RS OGH 1997/4/30 9ObA33/97m

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Veröffentlicht am 30.04.1997
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Norm

AngG §27 A5
AngG §27 A6
UrlG §4 Abs1

Rechtssatz

Wird mit einem Arbeitnehmer an einem bestimmten Tag vor Dienstantritt der Konsum eines Urlaubstages vereinbart und dadurch der Eintritt eines Entlassungsgrundes (hier: Dienstantritt im alkoholisierten Zustand) verhindert, ist eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht unzumutbar. Eine Entlassung erfolgte daher zu Unrecht. (§ 48 ASGG)

Entscheidungstexte

Schlagworte

Dienstnehmer; Alkohol; Urlaubsvereinbarung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107591

Dokumentnummer

JJR_19970430_OGH0002_009OBA00033_97M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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