Begründung: Der mit Beschluss vom 27. März 2009 für alle Angelegenheiten bestellten Sachwalterin wurde nach dem Tod des Betroffenen am 13. Jänner 2010 erstmals mit Beschluss vom 17. Februar 2010 die Erstattung der Schlussrechnung bis 1. April 2010 aufgetragen (ON 57). Den Antrag vom 31. März 2010 (ON 58), die Frist bis zwei Wochen ab Vorlage der bezughabenden Unterlagen zu verlängern, begründete die Sachwalterin damit, ihr stünden die dafür benötigten Unterlagen noch nicht zur Gänze... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte auf Antrag der Kinder den vom Vater zu leistenden Unterhalt für V***** mit 454 EUR und für F***** mit 375 EUR. Der Vater focht diesen Beschluss nur im Ausmaß von 203 EUR bei V***** und 173 EUR bei F***** an. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Beschluss erhob der Vater einen „außerordentlichen“ ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die Mutter zur Zahlung eines weiteren monatlichen Unterhalts von 292 EUR ab Juli 2007 für M***** M***** und eines monatlichen Unterhalts von 305 EUR ab Jänner 2007 für A***** M*****; ein Mehrbegehren wies es ab. Das Rekursgericht gab dem dagegen gerichteten Rekurs der Mutter nicht Folge und bestätigte den angefochtenen Beschluss mit der Maßgabe, dass die Unterhaltserhöhung für M***** ab Jänner 2008 wegen eines insofern schon bestehenden höhe... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater für den Zeitraum 1. 9. bis 30. 9. 2008 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 900 EUR für L***** und von 700 EUR für F***** und ab 1. 10. 2008 bis auf weiteres zu einer Unterhaltsleistung von 900 EUR für L***** und von 800 EUR für F*****. Der Vater beantragte in seinem Rekurs, seine Unterhaltsverpflichtung dahingehend abzuändern, dass vom 1. 9. 2008 bis 28. 2. 2009 für L***** 48 EUR und für F***** 14 EUR monatlich festgesetzt ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Kinder D***** P*****, und S***** P*****, beide vertreten durch den Magistrat der Stadt Wien, im Verfahren über den Revisionsrekurs des Vaters G***** Z*****, vertreten durch Mag. Franz Paul, Rechtsanwalt in Wien, als Verfahrenshelfer, gegen den Beschluss de... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der volljährige Erkrankte war vom 19. 1. 2010 bis 3. 2. 2010 in der Landesnervenklinik Sigmund Freud ohne sein Verlangen untergebracht. Der Erkrankte wurde wegen Verhaltensstörungen bei fortgeschrittenem dementiellen Abbau zufolge langjährigen Alkoholkonsums und wegen einer sogenannten Korsakow-Demenz eingeliefert, wobei Verwirrtheit, Unruhezustände und immer wieder auch Verweigerung von Behandlungsmaßnahmen dokumentiert sind. Seit Beginn des stationären Aufent... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der Vater war an laufendem Unterhalt zuletzt aufgrund der Entscheidung des Rekursgerichts vom 8. 6. 2009, ON U30, zur Leistung eines monatlichen Unterhalts für D***** von 350 EUR und für M***** von 300 EUR verpflichtet. Das Erstgericht erhöhte diese Verpflichtung ab 1. 1. 2009 auf 684 EUR beziehungsweise auf 616 EUR und wies die Mehrbegehren auf insgesamt 700 EUR beziehungsweise 650 EUR ab; darüber hinaus verpflichtete es den Vater zur Leistung rückständigen Un... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj S***** M*****, geboren am *****, und R***** M*****, geboren am *****, infolge „außerordentlichen" Revisionsrekurses des Vaters E***** M*****, v... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den beiden Kindern mit Beschlüssen vom 24. 2. 2009 (ON U8 und U10) Unterhaltsvorschüsse in Höhe von je 275 EUR monatlich für die Zeit vom 1. 2. 2009 bis 31. 1. 2012, wobei im Hinblick auf einen vom Vater am 19. 2. 2009 gestellten Herabsetzungsantrag ausgesprochen wurde, dass mit der Auszahlung der Vorschüsse ab 1. 2. 2009 auf 205 EUR (Maximilian) bzw 175 EUR (Julian) und ab 1. 3. 2009 auf 235 EUR (Maximilian) bzw 200 EUR (Julian) monatlich inne... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines Vergleichs ist der Vater verpflichtet, den beiden Kindern ab 1. 9. 2003 monatliche Unterhaltsbeiträge von je 140 EUR zu zahlen. Die Kinder beantragten nun, den Vater ab 1. 5. 2005 zu erhöhten Unterhaltszahlungen zu verpflichten, wobei für die Zeit ab 1. 1. 2007 bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit monatlich weitere 359 EUR pro Kind, insgesamt somit je 499 EUR begehrt wurden. Das Erstgericht gab dem Unterhaltserhöhungsantrag teilweise statt und verpflichtete d... mehr lesen...
Begründung: In der wohnrechtlichen Außerstreitsache nach § 52 Abs 1 Z 5 WEG wurde über den Antragsteller mit Beschluss vom 17. 2. 2006 (ON 33) eine Ordnungsstrafe verhängt. In der wohnrechtlichen Außerstreitsache nach Paragraph 52, Absatz eins, Ziffer 5, WEG wurde über den Antragsteller mit Beschluss vom 17. 2. 2006 (ON 33) eine Ordnungsstrafe verhängt. Einem dagegen erhobenen Rekurs gab das Gericht zweiter Instanz mit Entscheidung vom 19. 10. 2007, GZ 3 R 108/07k-60, nicht Folg... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschlüssen vom 15. 6. 2007 ersuchte das Erstgericht den Präsidenten des Oberlandesgerichts Linz, mit der Auszahlung der Unterhaltsvorschüsse von (bisher) jeweils 474,51 EUR für die beiden Minderjährigen mit Ablauf des Mai 2007 innezuhalten und nur noch Vorschüsse von 90 EUR für Christina und 80 EUR für Tobias (also um 384,51 EUR bzw 394,51 EUR weniger) auszubezahlen, weil der Vater Unterhaltsherabsetzungsanträge auf die genannten Beträge ab 1. 6. 2007 gestellt hab... mehr lesen...
Begründung: Die durch ihre Mutter vertretenen Minderjährigen beantragten, den Vater zu monatlichen Unterhaltsleistungen ab 1. Juli 2005 zu verpflichten. Begehrt wurden 1.225 EUR monatlich für die Tochter und 1.032 EUR monatlich für den Sohn. Das Erstgericht verpflichtete den Vater in Ansehung der Tochter zu folgenden monatlichen Unterhaltsleistungen: a) für die Zeit vom 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2006 780 EUR; b) für die Zeit ab 1. Juli 2006 bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Ki... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater zur Leistung rückständigen Unterhalts für die Zeit von Oktober 2001 bis November 2005 in folgender Höhe: Lawrence: 11.160 EUR Christa: 13.460 EUR Penny: 14.790 EUR Weiters trug es dem Vater auf, dem Land Salzburg als Jugendwohlfahrtsträger die Kosten der vollen Erziehung der drei Kinder für die Zeit von Dezember 2005 bis Februar 2007 in folgender Höhe zu ersetzen: Lawrence: 4.050 EUR Christa: 4.950 E... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährigen strebten im Verfahren erster Instanz die Verpflichtung des Vaters zur Leistung eines monatlichen Unterhalts von 522,50 bzw 410 EUR ab 1. 8. 2005 an. Das Erstgericht gab dem Begehren hinsichtlich Nicolas vom 1. 3. bis 31. 12. 2006 und hinsichtlich Sebastian vom 1. 8. 2005 bis 31. 10. 2006 teilweise statt und sprach an laufendem Unterhalt Nicolas monatlich 349 EUR ab 1. 1. 2007 und Sebastian 310 EUR ab 1. 11. 2006 zu; das Mehrbegehren wies es ab. Das Rek... mehr lesen...
Begründung: Zugunsten der klagenden Partei sind auf zwei Liegenschaften des Beklagten Simultanhypotheken einverleibt. Mit ihrer am 30. November 2004 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Zahlung von 223.116,15 EUR sA, auch bei Exekution in die Liegenschaften des Beklagten. Die Klage wurde bei den Pfandrechten im Lastenblatt angemerkt. Am 8. Mai 2006 schlossen die Parteien in einem anderen Verfahren (AZ 4 C 1003/05k des BG Steyr) einen rechtswirksamen Vergleic... mehr lesen...
Begründung: Der am 1. 12. 1994 geborene Simon, die am 13. 12. 1996 geborene Valentina und der am 28. 8. 2002 geborene Laurenz entstammen der seit 14. 4. 2005 rechtskräftig geschiedenen Ehe der Mutter Dr. Karin K***** und des Vaters Dr. Alois K*****. Mit dem am 21. 6. 2005 beim Erstgericht eingebrachten Antrag begehrten die Kinder, ihren Vater zu folgenden monatlichen Unterhaltsleistungen zu verpflichten: - Strichaufzählung für Simon in der Zeit von 1. 10. 2003 bis 30. 11. 200... mehr lesen...
Begründung: Auch auf das Rechtsmittelverfahren ist nach § 199 AußStrG, da keine der in den nachfolgenden Paragraphen angeführten Ausnahmen vorliegt, das neue Verfahrensgesetz anzuwenden. Auch auf das Rechtsmittelverfahren ist nach Paragraph 199, AußStrG, da keine der in den nachfolgenden Paragraphen angeführten Ausnahmen vorliegt, das neue Verfahrensgesetz anzuwenden. Das Rekursgericht sprach in seiner den erstgerichtlichen Beschluss über Unterhaltsherabsetzungs- und -erhöhungsbe... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss setzte das Rekursgericht den Unterhalt für die drei Kinder ab November 2001 fest. Dabei stützte es sich - außer bei der hier strittigen Anrechnung von Eigeneinkommen des älteren Sohnes - auf die nach der Prozentsatzmethode ermittelte Leistungsfähigkeit des Vaters. Als Bemessungsgrundlage zog es ein erzielbares Einkommen von monatlich 1.220 EUR bis Ende 2003 und von 1.250 EUR ab Anfang 2004 heran. Das entsprach im Wesentlichen den tatsäch... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war zuletzt (ON 77) zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von jeweils EUR 305 für die beiden Kinder verpflichtet. Das Erstgericht setzte in teilweiser Stattgebung eines Unterhaltserhöhungsantrages der Kinder und eines Unterhaltsherabsetzungsantrages des Vaters den Unterhalt ab 1. 7. 2005 mit monatlich EUR 335 für Kathrin und EUR 290 für Nicole fest und wies das Unterhaltserhöhungsmehrbegehren der mj Kathrin von monatlich EUR 45 und das gesamte Unterhaltserhöh... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Werner R***** des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 und 13 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Werner R***** des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach Paragraphen 33, Absatz eins und 13 Absatz eins, FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Linz als Geschäftsführer d... mehr lesen...
Norm: FinStrG §14 Abs3
Rechtssatz: Nachforschungen eines Betriebsprüfers aus Anlass einer Betriebsprüfung sind noch keine Verfolgungshandlungen im Sinne des § 14 Abs 3 FinStrG. Entscheidungstexte 15 Os 2/06t Entscheidungstext OGH 16.02.2006 15 Os 2/06t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120544 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht versagte mit Beschluss vom 3. 12. 2004 dem Anerkenntnis des Minderjährigen auf Zahlung von 500 EUR an Patrick G***** für die am 6. 2. 2004 verursachte Verletzung (Nasenbeinbruch mit Verschiebung), das der Minderjährige im Rahmen des außergerichtlichen Tatausgleichs unter Vorbehalt des Mitverschuldenseinwands abgegeben hat, die pflegschaftsbehördliche Genehmigung. Den Rekurs des Minderjährigen wies das Rekurs... mehr lesen...
Begründung: Vorauszuschicken ist, dass die Unterhaltsansprüche der mittlerweile volljährig gewordenen Tochter Sonja nicht mehr Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens sind, wenngleich sie noch Gegenstand der Entscheidung des Rekursgerichts waren. Letzteres ist für die hier zu treffende Entscheidung bedeutungslos, weil im Unterhaltsverfahren der Wert des Entscheidungsgegenstandes des Rekursgerichts für jedes Kind einzeln zu beurteilen ist (RIS-Justiz RS0112656). Die Unterhaltsansp... mehr lesen...
Begründung: Die am 25. Juni 2004 volljährig gewordene Antragstellerin bezog Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG. Mit Beschluss vom 27. Jänner 1994 ON 181 stellte das Erstgericht die zuletzt monatlichen Unterhaltsvorschüsse von 1.050 ATS = 76,31 EUR mit Ablauf des 31. Dezember 1993 gemäß § 20 Abs 1 Z 4 lit a UVG ein. Die am 25. Juni 2004 volljährig gewordene Antragstellerin bezog Unterhaltsvorschüsse nach Paragraphen 3,, 4 Ziffer eins, UVG. Mit Beschluss vom 27. Jänner 1994 ON... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die vom Vater, der auf Grund des anlässlich der Scheidung der Eltern der beiden Minderjährigen geschlossenen Vergleiches zu monatlichen Unterhaltszahlungen von (umgerechnet) EUR 254,35 je Kind ab 1. 7. 1996 verpflichtet war, monatlich zu leistenden Unterhaltsbeiträge wie folgt: 1.) für Christian vom 1. 2. 2001 bis 31. 1. 2002 um EUR 235,65 auf EUR 490,-- und ab 1. 2. 2002 um EUR 355,65 auf EUR 610,-- und 2.) für Matthias ab 1. 2. 2001 um EUR 355,6... mehr lesen...
Begründung: Bei der Bestätigung des erstinstanzlichen grundbuchsrechtlichen Beschlusses sprach das Rekursgericht aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes nicht EUR 20.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG iVm § 126 Abs 2 GBG nicht zulässig sei. Bei der Bestätigung des erstinstanzlichen grundbuchsrechtlichen Beschlusses sprach das Rekursgericht aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes nicht EUR 20.000 übersteige und der ordentli... mehr lesen...
Begründung: Die am 22. 12. 2000 geborene minderjährige Petra ist die uneheliche, nachgeborene Tochter des am 14. 8. 2000 verstorbenen Peter Gerhard B***** und der Claudia G*****, mit der der Verstorbene vor seinem Tod eine Lebensgemeinschaft führte. Er hinterließ als gesetzliche Erben auch zwei eheliche Kinder, und zwar den am 3. 6. 2002 verstorbenen Sohn Robert B***** und die Tochter Katharina B***** sowie seine am 15. 4. 2001 verstorbene Mutter. In den Nachlass des Vaters der Mi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater der Minderjährigen, zuzüglich zu den ihm bisher auferlegten Unterhaltsbeiträgen näher aufgeschlüsselte erhöhte Unterhaltsbeiträge für die Zeiträume Juni 1999 bis inklusive Dezember 2001 zu bezahlen. Für den Zeitraum ab 1. 4. 2002 verpflichtete das Erstgericht den Vater zur Zahlung von monatlich 3.750 S für jedes Kind längstens bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit. Ferner verpflichtete das Erstgericht den Vater, die bis zur Rechtskra... mehr lesen...
Begründung: Den Kindern wurde zunächst mit Beschlüssen vom 30. 8. 1999 des damals zuständigen Pflegschaftsgerichtes für die Zeit vom 1. 8. 1999 bis 31. 7. 2002 monatliche Unterhaltsvorschüsse von je S 1.700,-- gewährt, weil der uneheliche Vater seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachgekommen war. Mit Beschlüssen des Bezirksgerichtes Klosterneuburg vom 22. 8. 2002 wurden diese Unterhaltsvorschüsse in der monatlichen Höhe von je EUR 181,68 für die Zeit vom 1. 8. 2002 bis 31. 7. 2005... mehr lesen...