Entscheidungsgründe: Die Klägerin war von 1983 bis 31. 3. 1989 bei einem Steuerberater, danach (infolge Betriebsübergangs) bis 31. 3. 2005 beim übernehmenden Steuerberater und ab 1. 4. 2005 (wiederum infolge Betriebsübergangs) bei der Beklagten als Lohnverrechnerin/Bilanzbuchhalterin beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für Angestellte bei Wirtschaftstreuhändern anzuwenden. Rekurs- und revisionsgegenständlich sind die der Klägerin gewährten Essensmarken: An... mehr lesen...
Norm: AngG §8AngG §23EFZG §3UrlG §6
Rechtssatz: Führt man sich den Sinn des Entgeltfortzahlungsprinzips, Arbeitnehmer im Falle einer Arbeitsverhinderung wirtschaftlich nicht zu benachteiligen, vor Augen, so sind generell solche Sachleistungen von der Entgeltfortzahlung auszunehmen, die ihrer Natur nach derart eng und untrennbar mit der Erbringung der aktiven Arbeitsleistung am Arbeitsplatz verbunden sind, dass sie ohne Arbeitsleistung nicht wid... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Univ-Prof. Dr. Kodek und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E***** B***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Michael Battlogg, Rechtsanwalt in Schruns, gegen die beklagten Parteien 1. B***** T***** GmbH, *****, und 2. Karl T*****, beide vertreten durch Dr. Jürgen Amann, Dr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei leistete nach diversen Verkehrsunfällen, für deren Schadensfolgen die beklagte Partei als Haftpflichtversicherer beteiligter Kraftfahrzeuge einzustehen hat, Zuschüsse gemäß § 53b ASVG. Leistungsempfänger waren die zur Entgeltfortzahlung verpflichteten Dienstgeber von insgesamt 16 bei der klagenden Partei pflichtversicherten Personen, die unfallbedingt an der Erbringung ihrer Arbeitsleistung vorübergehend verhindert waren. Die klagende Parte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten zunächst vom 1. 7. 1961 bis 31. 12. 1998 und daran anschließend vom 1. 1. 1999 bis 30. 4. 2005 als Beitragsprüfer beschäftigt, sein Beschäftigungsausmaß betrug bis 31. 12. 1998 40 Stunden wöchentlich, zum 31. 12. 1998 erhielt er eine Abfertigung in Höhe von 48.463,91 EUR brutto ausbezahlt. Auf das Dienstverhältnis ist die DO.A für Verwaltungsangestellte, Pflegepersonal und zahntechnische Angestellte bei den Sozialversicherungstr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11. 6. 2002 ereignete sich auf der Ötztal-Bundesstraße ein Verkehrsunfall, an dem Johann R***** als Lenker seines bei dem klagenden Verband (einem deutschen Haftpflichtversicherer) haftpflichtversicherten Motorrads, seine Gattin als Beifahrerin, Josef H***** als Lenker des von der F***** GmbH gehaltenen LKW Mercedes sowie Mario P***** als Lenker des von der Erstbeklagten gehaltenen und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten LKW beteiligt waren. Das ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4. 9. 2002 ereignete sich gegen 21.50 Uhr auf der Inntal-Autobahn A 12 in Fahrtrichtung Innsbruck bei Kilometer 2,5 im Gemeindegebiet von Kufstein ein Verkehrsunfall, an dem der Innsbrucker Rechtsanwalt Dr. Karl A***** als Lenker und Halter eines Pkw sowie der Erstbeklagte mit einem von ihm gelenkten und gehaltenen Lkw mit deutschem Zulassungskennzeichen beteiligt waren. Dr. Karl A***** erlitt dabei tödliche Verletzungen. Bei seinem Pkw handelte es sich um ... mehr lesen...
Norm: AlVG §27AngG §8
Rechtssatz: Im „geblockten Altersteilzeitmodell" erwirbt der Arbeitnehmer durch Krankenstände in der Vollzeitphase, soweit die Entgeltfortzahlung nur mehr 50 % beträgt, nur ein 50 %iges Guthaben für die Freizeitphase und, soweit die maximale Entgeltfortzahlungsdauer überschritten ist, kein Guthaben für die Freizeitphase. Entscheidungstexte 9 ObA 19/07w Entscheidu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 25. 11. 1980 bei der Beklagten als Verkäuferin beschäftigt. Sie schloss mit der Beklagten für den Zeitraum vom 1. 10. 2002 bis zum 31. 8. 2007 eine Altersteilzeitvereinbarung, nach der die wöchentliche Normalarbeitszeit um 50 % vermindert werden sollte. Es wurde ein „geblocktes Altersteilzeitmodell" vereinbart, wobei die Vollzeitphase vom 1. 10. 2002 bis zum 15. 3. 2005 und die Freizeitphase vom 16. 3. 2005 bis zum 31. 8. 2007 dauern sollte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Angestellte der klagenden Partei Ing. Gerhard M***** wurde am 22. 8. 1999 bei einem Verkehrsunfall, für dessen Folgen die beklagten Parteien einzustehen haben, verletzt. Die klagende Partei begehrt die Zahlung von EUR 134.857,24 sA. Ing. M***** sei bei ihr seit 1974 als Angestellter beschäftigt gewesen. Zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalles sei er Leiter der Elektronikabteilung gewesen. Er habe im März 2000 seine Tätigkeit wieder aufgenommen. Mit Bescheid de... mehr lesen...
Norm: AngG §8 IABGB §1431 B
Rechtssatz: Zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer - wegen Manipulation des Zeiterfassungssystems ohne Wissen des Dienstgebers - die vereinbarte Arbeitszeit in einem Ausmaß unterschreitet, dass die tatsächliche Arbeitszeit einer Teilzeitbeschäftigung gleichzuhalten ist, die redliche Parteien zu einem geringeren Lohn vereinbart hätten, gebührt ihm für die Fehlzeiten kein Entgelt und können die somit irrtümlich angewies... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war ab 22. 3. 1993 bei der Klägerin als Geschäfts- und Verkaufsleiter tätig, seit 1. 2. 1996 als Prokurist. Im Jahr 1999 betrug sein monatliches Bruttogehalt ATS 58.682 zuzüglich des Sachbezugwerts von ATS 6.038 für die Privatnutzung des Dienstwagens. In den Jahren 2000 und 2001 bezog er ein monatliches Bruttogehalt von ATS 61.142; der Sachbezugwert betrug weiterhin ATS 6.038. Eine gesonderte Entlohnung von Überstunden war nicht vorgesehen. Im Unternehmen de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Johann M***** war als Beamter der Stadt Wien der Klägerin gemäß dem Wiener Stadtwerke-Zuweisungsgesetz (Wiener ZuweisungsG LGBl für Wien Nr 17/1999) dienstzugeteilt. Wegen eines Instruktionsfehlers stürzte er am 22. 3. 2000 von einer von der Beklagten hergestellten Leiter, die er 1999 erworben hatte. Während seines unfallbedingten Krankenstandes waren vom 23. 3. 2000 bis einschließlich 31. 5. 2001 40.530,41 EUR Bruttobezüge samt Dienstgeberbeiträgen zu leisten... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin (Elektrounternehmen) begehrte von den beklagten Parteien zuletzt EUR 6.994,09 sA an Schadenersatz für von ihr an ihren Dienstnehmer Manfred T***** während dessen Krankenstandes auf Grund eines von den beklagten Parteien am 11. 12. 2000 verschuldeten Arbeitsunfalles geleistete Lohnfortzahlungen. Manfred T***** sei auf einem ungesicherten Bretterzugang ausgerutscht und habe sich bei einem Sturz aus 3 m Höhe schwer verletzt. Die Zweitbeklagte als Bauherrin un... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsausführungen der außerordentlichen Revision des seit 1985 bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigten Klägers laufen im wesentlichen darauf hinaus, dass aufgrund der Übergangsbestimmungen in Art XI Abs 2 der B-VG Novelle 1974 weiter das Angestelltengesetz und das Arbeiterabfertigungsgesetz anzuwenden seien. Die Rechtsausführungen der außerordentlichen Revision des seit 1985 bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 13. 10. 1995 wurden der Erstkläger als Lenker eines PKWs und die Zweitklägerin als Beifahrerin bei einem vom Drittbeklagten als Lenker eines von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs allein verschuldeten Verkehrsunfall verletzt. Der Erstkläger begehrte zuletzt aus dem Titel des Schadenersatzes von den beklagten Parteien Zahlung von S 736.470,99 sA, die Zweitklägerin Zahlung von S 87.500. Ein von beiden K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss im Jahre 1971 mit dem beklagten Land Vorarlberg einen Dienstvertrag, in dem er als Primarius die Orthopädieabteilung übernahm und sich verpflichtete "seine ganz Kraft zur restlosen Erfüllung seiner Vertragspflichten" einzusetzen. Dafür wurden ihm in den Vertrag folgende Leistungen zugesagt: "III. Dr. G***** M***** erhält Leistungen nach diesem Vertrag: a) Für die Besorgung der Aufgaben nach Punkt I.) dieses Vertrages ein monatliches... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung kommt es im Falle der Lohnfortzahlung durch den Dienstgeber aufgrund eines Verdienstentganges als typische Folge des vom Schädiger verschuldeten Unfalles (hier vom 16. 1. 1994) zu einer Schadensverlagerung auf den Dienstgeber, wobei der Ersatzanspruch gegen den Schädiger analog § 1358 ABGB, § 67 VersVG mit der Lohnfortzahlung (hier im Jahr 1999) auf den Dienstgeber übergeht (SZ 67/52; 69/55... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gustav B***** wurde am 2. 1. 1995 bei einem Verkehrsunfall, für dessen Folgen die beklagte Partei als Haftpflichtversicherung aufzukommen hat, verletzt. Die klagende Partei begehrt die Zahlung von S 212.044,61 sA mit der
Begründung: , Gustav B***** sei in ihrem Unternehmen als Kraftfahrer beschäftigt gewesen. Wegen der Unfallsfolgen sei er vom 2. Jänner 1995 bis zum 29. Februar 1996 krank gemeldet gewesen und per 1. März 1996 in die Berufsunfähigkeitspension... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 26. 8. 1997 wurde der der klagenden Partei angehörende Rechtsanwalt Dr. ***** ***** M***** bei einem vom Erstbeklagten mit einem bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW verschuldeten Unfall getötet. Er hinterließ einen am 28. 10. 1996 geborenen Sohn. Die klagende Partei bezahlt seit September 1997 auf der Grundlage der Satzung der "Versorgungseinrichtung der ***** Rechtsanwaltskammer" eine Waisenrente von S 8.312,-- pro Monat, 14mal jähr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia2ABGB §1358AngG §8 IVersVG §67
Rechtssatz: Die Ansprüche des Dienstnehmers auf Urlaubsabfindung und Urlaubsentschädigung, die in Zeiten anfallen, für die der Dienstgeber - gesetzlich oder vertraglich - zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, obwohl der Dienstnehmer für ihn zufolge eines einem Dritten zurechenbaren Schadensereignisses nicht zur Dienstleistung in der Lage ist, begründen - ohne diese Leistungen - keinen Verdienste... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Manfred H***** des Verbrechens des versuchten Totschlages nach §§ 15, 76 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Manfred H***** des Verbrechens des versuchten Totschlages nach Paragraphen 15,, 76 StGB schuldig erkannt. Danach hat er sich am 13. August 1998 in Inzenhof in einer im Urteilsspruch näher beschriebenen allgeme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 13. 2. 1995 ereignete sich auf der B 303 ein Verkehrsunfall, an welchem Jürgen L*****, ein Arbeitnehmer der klagenden Partei sowie ein bei der beklagten Partei haftpflichtversichertes Kraftfahrzeug beteiligt waren. Dass die beklagte Partei als Haftpflichtversicherer im Rahmen der Haftung nach dem EKHG mit den dort genannten Höchstbeträgen für den daraus entstandenen Schaden haftet, ist im Revisionsverfahren nicht mehr strittig. Jürgen L***** war seit 1.... mehr lesen...
Norm: AngG §8 IIA
Rechtssatz: Stufensprung nach Eintritt der Dienstunfähigkeit infolge Erkrankung und nach Auslaufen des Entgeltfortzahlungsanspruches ist beachtlich. Entscheidungstexte 8 ObA 215/98w Entscheidungstext OGH 18.03.1999 8 ObA 215/98w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111754 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 15. 6. 1982 bis 30. 6. 1997 als Angestellte der beklagten Partei beschäftigt und verdiente zuletzt brutto S 28.830,--. Das Arbeitsverhältnis endete durch Arbeitgeberkündigung. Die Klägerin war vom 1. 2. bis 6. 2. 1997 und sodann vom 10. 2. bis 30. 6. 1997 infolge Krankheit arbeitsunfähig. Der zweite Krankenstand ab 10. 2. 1997 ist eine Wiedererkrankung im Sinne von § 8 Abs 2 AngG. Vom 10. 2. bis 30. 6. 1997 war die Klägerin durchgehen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte von den Beklagten Zahlung von S 105.883,18 sA und brachte vor, eine bei ihr beschäftigte Hausbesorgerin sei als Radfahrerin aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Erstbeklagten zu Sturz gekommen und dabei erheblich verletzt worden. Dies habe bewirkt, daß sich die Hausbesorgerin vom 29. 8. 1995 bis 11. 2. 1996 im Krankenstand befunden habe und die ihr obliegenden Hausbesorgertätigkeiten nicht habe verrichten können. Mit dem Arbeitsa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 2. 3. 1994 stieß der Erstbeklagte mit einem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Fahrzeug Dkfm Peter R***** als Fußgänger nieder und verletzte ihn schwer; das Alleinverschulden an diesem Unfall trifft den Erstbeklagten. Die Klägerin als Dienstgeberin des Dkfm Peter R***** bringt vor, auf Grund des mit ihrem Arbeitnehmer abgeschlossenen Dienstvertrages zur Lohnfortzahlung für die Zeit seines unfallbedingten Krankenstandes verpflichtet gewesen z... mehr lesen...
Norm: AngG §8AngG §17B-VGNov 1974 ArtXI Abs2UrlG §6
Rechtssatz: Hat der Landesgesetzgeber von der Regelungskompetenz nach Art 21 Abs 1 B-VG in der Fassung Nov 1974, BGBl 444, keinen Gebrauch gemacht, sind auf das Dienstverhältnis der nicht mit behördlichen Aufgaben betrauten Bediensteten, die am 1.1.1975 dem Angestelltengesetz unterlagen (hier: Arzt an einer von einem Gemeindeverband betriebenen Krankenanstalt), sowohl § 8 AngG als auch § 6 Url... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das am 1.4.1987 zwischen dem Kläger als Turnusarzt und der beklagten Partei, der gesetzlichen Anstaltsträgerin der Allgemeinen Öffentlichen Krankenanstalt Bezirkskrankenhaus S*****, begründete, in der Folge mehrfach verlängerte Arbeitsverhältnis, wurde durch Nachtrag zu dem am 4.4.1994 abgeschlossenen Dienstvertrag ab 4.4.1995 auf unbestimmte Zeit verlängert. Nach Punkt 21 dieses Dienstvertrages finden auf das Dienstverhältnis die Bestimmungen des Vertragsbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 27.1.1993 wurde eine am 28.8.1952 geborene, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur klagenden Partei stehende Krankenschwester bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Das Alleinverschulden an diesem Unfall trifft den Erstbeklagten, der von ihm gelenkte und gehaltene PKW war bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversichert. Die klagende Partei begehrt von den Beklagten die Zahlung von S 910.015,06 sA und die Feststellung, daß sie ihr fü... mehr lesen...