Begründung: Die Beklagte war bei der Klägerin vom 13. 10. 1986 bis 26. 4. 2006 als Angestellte beschäftigt. Das Angestelltenverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt der Beklagten. Der Angestelltenvertrag enthält unter Punkt X eine Konkurrenzklausel, die wie folgt lautet: „Nach § 36 AngG wird eine Konkurrenzklausel vereinbart, wonach innerhalb eines Zeitraums von einem halben Jahr nach Beendigung des Dienstverhältnisses der Dienstnehmer keine wie immer geartete Tätigkeit bei eine... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war vom 1. 1. 1999 bis 31. 7. 2008 bei der Klägerin als Angestellter im Vertrieb für die Betreuung und Belieferung von Friseuren in Österreich beschäftigt. Sein Bruttomonatsgehalt betrug zuletzt 2.682 EUR. Der Beklagte kündigte zunächst mit Schreiben vom 24. 4. 2008 sein Dienstverhältnis zur Klägerin auf, wenige Tage danach wurde in einem persönlichen Gespräch eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses zum 31. 10. 2008 unter Aufrechterhaltung der... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Georg Eberl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Parteien 1. S***** GmbH & Co KG, 2. S***** GmbH, beide *****, beide vertreten durch die Saxinger Chalupsky &a... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Peter Schleinbach als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei E*****, vertreten durch Krause & Roloff, Rechtsanwälte in Salzburg, gegen die beklagte Partei Martin A*****, vertret... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Dr. Rolf Gleißner und Robert Maggale als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei H***** GmbH, *****, vertreten durch Saxinger, Chalupsky, Weber & Partner, Rechtsanwälte GmbH in Linz, gegen die beklagte Partei Heinrich W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war durch mehr als drei Jahre bis zum 31. 10. 2002 bei der Beklagten als Versicherungsangestellter im Außendienst beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Arbeitnehmerkündigung. Seit 1. 11. 2002 ist der Kläger als selbständiger Versicherungsmakler berufstätig. Auf das Dienstverhältnis fand der Rahmenkollekivvertrag für Angestellte des Außendienstes der Versicherungsunternehmen (KVA) Anwendung. § 6 dieses Kollektivvertrages „Provisionszahlung na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten als Versicherungsvertreter im Außendienst beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete mit 31. 5. 2003 durch Arbeitnehmerkündigung. Auf das Arbeitsverhältnis fand der Kollektivvertrag für Angestellte der Versicherungsunternehmungen - Außendienst (in der Folge: KV) Anwendung, dessen § 6 - soweit hier von Interesse - folgenden Wortlaut hat: Der Kläger war bei der Beklagten als Versicherungsvertreter im Außendienst beschäftigt. Das Ar... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei A***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Sepp Manhart und Dr. Meinrad ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten vom 1. 6. 1988 bis 31. 7. 2002 als Hausbesorgerin beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete auf Grund einer Auflösungsvereinbarung vom 30. 4. 2002, die auszugsweise folgenden Wortlaut hat: „I. Die Vertragspartner vereinbaren, das zwischen ihnen bestehende Hausbesorger-Dienstverhältnis einvernehmlich zum 31. Juli 2002 aufzulösen. II. römisch II. 1. Die Hausbesorgerin erhält von den Wohnungseigentümern eine gesetzliche Abferti... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte war ab 8. 5. 2001 20 Stunden pro Woche bei der Klägerin ua für das Auffinden von verlorenem Fluggepäck beschäftigt. Im Zuge der Aufnahmegespräche wurde schließlich gesagt, dass sie ab 8. 5. 2001 zu arbeiten beginnen könnte und sie die Verträge dafür bei Dienstantritt erhalten würde. Darin findet sich auch eine Konkurrenzklausel mit der Verpflichtung, dann wenn das Dienstverhältnis innerhalb von drei Jahren aufgelöst wird, nicht innerhalb von sechs Monaten ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht ist ohnedies mit der herrschenden Lehre und Rechtsprechung (Reischauer in Rummel³ § 1336 ABGB Rz 18; Das Berufungsgericht ist ohnedies mit der herrschenden Lehre und Rechtsprechung (Reischauer in Rummel³ Paragraph 1336, ABGB Rz 18; Schwimann/Harrer ABGB² VII § 1336 Rz 35; RIS-Justiz RS0032195; Schwimann/Harrer ABGB² römisch VII Paragraph 1336, Rz 35; RIS-Justiz RS0032195; zuletzt die dieses Verfahre... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung rechtfertigen gravierende Treueverstöße des Arbeitnehmers, die dieser - wie hier zumindest zu einem beträchtlichen Teil - während des aufrechten Arbeitsverhältnisses begangen hat, die aber erst zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich nach Pensionsantritt, aufgedeckt wurden, den Widerruf einer Betriebspension (RIS-Justiz RS0021478). Bei besonders groben Treuepflichtverstößen gilt das auch dann, wen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Friedrich Stefan und Robert Maggale als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei S*****, vertreten durch Gugerbauer & Partner, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei ... mehr lesen...
Begründung: Eine "privilegierte Streitigkeit", bei der gemäß § 46 Abs 3 ASGG eine Vollrevision zulässig wäre, liegt nicht vor; der Betrag, über den das Berufungsgericht entschieden hat, übersteigt nicht EUR 4.000. Eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG wird von der Revisionswerberin nicht aufgezeigt, sodass sich ihr Rechtsmittel als unzulässig erweist. Eine "privilegierte Streitigkeit", bei der gemäß Paragraph 46, Absatz 3, ASGG eine Vollrevision zulässig wäre, li... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob der Gatte der Klägerin für diese im Rahmen ehelicher Beistandspflicht oder einer sonstigen Vereinbarung tätig wurde, ist ohne Belang, weil dieser Umstand nur das Innenverhältnis, nicht aber das zwischen Klägerin und Beklagter (früher) bestehende Außenverhältnis tangiert. Da die Klägerin seit der Auflösung ihres Vertragsverhältnisses zur Beklagten für diese keine Leistungen mehr zu erbringen hat, bedient si... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die erfolgte Verletzung der vereinbarten Konkurrenzklausel zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat die erfolgte Verletzung der vereinbarten Konkurrenzklausel zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der eing... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 28. 5. 1993 schloß der Beklagte mit der klagenden Partei zu einem Zeitpunkt, als er noch als freier Mitarbeiter bei der klagenden Partei - einem Handelsunternehmen zum Verrieb von Büroartikeln und -maschinen - tätig war, eine Vereinbarung folgenden Inhalts: "Betrifft: Wahrung sämtlicher betriebsinterner Belange. Die Verkaufsunterlagen wie Kataloge, Waren- und Preisangaben sind Eigentum der Firma "I*****". Es ist dem Mitarbeiter M***** Wilhelm ausdrü... mehr lesen...
Norm: ABGB §1336 FAngG §38
Rechtssatz: Ein allfälliges schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers, auch wenn der Beklagte bei der Kündigung hierauf nicht hingewiesen hat, ist im Rahmen des in der Sache erhobenen Mitverschuldenseinwandes noch vor Einsatz des richterlichen Mäßigungsrechts nach § 38 AngG zu berücksichtigen. Bei richtiger Wertung der Vertragsstrafe als pauschalierter Schadenersatz ist nämlich der Aspekt des Mitverschuldens des Gläubig... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte schloß am 17. 11. 1988 mit der A***** GmbH & Co KG einen Angestelltendienstvertrag ab. Dieser sieht in Punkt 9. die Verpflichtung des Beklagten vor, daß er, wenn er aus dem Dienst der Firma ausscheide, ein Jahr lang darauf verzichte, für ein Konkurrenzunternehmen in Kärnten, Osttirol und Steiermark tätig zu werden. In Punkt 10. wurde für den Fall der Zuwiderhandlung eine Konventionalstrafe in Höhe von sechs Monatsbezügen brutto und anteiligen Sonderz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit bejaht, sodaß auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwiesen werden kann (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat zutreffend den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit bejaht, sodaß auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwiesen werden kann (Paragraph 48, ASGG). Da d... mehr lesen...
Norm: AngG §36 IIIAngG §38
Rechtssatz: In jenen Fällen, in denen die Höhe des tatsächlich erlittenen Schadens nicht erwiesen wurde, hat nur der wirkliche Schaden als Mäßigungskriterium unberücksichtigt zu bleiben. Entscheidungstexte 9 ObA 120/92 Entscheidungstext OGH 08.07.1992 9 ObA 120/92 Veröff: SZ 65/102 = DRdA 1993,237 (Reissner) 9 O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 18. September 1965 geborene Beklagte legte im Juni 1987 an der Handelsakademie in Wörgl die Matura ab. Ausgenommen eine nicht die Branche der klagenden Partei betreffende Ferialarbeit hatte der Beklagte vor Aufnahme seiner Tätigkeit bei der klagenden Partei keinerlei Berufserfahrung. Dem Beklagten war der Begriff der Konkurrenzklausel aufgrund seiner schulischen Ausbildung im Arbeitsrecht geläufig. Bereits vor Ablegung der Matura wurde das Arbeitsverh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisiongrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO), zumal eine vom Berufungsgericht als nicht gegeben erachtete Mangelhaftigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens in der Revision nicht neuerlich als Mangel des Berufungsverfahrens geltend gemacht werden kann (SZ 27/4; RZ 1989/16 uva). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage der Verpflichtung des Beklagten zur Zahlun... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war seit 3.1.1977 bei der Firma A***`s Satz- und Druckformherstellung GesmbH & Co KG (im folgenden kurz: Firma A***`s) beschäftigt. Er verpflichtete sich zur Zahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe von 12 Monatsbezügen, wenn er aus eigenem Verschulden aus dem Unternehmen ausscheiden und innerhalb eines Jahres bei einem Konkurrenzunternehmen tätig werden sollte. Am 10.1.1983 entließ der Geschäftsführer der Firma A***`s den Beklagten, nachdem er in ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1336 Abs2 FABGB §1336 Abs2 HAngG §38
Rechtssatz: Auf den Betrag des dem Arbeitgeber durch einen Vertragsbruch des Arbeitnehmers entstandenen Schadens kann bei Mäßigung der Konventionalstrafe nur dann Bedacht genommen werden, wenn eine Behauptung des Arbeitgebers vorliegt, daß überhaupt ein konkreter Schaden eingetreten ist. (§ 48 ASGG) Entscheidungstexte 9 Ob 349/89 Entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war bei der klagenden Partei vom 1. Juli 1985 bis 31. Juli 1988 als Verkaufsrepräsentant für Kopiergeräte angestellt. Das Dienstverhältnis endete durch arbeitnehmerseitige Kündigung. In den letzten 6 Monaten bezog der Beklagte insgesamt 206.017,59 S brutto. Vor seiner Tätigkeit bei der klagenden Partei war der Beklagte bei der Firma P*** beschäftigt; er wurde dort zum Verkäufer ausgebildet und hat sich einige Jahre mit Büroorganisation und Hardwar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Mäßigung der begehrten Konventionalstrafe zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß die Revisionswerberin in ihrer Rechtsrüge nicht von den maßgeblichen Feststellungen ausgeht, soweit sie geltend macht, daß sie der Beklagte durch herabsetzende Vergleiche vorsä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten, ihrem ehemaligen Arbeitnehmer, die Zahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe von S 460.486,40 sA auf der Basis eines monatlichen Bruttoentgelts von S 20.931 brutto mit der
Begründung: , er habe nach der von ihm herbeigeführten Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei einem Konkurrenzunternehmen gearbeitet und dadurch gegen die vereinbarte Konkurrenzklausel verstoßen. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin nahm am 8. 2. 1980 das Anbot der Beklagten vom 2. 1. 1980 an, von ihr (der Klägerin) einen VW-Kastenwagen ab dem Datum der polizeilichen Anmeldung auf unbestimmte Dauer, jedoch unter Zugrundelegung einer Kalkulationsbasisdauer von 36 Monaten, eines Basispreises von 150.102 S und einer Kilometer-Jahresleistung von 30.000 (wobei 10 % Mehrkilometer frei sein sollten), gegen Erlag eines Depots von 14.912 S und eines Schadensbeteiligungsbetrages von 2.00... mehr lesen...