Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der Betroffenen E***** M*****, geboren am 20. Juli 1986, *****, vertreten durch den Sachwalter Dr. K***** K*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der vormaligen Sachwalterin M***... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im Sicherungsverfahren ergangene Entscheidung des Senats wurde mehrfach veröffentlicht und besprochen (4 Ob 208/09f = MR 2010, 206 [Walter] = jusIT 2010/41, S 96 [Handig] = ÖBl-LS 2010/124 [Büchele] = ecolex 2010/215 S 584 [Horak] = wbl 2010, 316/124 = RdW 2010, 346 = EvBl-LS 2010/101 = GRUR Int 2011, 77 - Mozart Symphonie No 41; Reis, Zur Rechtfertigung 'geringfügiger' Eingriffe in das Urheberrecht, MR 2011, 22). Hinsichtlich Vorbringen und Sachverhalt im S... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Beschlusses des Erstgerichts vom 21. 1. 2008 war der Vater der Kinder zu monatlichen Unterhaltsleistungen von je 220 EUR für Anton und Raphaela sowie von 177 EUR für Mathias ab 1. 10. 2007 verpflichtet. Mit Antrag vom 4. 3. 2008, konkretisiert am 28. 5. 2008, begehrte der Vater die Herabsetzung seiner Unterhaltsverpflichtung auf monatlich 90 EUR für Anton und je 80 EUR für Raphaela und Mathias ab 1. 5. 2008. Das Erstgericht setzte die Unterhaltsverpflichtung... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Dehn als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des S***** K*****, aufgrund der „außerordentlichen“ Revisionsrekurse des Betroffenen, vertreten durch Mag. Franz Karl Juraczka, Rechtsanwalt in... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte auf Antrag der Kinder den vom Vater zu leistenden Unterhalt für V***** mit 454 EUR und für F***** mit 375 EUR. Der Vater focht diesen Beschluss nur im Ausmaß von 203 EUR bei V***** und 173 EUR bei F***** an. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Beschluss erhob der Vater einen „außerordentlichen“ ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte die Gebühren des Gerichtskommissärs antragsgemäß mit 43.170,67 EUR und trug der Verlassenschaft, vertreten durch den Verlassenschaftskurator, die Zahlung dieser Gebühren binnen 14 Tagen auf. Das Rekursgericht änderte diesen Beschluss dahin ab, dass es den Antrag des Gerichtskommissärs, seine Gebühren bereits jetzt zu bestimmen und der Verlassenschaft zur Zahlung aufzuerlegen, abwies. Es sprach aus, dass der Revisionsrekurs gemäß § 62 Abs 2 Z 3 A... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war zuletzt aufgrund der Entscheidung des Erstgerichts vom 28. 11. 2003, ON 83, zur Leistung eines laufenden monatlichen Unterhalts für die beiden älteren Kinder von je 296 EUR und für K***** von 258 EUR verpflichtet. Das Erstgericht erhöhte die Verpflichtung des Vaters für S***** ab 1. 1. 2007 auf 494 EUR und ab 1. 1. 2008 auf 514 EUR, für B***** ab 1. 1. 2007 auf 439 EUR, ab 1. 1. 2008 auf 458 EUR und ab 1. 4. 2008 auf 514 EUR und K***** ab 1. 1. 2007 auf 439... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund von Befangenheitsanzeigen mehrerer Richter wies das Erstgericht die Rechtssache 1 Cg 49/10v des Landesgerichts Ried im Innkreis (betreffend die vom Kläger gegen den Beklagten erhobene, auf Schadenersatz wegen unzureichender anwaltlicher Vertretung gerichtete Klage) mit Beschluss vom 13. 7. 2010, GZ 6 Nc 15/10x-2 einem anderen Richter zur weiteren Erledigung zu. Gegen diese Zuweisung erhob der Kläger mit der
Begründung: Rekurs, dass auch dieser Richter befangen se... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte die Sachverständigengebühren und sprach gemäß § 2 Z 2 GEG aus, dass die Parteien zum Ersatz der aus Amtsgeldern berichtigten Gebühren zur ungeteilten Hand verpflichtet seien. Nur gegen den Haftungsausspruch richtete sich der Rekurs des Vaters. Das Rekursgericht bestätigte den angefochtenen Beschluss und sprach aus, dass der Revisionsrekurs gemäß § 62 Abs 2 Z 3 AußStrG jedenfalls unzulässig sei. Dagegen richtet sich der außerordentliche Revisions... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die Mutter zur Zahlung eines weiteren monatlichen Unterhalts von 292 EUR ab Juli 2007 für M***** M***** und eines monatlichen Unterhalts von 305 EUR ab Jänner 2007 für A***** M*****; ein Mehrbegehren wies es ab. Das Rekursgericht gab dem dagegen gerichteten Rekurs der Mutter nicht Folge und bestätigte den angefochtenen Beschluss mit der Maßgabe, dass die Unterhaltserhöhung für M***** ab Jänner 2008 wegen eines insofern schon bestehenden höhe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj Y***** K*****, geboren am *****, über den „außerordentlichen“ Revisionsrekurs der Eltern M***** K***** und H***** K*****, beide *****, vertreten durch Dr. Andreas Waldhof, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschlus... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater für den Zeitraum 1. 9. bis 30. 9. 2008 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 900 EUR für L***** und von 700 EUR für F***** und ab 1. 10. 2008 bis auf weiteres zu einer Unterhaltsleistung von 900 EUR für L***** und von 800 EUR für F*****. Der Vater beantragte in seinem Rekurs, seine Unterhaltsverpflichtung dahingehend abzuändern, dass vom 1. 9. 2008 bis 28. 2. 2009 für L***** 48 EUR und für F***** 14 EUR monatlich festgesetzt ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Kinder D***** P*****, und S***** P*****, beide vertreten durch den Magistrat der Stadt Wien, im Verfahren über den Revisionsrekurs des Vaters G***** Z*****, vertreten durch Mag. Franz Paul, Rechtsanwalt in Wien, als Verfahrenshelfer, gegen den Beschluss de... mehr lesen...
Begründung: Im Rekursverfahren über eine Unterhaltsfestsetzung bestellte das Landesgericht Feldkirch als Rekursgericht eine Sachverständige. Mit dem angefochtenen Beschluss bestimmte es deren Gebühren und ordnete nach § 2 Abs 2 GEG an, dass der Vater zum Ersatz der aus Amtsgeldern zu berichtigenden Sachverständigengebühren alleine verpflichtet sei. Rechtliche Beurteilung Nur gegen diesen Ausspruch richtet sich der Rekurs des Vaters, der absolut unzulässig ist... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin E***** S*****, Justizbeamtin, *****, vertreten durch Dr. Klaus Hirtler Rechtsanwalt Gesellschaft m.b.H. in Leoben, gegen die Antragsgegnerin G*****, vertreten durch Dr. Helmut Fetz und Dr. Birgit Fetz, Rechtsanwälte... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Das damals in der Sachwalterschaftssache zuständige Bezirksgericht Grieskirchen genehmigte mit Beschluss vom 7. 11. 2005 (ON 36) die Sachwalterrechnung für den Zeitraum 31. 1. 2002 bis 31. 12. 2004, stellte den Vermögensstatus fest und erkannte der Sachwalterin für diesen Berichtszeitraum eine Entschädigung samt Entgelt und Aufwandersatz in der Höhe von 29.113,58 EUR zu. Zur Begründung: führte es nur aus, dass Entschädigung, Entgelt und Aufwandersatz gemäß §§ 26... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der Vater war an laufendem Unterhalt zuletzt aufgrund der Entscheidung des Rekursgerichts vom 8. 6. 2009, ON U30, zur Leistung eines monatlichen Unterhalts für D***** von 350 EUR und für M***** von 300 EUR verpflichtet. Das Erstgericht erhöhte diese Verpflichtung ab 1. 1. 2009 auf 684 EUR beziehungsweise auf 616 EUR und wies die Mehrbegehren auf insgesamt 700 EUR beziehungsweise 650 EUR ab; darüber hinaus verpflichtete es den Vater zur Leistung rückständigen Un... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Partei in dem zu 2 Nc 31/03b beim Bezirksgericht Floridsdorf anhängigen außerstreitigen Verfahren wegen Feststellung einer Enteignungsentschädigung. In der Tagsatzung vom 1. 4. 2009 lehnte er den zuständigen Richter wegen einer als unsachlich empfundenen Bemerkung ab. Mit Schriftsatz vom 30. 4. 2009 machte der Antragsteller weitere Ablehnungsgründe geltend und erklärte, dass der Ablehnungsantrag aufrecht bleibe. In der Tagsatzung vom 7. 5. 2009 stel... mehr lesen...
Begründung: Den Gegenstand des vorliegenden Unterhaltsstreits bilden die Anträge der Kinder vom 1. August 2008 (U1), modifiziert am 10. März 2009 (U42), den Vater zu Unterhaltsbeiträgen von monatlich 629 EUR (B*****) und 555 EUR (M*****) beginnend ab 1. August 2005 zu verpflichten. Das Erstgericht verpflichtete den Vater zur Leistung von (nach Zeiträumen gestaffeltem) rückständigem Unterhalt und von laufendem Unterhalt von 585 EUR (B***** ab 1. Oktober 2008) und 500 EUR (M***** ab 1... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. Mai 2009 hob das Berufungsgericht das Anerkenntnisurteil des Erstgerichts vom 24. Jänner 1991 sowie das ihm vorangegangene Verfahren als nichtig auf und erklärte die Kosten des nichtigen Verfahrens für gegenseitig aufgehoben. Den gegen diesen Beschluss erhobenen Kostenrekurs der beklagten Partei wies das Berufungsgericht mit Beschluss vom 26. August 2009 als unzulässig zurück. Dagegen richtet sich der von der Klägerin beantwortete Rekurs der Bekla... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Maximilian E*****, geboren am 11. Februar 2001, vertreten durch seine Mutter Elisabeth W*****, diese vertreten durch Mag. Britta Schönhart, Rechtsanw... mehr lesen...
Begründung: Die am 30. 11. 1990 geborene Antragstellerin ist das uneheliche Kind der Ulrike R***** und des Antragsgegners. Sie wuchs im Haushalt der mütterlichen Großeltern auf; die Obsorge kam der Großmutter zu. Die Mutter der Antragstellerin leidet unter einer psychischen Erkrankung, steht unter Sachwalterschaft und bezieht nur eine geringe Pension. Auch ihre drei weiteren (1984, 1985 und 1996 geborenen) Kinder lebten und leben von ihr getrennt. Der Antragsgegner, der noch für s... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Eigentümerin eines ca 1910 errichteten Zinshauses. Am 2. Februar 2004 stellte die ehemalige Erstantragstellerin als Hauptmieterin dieses Hauses bei der zuständigen Schlichtungsstelle zur Zahl Schli 1/640/2004 einen Sachantrag auf Feststellung bzw Richtigstellung des Betriebskostenschlüssels gemäß § 17 MRG. Die spätere Zweitantragstellerin, Hauptmieterin eines Geschäftslokals im selben Haus, überreichte ihrerseits am 2. Juni 2004 bei der Schlichtungsste... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 29. 5. 2009 setzte das Erstgericht die Unterhaltsverpflichtung des Vaters für seinen Sohn Michael ab 1. 5. 2007 gestaffelt mit 510 EUR bis (laufend ab 1. 12. 2008) 610 EUR und für seinen Sohn Markus ab 1. 5. 2007, gestaffelt mit 350 EUR bis (laufend ab 1. 3. 2008) 440 EUR monatlich fest. Der Vater bekämpfte diesen Beschluss insoweit, als ihm eine 333 EUR monatlich übersteigende Unterhaltszahlung je Kind auferlegt wurde. Die Kinder fordern in ihrem Rekur... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Rekursgericht einen Rekurs des Sohnes der Erblasserin gegen einen Sachverständigengebührenbestimmungsbeschluss des Erstgerichts zurück; der Sohn habe bislang keine Erbantrittserklärung abgegeben und sei daher nicht Partei des Verlassenschaftsverfahrens. Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs des Sohnes ist jedenfalls unzulässig. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtsh... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj S***** M*****, geboren am *****, und R***** M*****, geboren am *****, infolge „außerordentlichen" Revisionsrekurses des Vaters E***** M*****, v... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller (Mieter) begehrten die Betriebskostenüberprüfung (ua) betreffend die Positionen „Taubenschutzgitter” (1.935 EUR) und „Gartenarbeiten” (3.676,37 EUR). Die Antragsgegner (Vermieter) beantragten Abweisung des Überprüfungsantrags. Das Erstgericht hat mit seinem Sachbeschluss - soweit für das Revisionsrekursverfahren noch entscheidungswesentlich - ausgesprochen, dass die Antragsgegner gegenüber den Antragstellern durch Betriebskostenverrechnung der Positione... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj Kinder 1.) Doris W*****, 2.) Daniel W*****, 3.) Bernhard W*****, alle vertreten durch die Mutter Andrea W*****, diese vertreten durch Dr. Michael Velik, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterhalts, über den „außerordentlichen" Revisionsrekurs des... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war bis 30. 6. 2006 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von je 177 EUR für alle drei mj Kinder verpflichtet. Seit 1. 7. 2006 beträgt die monatliche Unterhaltsverpflichtung 154 EUR für Randa und je 132 EUR für Saher und Dina. Das Erstgericht wies den Antrag des Vaters, seine monatlichen Unterhaltsleistungen ab 1. 7. 2005 für Randa auf 80 EUR und für Saher und Dina auf je 60 EUR herabzusetzen, für die Zeit vom 1. 7. 2005 bis 30. 9. 2006 zurück und für die Zei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat im Aufteilungsverfahren zwei Sachverständige bestellt und deren Gebühren bestimmt. Mit dem beim Rekursgericht angefochtenen Beschluss hat es die beiden Gebührenbestimmungsbeschlüsse durch den Ausspruch ergänzt, dass die Verpflichtung zum Ersatz der aus Amtsgeldern berichtigten Gebühren dem Grunde nach den Antragsgegner trifft. Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat diesen Beschluss bestätigt. Der diesen Beschluss be... mehr lesen...