Norm
ABGB §1154bRechtssatz
Lohnfortzahlung bei Krankheit während eines Arbeitskampfes. Der in § 1 Abs 1 LFZG genannte Zeitraum von sechs Wochen verlängert sich nicht um die Tage, an denen der erkrankte Arbeiter, wäre er arbeitsfähig geblieben, wegen Aussperrung oder Streiks nicht hätte arbeiten können.
Veröff: AuR 1973,349 (kritisch Herschel)
Schlagworte
*D*, Angestellte, Dienstverhinderung, Fortzahlung, Erkrankung, Entgelt, Arbeitsniederlegung, Verhinderung, Lohn, Gehalt, DauerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1973:RS0104495Dokumentnummer
JJR_19730308_AUSL000_005AZR00491_7200000_001