RS OGH 1973/3/8 5AZR491/72

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Veröffentlicht am 08.03.1973
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Norm

ABGB §1154b
ABGB §1155
AngG §8

Rechtssatz

Lohnfortzahlung bei Krankheit während eines Arbeitskampfes. Der in § 1 Abs 1 LFZG genannte Zeitraum von sechs Wochen verlängert sich nicht um die Tage, an denen der erkrankte Arbeiter, wäre er arbeitsfähig geblieben, wegen Aussperrung oder Streiks nicht hätte arbeiten können.

Veröff: AuR 1973,349 (kritisch Herschel)

Schlagworte

*D*, Angestellte, Dienstverhinderung, Fortzahlung, Erkrankung, Entgelt, Arbeitsniederlegung, Verhinderung, Lohn, Gehalt, Dauer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1973:RS0104495

Dokumentnummer

JJR_19730308_AUSL000_005AZR00491_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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