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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1994 §13 Abs3;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Entziehung der Gewerberechtigung wegen Ablehnung des Konkurseröffnungsantrages mangels kostendeckenden Vermögens - Die im Aufschiebungsantrag - mit Rücksicht auf den zur Erlangung der Verfahrenshilfe im Vermögensbekenntnis angegebenen Vermögensstatus der Bf wohl zu Unrecht - in Abrede gestellte Befürchtung einer Gläubigerschädigung durch die weitere Gewerbeausübung ist für das vorliegende Entziehungsverfahren rechtlich unerheblich und kann daher dem Aufschiebungsantrag nicht zum Erfolg verhelfen (Hinweis E 21.12.1993, 93/04/0078).
Schlagworte
Begriff der aufschiebenden WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:AW1995040012.A01Im RIS seit
20.11.2000