Mit Erkenntnis des Spruchsenates I des Hauptzollamtes Feldkirch als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 21. Juli 1998 wurde der Mitbeteiligte des Finanzvergehens des versuchten Schmuggels nach §§ 13, 35 Abs. 1 FinStrG schuldig erkannt, weil er am 30. Juli 1996 anlässlich seiner mit einem Flugzeug (amtliches Kennzeichen OE-FSM) über das Flugfeld Hohenems-Dornbirn aus der Schweiz erfolgenden Einreise in das Zollgebiet der Gemeinschaft eine eingangsabgabepflichtige Ware, nämlich ein Diadem... mehr lesen...
Index: E3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 31992R2913 ZK 1992 Art4 Nr19;31992R2913 ZK 1992 Art4 Nr4;FinStrG §13 Abs1;FinStrG §13 Abs2;FinStrG §35 Abs1 idF 1994/681;
Rechtssatz: Die Abgabe einer falschen oder unvollständigen mündlichen Zollanmeldung über einzuführende Waren beendet im Reiseverkehr das Finanzvergehen des Schmuggels noch nicht, solange sich der Täter noch im Bereich der ... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht die Rechtmäßigkeit der auf § 83 Abs. 1 FinStrG gestützten Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegen den Beschwerdeführer hinsichtlich des ihm zur Last gelegten Finanzvergehens betreffend Abgaben für das Jahr 1992 in Streit. Gegen den Beschwerdeführer bestehe der Verdacht, er habe im Bereich des Finanzamtes Krems durch Nichtanzeige der Begründung: eines gewerblichen Betriebes, sohin unter Verletzung seiner Anzeigepfl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §120;FinStrG §13 Abs1;FinStrG §13 Abs2;FinStrG §33;FinStrG §83 Abs1;
Rechtssatz: Das Unterlassen der Einreichung von Abgabenerklärungen (USt, ESt, GewSt) bis zum 18.Februar des zweitfolgenden Jahres genügt für sich alleine nicht zur
Begründung: des für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gegen den AbgPfl erforderlichen Verdachtes. In der bloßen Un... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Hauptzollamtes Linz vom 11. März 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, daß er am 9. April 1988 anläßlich von Einreisen aus der Bundesrepublik Deutschland nach Österreich 1. bei der Einreise über das Zollamt Schärding 15 Brieftauben im Wert von S 2.000,-- vorsätzlich dem Zollverfahren entzogen habe, 2. anläßlich der Einreise über das Zollamt Obernberg am Inn vorsätzlich versucht habe, eingangsabgabenpflichtige Waren, nämlich 11 Vögel, weiters 3 Bücher, Ar... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13 Abs1;FinStrG §21;StGB §15 Abs1;StGB §28;
Rechtssatz: Die von § 15 StGB generell angeordnete Ausdehnung des Anwendungsbereiches aller Vorsatzdelikte auf Versuchshandlungen gilt nur für den Fall, daß das betreffende Delikt nicht vollendet wurde (Hinweis Burgstaller, Die Scheinkonkurrenz im Strafrecht, JBl 1978, 400). Mehrere... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §13 Abs1;FinStrG §21;StGB §12;StGB §15 Abs1;StGB §28;
Rechtssatz: Der Versuch einer strafbaren Handlung tritt hinter deren Vollendung zurück, wenn ein einheitlicher Tatentschluß beide Deliktstufen umfaßt; Voraussetzung in objektiver Beziehung ist Identität des Gegenstandes der Versuchshandlung und des vollendeten D... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde I. Instanz wurde der Beschwerdeführer der teils versuchten und teils vollendeten Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs 1 und § 13 FinStrG schuldig erkannt. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe als Wahrnehmender der steuerlichen Belange dreier namentlich genannter Abgabepflichtiger, ohne ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13 Abs1;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §8 Abs2;
Rechtssatz: Die Möglichkeit des Versuches eines Fahrlässigkeitsdeliktes besteht nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1993150070.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13 Abs1;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §8 Abs2;
Rechtssatz: Die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen gelten gemäß § 13 Abs 1 FinStrG auch für den Versuch. Damit erfordert jeder Versuch in subjektiver Hinsicht den Vorsatz, die Tat zu begehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1993150070.X01 ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 29. April 1992, 90/13/0201, ÖStZB 1992, 848, verwiesen, mit welchem die Beschwerde der Ehegattin des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die im Instanzenzug ergangenen Bescheide über Einkommensteuer der Jahre 1979 bis 1986 sowie Einkommensteuervorauszahlungen 1989 abgewiesen worden ist. Der Abgabenbehörde war durch eine Mitteilung des Bundesamtes für Finanzen in Bonn bekannt geworden, daß der Ehegattin des nunmehri... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §115;FinStrG §13 Abs1;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;
Rechtssatz: Angesichts der Bestimmung des § 13 Abs 1 FinStrG widerspricht es nicht dem Konkretisierungsgebot eines Einleitungsbescheides, die Beurteilung, ob dem Beschuldigten das im Einleitungsgbescheid genannte Finanzvergehen in der Begehungsform der Vollendung des Deliktes od... mehr lesen...
Mit Berufungsentscheidung vom 14. Oktober 1991 hat die Finanzlandesdirektion für Tirol als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Erkenntnis des Spruchsenates III beim Finanzamt Innsbruck teilweise stattgegeben und den Spruch: wie folgt abgeändert: "Der Beschuldigte ist schuldig, er hat in ... grob fahrlässig zu einer Verkürzung von Grunderwerbsteuer im Gesamtbetrag von S 87.891,-- dadurch beigetragen, daß er im Schreiben vom 18.11.1986 an d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §12;FinStrG §13 Abs1;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs3 lita;FinStrG §34 Abs1;FinStrG §34 Abs3; Beachte Besprechung in AnwBl 4/1993, S 264-265
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992160029.X01 Im RIS seit 22.10.1992 mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 8. August 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 9. Jänner 1984 und am 13. November 1984 im Bereiche des Zollamtes Berg versucht, a) eingangsabgabepflichtige Waren, nämlich näher genannte Stückzahlen von Zigaretten näher genannter Marken, "sowie b) die unter a) angeführten Zigaretten, somit Monopolgegenstände, einem monopolrechtlichen Einfuhrverbot zuwider in das Zollgebiet einzuführe... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht34 Monopole
Norm: FinStrG §13 Abs1;FinStrG §13 Abs2;FinStrG §35 Abs1;FinStrG §5 Abs2;StGB §15 Abs1;StGB §15 Abs2;TabMG §2 Abs1;
Rechtssatz: Ein Beginn der Ausführungshandlung iSd § 13 Abs 2 FinStrG ist gegeben, wenn beim Schmuggel der Täter sich mit der Konterbande der Zollgrenze so weit genähert hat, daß er meint, sie ohne nennenswerte Schw... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13 Abs1;FinStrG §13 Abs2;StGB §15 Abs1;StGB §15 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 169;
Rechtssatz: Der Versuch erfordert eine Ausführungshandlung, die der unmittelbaren Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmales dient. Die Ausführungshandlung, mit der der Versuch beginnt, ist die Tatbestandshandlung des... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13 Abs1;FinStrG §13 Abs2;FinStrG §35 Abs1;FinStrG §5 Abs2;StGB §15 Abs1;StGB §15 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 169;
Rechtssatz: Der Versuchsbegriff ist im Bereich des FinStrG genauso wie für das allgemeine StGB auszulegen (Hinweis OGH 5.6.1962, 9 Os 106/62). Für die Abgrenzung zwischen dem Versuch ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §11;FinStrG §13 Abs1;StGB §12;StGB §15 Abs2;VStG §7 impl;VStG §8 Abs1 impl;
Rechtssatz: Bleibt die Ausführungshandlung des Bestimmten im Versuch stecken, kommt vollendte Bestimmungstäterschaft nicht in Betracht (Hinweis E 5.9.1985, 85/16/0058, VwSlg 6024 F/1985, ÖStZB 1986/13/14, S 241). ... mehr lesen...