RS OGH 1973/9/6 5AZR182/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.09.1973
beobachten
merken

Norm

AngG §8

Rechtssatz

Ist der Arbeiter wegen der Folgen eines mißglückten Selbstmordversuches arbeitsunfähig krank, so erhält er keine Lohnfortzahlung nach dem LohnfortzahlungsG.

Schlagworte

*D*, Angestellte, Fortzahlung, Verhinderung, Dienstverhinderung, Entgelt, Suizid, Erkrankung, LFZG, Lohn, Gehalt, Zahlung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1973:RS0104502

Dokumentnummer

JJR_19730906_AUSL000_005AZR00182_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten