Norm
AngG §8Rechtssatz
Ist der Arbeiter wegen der Folgen eines mißglückten Selbstmordversuches arbeitsunfähig krank, so erhält er keine Lohnfortzahlung nach dem LohnfortzahlungsG.
Schlagworte
*D*, Angestellte, Fortzahlung, Verhinderung, Dienstverhinderung, Entgelt, Suizid, Erkrankung, LFZG, Lohn, Gehalt, ZahlungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1973:RS0104502Dokumentnummer
JJR_19730906_AUSL000_005AZR00182_7300000_001