Norm
ZPO §502 Abs1 HI2Rechtssatz
Ob die Äußerung des Arbeitnehmers "Alter mach Dir nicht ins Hemd" im Einzelfall den Entlassungsgrund der erheblichen Ehrverletzung nach § 27 Z 6 AngG begründete, ist keine erhebliche Rechtsfrage.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bedeutung, Aussage, EntlassungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105955Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.12.2021