Norm
AngG §8Rechtssatz
Die Außendienstzulage ist eine Zulage eigener Art, der vornehmlich Entgeltcharakter, nämlich Abgeltung für die mit dem Außendienst verbundene Unbequemlichkeit zukommt. Sie ist - entgegen der Bestimmungen der §§ 59a und 60 DO.A bei Berechnung des Entgelts im Urlaubsfall und Krankheitsfall zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Aufwandsentschädigung, Ausfallsprinzip, Arbeitsverhinderung, Urlaub, Krankheit, Angestellte, Dienstordnung, EntgeltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0048240Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.12.2013