Entscheidungsgründe: Mit Mietvertrag vom November 1973 hat die Beklagte von der Klägerin eine Fernsprechnebenstellenanlage Crossbar 2/14 KS auf unbestimmte Zeit gemietet und auf die Dauer von zehn vollen Kalenderjahren ab Betriebsbereitschaft der Anlage auf die Ausübung des Kündigungsrechts verzichtet. Nach dem zum Bestandteil des Mietvertrages gewordenen allgemeinen Überlassungsbedingungen für die Vermietung von Fernsprechnebenstellenanlagen hat die Mieterin bei auf ihre Veranlassu... mehr lesen...
Norm: AngG §38
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob die vereinbarte Konventionalstrafe übermäßig, also überhöht ist, sind vor allem die Verhältnismäßigkeit dieser Strafe, die wirtschaftlichen oder sozialen Verhältnisse des Arbeitnehmers, insbesondere seine Einkommensverhältnisse beziehungsweise Vermögensverhältnisse, ferner Art und Ausmaß seines Verschuldens an der Vertragsverletzung sowie die Höhe des durch die Vertragsverletzung dem Arbeitgebe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1336 CAngG §38
Rechtssatz: Die Vereinbarung einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe ist als sittenwidrig anzusehen. Überdies räumt das Gesetz (§ 1336 Abs 2 ABGB, § 38 AngG) dem Richter ein Mäßigungsrecht ein. Entscheidungstexte 4 Ob 56/71 Entscheidungstext OGH 05.10.1971 4 Ob 56/71 Veröff: Arb 8909 = SozM IA/e,929 5 ... mehr lesen...
Norm: AngG §38
Rechtssatz: Mäßigung einer Konkurrenzklausel in der Bekleidungsbranche. Entscheidungstexte 4 Ob 14/67 Entscheidungstext OGH 28.02.1967 4 Ob 14/67 Veröff: ÖBl 1967,86 = SozM IA/e,695 = Arb 8380 Schlagworte SW: Angestellte, Konventionalstrafe, Vertragsstrafe,
Konkurrenzverbot, Wettbewerbsverbot, Textilbranche ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1336AngG §38KollV für den Außendienst der Versicherungsunternehmungen §6 Abs5
Rechtssatz: Die in § 6 Abs 5 des KollV für den Außendienst der Versicherungsunternehmungen getroffene Vereinbarung des Erlöschens des Anspruches auf Folgeprovision ist die Vereinbarung einer Konventionalstrafe, welche dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt. Entscheidungstexte 4 Ob 65/62 ... mehr lesen...