Norm
AngG §8 IRechtssatz
Der längere Entgeltanspruch ist auch dann gegeben, wenn erst während der Dauer einer Wiedererkrankung das Dienstverhältnis den in § 8 Abs 1, vorletzter Satz, AngG angeführten längeren Zeitraum übersteigt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Krankheit, Erkrankung, Dienstverhinderung, Dauer, Fortzahlung, Lohn, Berechnung, ArbeitsunfähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0027901Dokumentnummer
JJR_19820216_OGH0002_0040OB00096_8100000_001