art6 Abs1 II5a1
Rechtssatz: Auch im außerstreitigen Verfahren gilt der im Art 6 Abs 1 MRK verankerte Grundsatz des rechtlichen Gehörs -und zwar auch in Fällen, in denen das Gebot der Zweiseitigkeit von Rechtsmittelverfahren nicht ausdrücklich gesetzlich verankert ist. Jede an einem Verfahren über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen beteiligte Partei muss gegnerische Stellungnahmen "zur Kennt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Über Antrag des Unterhaltssachwalters wurden dem mj Kind, das österreichischer Staatsbürger ist, jedoch seit der Trennung der (nach wie vor aufrecht verheirateten) Eltern bei seiner aus Jamaika stammenden Mutter in (derzeit) Großbritannien lebt, Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in Höhe von monatlich EUR 223 (laut rechtskräftigem Titelbeschluss ON 35) für die Zeit vom 1. 6. 2002 bis 31. 5. 2005 gewährt (ON 50). Dem hiegegen vom Präsident... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die erstinstanzlichen Beschlüsse, mit denen den Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG von je 1.200 S (= 87,21 Euro) monatlich für den mj. Janis und die mj. Bettina und je 800 S (= 58,14 Euro) monatlich für die mj. Nicole und den mj. Florian ab dem 1. März 2002 weitergewährt wurden, bestätigt und ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Das Rekursgericht hat die erstinstanzl... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs5 D4AußStrG §14aZPO §84ZPO §85
Rechtssatz: Übersteigt der Entscheidungsgegenstand EUR 20.000,--, bedarf es einer Abänderung des Ausspruches über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses durch das Rekursgericht im Sinne des §14a AußStrG nicht. Das Rekursgericht hat daher zutreffend den demgemäß unzulässigen (weil unnotwendigen) Abänderungsantrag seines Unzulässigkeitsausspruches eines ordentlichen Revisionsrekurses nach dieser... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 26. 7. 2001 bestätigte das Rekursgericht über Rekurs des nunmehrigen Revisionsrekurswerbers den Beschluss des Erstgerichts vom 23. 2. 2001 (ON 30), womit ein nachträglich hervorgekommenes Nachlassvermögen von 8.011 S der Nichte der Erblasserin auf weiteren teilweisen Abschlag ihrer Begräbniskostenforderungen an Zahlungsstatt überlassen wurde. Das Rekursgericht sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Mit dem angefochtenen B... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht den Beschluss des Erstgerichtes, dass die Antragsgegnerin im Rahmen der Benützungsregelung hinsichtlich der ehemaligen gemeinsam angeschafften Liegenschaft und dem darauf befindlichen Einfamilienhaus dem Antragsteller ein monatliches Benützungsentgelt von S 2.900 zu leisten hat, bestätigt und ausgesprochen, dass der Wert des Streitgegenstandes S 260.000 nicht übersteigt und der ordentliche Revisionsrekurs nach § ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den erstinstanzlichen Beschluss, mit dem der Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3 und 4 Z 1 UVG von monatlich 2.800 S vom 1. März 2000 bis 28. Februar 2003 bewilligt wurden, bestätigt und ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Das Rekursgericht hat den erstinstanzlichen Beschluss, mit dem der Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse nach Paragraphen 3 und 4 Ziffer eins, UVG von monatl... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 3. 2. 1999 (ON 95) hat das Rekursgericht den Beschluss des Erstgerichts bestätigt, wonach der Rechtsmittelwerber im Rahmen seiner Unterhaltspflicht als Sonderbedarf für kieferorthopädische Behandlung 13.800 S zu zahlen hat. Mit Beschluss vom 19. 5. 1999 (ON 97) hat das Rekursgericht den Beschluss des Erstgerichts bestätigt, wonach der mj. Sarah M***** für die Zeit vom 1. 9. 1998 bis 31. 8. 2001 ein monatlicher Unterhaltsvorschuss von 600 S, höchsten... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §63AußStrG §13 Abs1 Z2AußStrG §13 Abs4AußStrG §14 Abs5AußStrG §14a Abs1AußStrG §14a Abs4AußStrG §14a Abs5
Rechtssatz: Da der Entscheidungsgegenstand insgesamt S 260.000,-- nicht überstieg und das Rekursgericht gemäß § 13 Abs 1 Z 2 AußStrG ausgesprochen hat, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig ist, konnte der Erlagsgegner, wie sich aus den Bestimmungen der §§ 13 Abs 4, 14 Abs 5 und 14a A... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.): Mit Beschluss vom 24. 6. 1999, ON 458, hat das Rekursgericht den Beschluss des Erstgerichtes vom 13. 1. 1999, ON 449, (mit einer Maßgabe) bestätigt und den Beschluss des Erstgericht vom 8. 2. 1999, ON 455, teilweise abgeändert, wobei der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 6.899,04 bzw S 7.699,04,-- betrug (dies wird im Folgenden noch erläutert werden). Hinsichtlich beider Entscheidungen sprach das Rekursgericht aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs ni... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat 1. (ON 113) den Bericht des damaligen Sachwalters Dr. Johannes Ruckenbauer zur Kenntnis genommen, ihn berechtigt, ohne Rücksicht auf Sperre und Klausel über im einzelnen angeführte Guthaben und Forderungen des Betroffenen zu verfügen, insbesondere diese einzuziehen und ihm aufgetragen, alle Eingänge in die Pflegschaftsrechnung aufzunehmen; 2. (ON 134) den Sachwalter Dr. Ruckenbauer ermächtigt, die bei der Wiener Städtischen Versicherung zur Polizz... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß änderte das Rekursgericht unter anderem infolge Rekursen des Verlassenschaftskurators und der Kinder des Verstorbenen den bewilligenden Beschluß des Erstgerichts dahin ab, daß es den Antrag der Witwe auf Erteilung der Verfügungsermächtigung über den PKW Marke Mercedes 230 E, schwarz, Baujahr 1986, abwies. Es sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Zum dagegen erhobenen "außerordentlichen Revisionsrekurs" de... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag auf pflegschaftsbehördliche Genehmigung einer von einem Rechtsanwalt - dessen Bestellung durch den mit der Vertretung vor Behörden und Gerichten betrauten Sachwalter nicht pflegschaftsbehördlich genehmigt wurde - verfaßten Klage nach § 523 ABGB des durch seinen Sachwalter vertretenen Betroffenen gegen eine Liegenschaftsnachbarin ab. Das Erstgericht wies den Antrag auf pflegschaftsbehördliche Genehmigung einer von einem Rechtsanwalt - de... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs3 C4AußStrG idF WGN 1997 §14 Abs5 D3AußStrG 2005 §62 Abs4 B4
Rechtssatz: Unter "Entscheidungsgegenständen nicht (rein) vermögensrechtlicher Art" hat der Gesetzgeber solche Fälle verstanden, die "unmittelbar die Person eines Verfahrensbeteiligten betreffen, etwa im Pflegschaftsverfahren eine Sorgerechtsregelung oder eine Besuchsrechtsregelung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt vom Antragsgegner ein Heiratsgut in der Höhe von S 90.000. Das Erstgericht bestimmte das Heiratsgut mit S 35.000 und trug dem Antragsgegner die Zahlung dieses Betrages auf. Das Rekursgericht bestätigte diesen nur vom Antragsgegner angefochtenen Beschluß und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei, weil keine Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung zu lösen seien. Gegen diesen Beschluß wendet sich der "außerorden... mehr lesen...