Begründung: Die klagende GmbH begehrte vom beklagten Verband in ihrer am 1.12.1995 eingebrachten Klage den während der 24-tägigen Arbeitsunfähigkeit ihres Angestellten (und Geschäftsführers) fortgezahlten Lohn in der Höhe von S 66.201.80 sA, den sie am 1.12.1992 an diesen ausbezahlt habe. Der Angestellte war am 6.11.1992 bei einem Verkehrsunfall aus dem alleinigen Verschulden des Unfallsgegners, für dessen Fahrzeug die beklagte Partei Versicherungsschutz gewährt, verletzt worden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am ***** geborene Sohn des Klägers wurde während des Geburtsvorgangs aufgrund eines zu spät durchgeführten Kaiserschnitts zerebral geschädigt. Diese Hirnschädigung äußert sich in einer Bewegungsstörung der gesamten Muskulatur sowie einer Beeinträchtigung der Bewegungskoordination. Zusätzlich besteht eine schwere geistige Behinderung, derentwegen das Kind kaum schulbildungsfähig, wohl aber in sozialer Hinsicht beeinflußbar und trainierbar ist. Das Kind beda... mehr lesen...
Norm: AngG §8 IAngG §10 IAngG §10 IIIAngG §40UrlG §6UrlG §12UrlG §16UrlG §17
Rechtssatz: Eine Schmälerung einer Umsatzprovision im Krankheitsfall und Urlaubsfall, bei Pflegefreistellung und Dienstfreistellung ist unzulässig; eine derartige Vereinbarung ist unwirksam. Entscheidungstexte 8 ObA 2046/96g Entscheidungstext OGH 30.01.1997 8 ObA 2046/96g Veröff: SZ 70/20 ... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 8 AngG I Allgemeines II § 8 Abs 1 AngG A) Höhe des Fortzahlungsanspruches (Bemessung) B) Entfall des Fortzahlungsanspruches (Verschulden) III § 8 Abs 2 AngG: wiederholte Dienstverhinderung IV § 8 Abs 3 AngG: Dienstverhinderung aus sonstigen wichtigen Gründen V § 8 Abs 8 AngG A) Anzeige der Dienstverhinderung B) Bestätigung der Arbeitsunfähigkei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia2AngG §8
Rechtssatz: In Lohnfortzahlungsfällen ist der Dienstgeberbeitrag zur Sozialversicherung ersatzfähig, ohne dass in jedem Einzelfall die fiktiven Kosten einer freiwilligen Weiterversicherung berechnet werden mussten. Als eigener, bloß mittelbarer Schaden des Dienstgebers nicht ersatzfähig sind Lohnsummensteuer, Dienstgeberbeitrag zum Familienbeihilfenausgleichsfonds und Kammerumlage (Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag). ... mehr lesen...
Norm: AngG §8DO.A §59DO.A §59cDO.A §60DO.A §74UrlG §6
Rechtssatz: Die Außendienstzulage ist eine Zulage eigener Art, der vornehmlich Entgeltcharakter, nämlich Abgeltung für die mit dem Außendienst verbundene Unbequemlichkeit zukommt. Sie ist - entgegen der Bestimmungen der §§ 59a und 60 DO.A bei Berechnung des Entgelts im Urlaubsfall und Krankheitsfall zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 8... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia2AngG §8 IBEinstG §7PG 1965 §14
Rechtssatz: Im Fall der Lohnfortzahlung gemäß § 8 AngG kommt es zu einer bloßen Schadensverlagerung. Die Ersatzpflicht des Schädigers wird durch die Lohnfortzahlung nicht ausgeschlossen. Der Ersatzanspruch gegen den Schädiger geht analog § 1358 ABGB, § 67 VersVG mit der Lohnfortzahlung auf den Dienstgeber über. Dieser hat Anspruch auf Ersatz nicht nur des Bruttolohns, sondern auch der Arbeitgeb... mehr lesen...
Norm: AngG §8 I
Rechtssatz: Für Zeiten, während deren der Angestellte die Dienstleistung unterlässt, ohne dass ein Grund vorliegt, der nach dem Gesetz oder KV einen Anspruch auf Weiterleistung der Bezüge begründet, besteht kein Entgeltanspruch. Entscheidungstexte 9 ObA 19/90 Entscheidungstext OGH 17.01.1990 9 ObA 19/90 Veröff: ecolex 1990,307 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 27.3.1972 bei der beklagten Partei als Autolackierer beschäftigt. Zuletzt bezog er im Angestelltenverhältnis ein Monatsgehalt von 23.700 S. Im Unternehmen der beklagten Partei waren zwei Lackierer beschäftigt, die für Lackierarbeiten an PKW eingesetzt werden konnten. Es bestand die Regel, daß diese beiden nicht gleichzeitig auf Urlaub gehen durften, damit immer ein Lackierer zur Verfügung stand. Nach der Ende 1987 getroffenen Urlaubseinteilun... mehr lesen...
Norm: AngG §8 I
Rechtssatz: Eine Beschränkung der nach § 8 AngG zustehenden Rechte durch Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag ist schon im Hinblick auf § 40 AngG ausgeschlossen. Entscheidungstexte 9 ObA 132/87 Entscheidungstext OGH 13.04.1988 9 ObA 132/87 Veröff: JBl 1988,662 Schlagworte SW: KV, KollV, Angestellte, Dienstverhinderun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist als diplomierte Röntgenassistentin bei der Beklagten angestellt. Sie trat ihren Dienst am 1.Jänner 1974 in dem von der Beklagten betriebenen Unfallkrankenhaus in Salzburg an. Auf ihr Arbeitsverhältnis findet die Dienstordnung A für die Angestellten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.A) Anwendung. Ab. 1.April 1981 war sie in die Gehaltsgruppe II, Dienstklasse B, Bezugsstufe 9, des für sie geltenden Gehaltsschemas eingestuft. Nac... mehr lesen...
Die Klägerin war bei der Beklagten vom 14. 7. 1975 bis 31. 7. 1980 als Telefonistin im Angestelltenverhältnis mit einem Bruttogehalt von zuletzt 7700 S beschäftigt. Sie befand sich vom 3. 12. 1979 bis 31. 1. 1980 im Krankenstand. Die erste Wiedererkrankung iS des § 8 AngG dauerte von 2. 4. bis 14. 4. 1980, die zweite vom 17. 4. bis 9. 6. 1980 und die letzte Wiedererkrankung vom 11. 6. 1980 bis über den 31. 7. 1980 hinaus an welchem Tag das Dienstverhältnis durch Kündigung endete. Die ... mehr lesen...
Norm: AngG §8 IAngG §8 III
Rechtssatz: Der längere Entgeltanspruch ist auch dann gegeben, wenn erst während der Dauer einer Wiedererkrankung das Dienstverhältnis den in § 8 Abs 1, vorletzter Satz, AngG angeführten längeren Zeitraum übersteigt. Entscheidungstexte 4 Ob 96/81 Entscheidungstext OGH 16.02.1982 4 Ob 96/81 Veröff: EvBl 1982/155 S 497 = Arb 10077 = ZAS 1982,227 = ... mehr lesen...
Norm: AngG §8
Rechtssatz: Ist der Arbeiter wegen der Folgen eines mißglückten Selbstmordversuches arbeitsunfähig krank, so erhält er keine Lohnfortzahlung nach dem LohnfortzahlungsG. Schlagworte *D*, Angestellte, Fortzahlung, Verhinderung, Dienstverhinderung,
Entgelt, Suizid, Erkrankung, LFZG, Lohn, Gehalt, Zahlung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1973:RS0104502 ... mehr lesen...
Norm: AngG §8
Rechtssatz: Der Anspruch eines Arbeiters auf Lohnfortzahlung entfällt nach Treu und Glauben jedenfalls dann, wenn Ursache der Arbeitsunfähigkeit ein Unfall, anläßlich einer besonders risikobehafteten Tätigkeit in seiner eigenen gewinnorientierten und marktorientierten Landwirtschaft (Vollbauernstelle) war. Schlagworte *D*, Angestellte, Verhinderung, Dienstverhinderung, Fortzahlung,
Entgelt, Landwirt, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154bABGB §1155AngG §8
Rechtssatz: Lohnfortzahlung bei Krankheit während eines Arbeitskampfes. Der in § 1 Abs 1 LFZG genannte Zeitraum von sechs Wochen verlängert sich nicht um die Tage, an denen der erkrankte Arbeiter, wäre er arbeitsfähig geblieben, wegen Aussperrung oder Streiks nicht hätte arbeiten können. Veröff: AuR 1973,349 (kritisch Herschel) Schlagworte *D*, Angestellte, Dienstverhinderung, For... mehr lesen...
Am 25. September 1966 kam es zum Zusammenstoß zwischen dem PKW. des Dr. P. und jenem des Beklagten. Hiebei wurde die Gattin des Dr. P., Eleonore, verletzt. Sie war Angestellte der Klägerin und befand sich vom 26. September bis 2. November 1966 im Krankenstand, erhielt aber für diese Zeit ihre Dienstbezüge von der Klägerin ausbezahlt. Sowohl Dr. P. als auch der Beklagte wurden wegen dieses Verkehrsunfalles strafgerichtlich verurteilt. Die Klägerin begehrt den Ersatz von 7808.21 S v... mehr lesen...
Norm: ABGB §1164 Abs2ABGB §1325 D5AngG §8 IAngG §40DO.A §24KollVG §2
Rechtssatz: Der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts nach § 8 AngG kann auch nicht durch einen KollV (DO.A) beschränkt werden (Übergang des Anspruches des Angestellten gegen den Schädiger wegen Verdienstentganges auf den Dienstgeber). Entscheidungstexte 2 Ob 102/69 Entscheidungstext OGH 12.06.1969 2 Ob 102/69... mehr lesen...