Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 29. 1. 2003 bei der Beklagten als Kartonagearbeiter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde von der Beklagten zum 24. 9. 2004 gekündigt. Die am 10. 9. 2004 verfasste und zur Post gegebene schriftliche Kündigung wurde dem Kläger am 13. 9. 2004 zugestellt. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag für das Papier und Pappe verarbeitende Gewerbe anwendbar, nach dessen § 16 Z 3 die Kündigungsfrist für den Kläger 2 Wochen beträgt. Auf da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war in Zeitpunkt des hier strittigen Brandes am 4. 1. 1993 Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherer des von der Gemeinschuldnerin (in der Folge Erstbeklagte) betriebenen Sägewerk-, Zimmerei- und Parketterzeugungsunternehmens, dessen geschäftsführender Gesellschafter der Zweitbeklagte war. Der Drittbeklagte war zumindest bis zum Brand der für dieses im Gemeindegebiet der Viertbeklagten gelegene Unternehmen zuständige Rauchfangkehrermeister. Die ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gleitsmann und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Tasko S*****, Lkw-Lenker, *****, vertreten durch Mag. Boris Knirsch ua, Rechtsanwälte in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 19. 10. 1995 bei der beklagten Partei als Ladnerin beschäftigt. Die Arbeitswoche währte jeweils bis Samstag. Auf das Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für Arbeiter im österreichischen Bäckergewerbe anzuwenden. Die beklagte Partei gab am 24. 4. 2002 ein Schreiben zur Post, mit welchem das Arbeitsverhältnis zum 27. April 2002 gelöst werden sollte. Das Kündigungsschreiben kam der Klägerin jedoch erst am Montag, den 29. 4. 2002 zu. ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war bis zum 29. 2. 2000 Pächter der S***** Tankstelle, *****. Verpächterin dieser Tankstelle ist die O***** AG. Seit 1. 3. 2000 ist die Klägerin aufgrund eines neuen mit der O***** AG abgeschlossenen Pachtvertrages Pächterin dieser Tankstelle. Bei Übergabe des Pachtgegenstandes wurde eine Standkontrolle gemacht, d.h. der Peilstand der Mineralöltankstelle ermittelt, wobei das Ergebnis dieser Ermittlung vom Verpächter, vom früheren und vom neuen Pächter unte... mehr lesen...
Begründung: Einer GmbH wurde mit Bescheid des Magistrats einer Landeshauptstadt vom 17. 5. 1955 die Betriebsanlagengenehmigung für eine Weizenmühle, ein Kraftfutterwerk, eine chemische Fabrik und eine betriebseigene Schlosserei und Tischlerei am Standort Graz, Puchstraße 17, erteilt. In der Folge erteilte die Gewerbebehörde auch Genehmigungen für Erweiterungen dieser Betriebsanlage. Aufgrund häufiger Nachbarbeschwerden über starke Geruchsemissionen in der Umgebung der Betriebsanlage... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd1AHG §1 Cd14GewO §5GewO §74GewO §77
Rechtssatz: Auch Campingplätze bedürfen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 74 GewO einer Betriebsanlagengenehmigung durch die Gewerbebehörde. Die Behörde hat dabei Auflagen auch unter Bedachtnahme auf die in der Umwelt bereits gegebenen Gefährdungen zu erteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 93/00h Entscheidungstext OGH 19.12.2000 ... mehr lesen...
Begründung: Am 6. 7. 1994 wurde auf einem Campingplatz eine rund 25 m hohe Kiefer mit einem Stammdurchmesser von 60 bis 65 cm vom Sturm entwurzelt und auf das Vorzelt des Wohnwagens der Familie der Klägerin geschleudert, wodurch diese, ihre Tochter und ihre Schwägerin schwer verletzt wurden und ihr Sohn ums Leben kam. Die Erstbeklagte betrieb auf Grund eines Unterpachtvertrags seit 1. 7. 1994 diesen Campingplatz. Die Zweitbeklagte ist die einzige Komplementärin der Erstbeklagten. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 11. 1981 bei der Beklagten angestellt; seit 1. 10. 1986 war er im Außendienst tätig. Das Dienstverhältnis wurde mit schriftlicher Vereinbarung vom 14. 2. 1996 zum 31. 3. 1996 einvernehmlich aufgelöst. § 40 der Betriebsvereinbarung der Beklagten vom 1. 5. 1986 hat folgenden Wortlaut: Paragraph 40, der Betriebsvereinbarung der Beklagten vom 1. 5. 1986 hat folgenden Wortlaut: "1) Arbeitnehmer, welche dem Kollektivvertrag für den Auß... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311AHG §2 Abs2GewO §74 Abs2GewO §77GewO §79
Rechtssatz: Sowohl § 74 Abs 2 wie auch § 79 GewO sind Schutzgesetze im Sinne des § 1311 ABGB. Veranlaßt die Gewerbebehörde schuldhaft rechtswidrig nicht den gesetzmäßigen Gewerbebetrieb durch Erteilung der erforderlichen Auflagen durch Erlassung von Zwangsmaßnahmen oder Verhängung von Strafen dann trifft den Rechtsträger die Amtshaftung für die dadurch verursachten Vermögensschäden von An... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei betreibt im Zentrum von Wien ein Hotel. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich eine von einer Kommanditgesellschaft (in der Folge kurz KG) seit 1988 betriebene Diskothek, wobei die Konzession zum Betrieb des Gastgewerbes in der Betriebsart einer Bar deren Komplementärin, einer Gesellschaft mbH (in der Folge GmbH) erteilt worden war. Dieser Bescheid, der auch der klagenden Partei zugestellt worden war, erwuchs am 22.12.1988 in Rechtskraft, ohne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin war vom 25.3.1994 bis 6.12.1994 bei der beklagten Partei als Raumpflegerin beschäftigt. Auf ihr Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger (für Kärnten) anzuwenden. Nach § 3 Abs 3 dieses KV kann das Arbeitsverhältnis im ersten Arbeitsjahr beidseitig ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, bei Auflösun... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §74 Abs2GewO 1973 §77
Rechtssatz: Hat die Gewerbebehörde eine Betriebsanlage genehmigt, gleichzeitig aber Auflagen angeordnet, so hat sie deren Befolgung - jedenfalls aber so weit, als diese Auflagen, zur Vermeidung der Gefährdung der körperlichen Sicherheit von Personen angeordnet wurden - auf geeignete Weise zu überwachen bzw, wenn sie dabei Anstände wahrnimmt, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. (hier: Vorschreibung e... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §77
Rechtssatz: Selbst die Befürchtung, daß vorgeschriebene Auflagen nicht beachtet werden, darf nicht zum Anlaß genommen werden, einer Betriebsanlage die Genehmigung zu versagen. Das durch den Hauptinhalt des Spruchs des Genehmigungsgbescheides gestaltete Rechtsverhältnis bleibt selbst bei Nichtbeachtung der Auflage aufrecht; bei Inanspruchnahme der erteilten Genehmigung werden nur die Auflagen zu unbedingten Aufträgen. (hier: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Wie der Oberste Gerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen hat, schränken kollektivvertragliche Bestimmungen, die für den Fall der Lösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeiter während eines bestimmten Zeitraumes de... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154 Abs3ABGB §1157ABGB §1158 IABGB §1159cABGB 1164 Abs13.ABGBTeilNov §151GewO 1859 §77KollV für das Maler -, Anstreicher -, Lackierer -, Schilderhersteller -, Vergolder - und Staffierer - und Industriemalergewerbe allg
Rechtssatz: Die Kollektivvertragsparteien sind zwar gemäß § 77 GewO in der Festsetzung der beiderseitigen Kündigungsfrist für gewerbliche Hilfsarbeiter frei, haben aber das einseitig zwingende Fristengleichheitsgebot... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war seit 15.April 1991 in der Wäscherei des Beklagten als gewerbliche Hilfskraft beschäftigt. Ihr letzter Stundenlohn betrug S 58,--. Nach ihrem vom Beklagten verfaßten schriftlichen "Arbeiterdienstvertrag" konnte das Arbeitsverhältnis beiderseitig nur jeweils zum Ende einer Arbeitswoche gekündigt werden. Die "Kündigungszeit" sollte für beide Teile abweichend vom Kollektivvertrag 3 Wochen betragen. Mit Schreiben vom 16.August 1991 kündigte die Klägerin u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 2.Jänner 1990 bis 21.Juni 1991 als Maler mit einem Stundenlohn von 90,05 S beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis war vom 15.Dezember 1990 bis 22.Jänner 1991 ausgesetzt. Es endete durch eine vom Kläger ausgesprochene Kündigung. Die aliquote Weihnachtsremuneration von 6.516 S wurde dem Kläger nicht ausgezahlt. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag für das Maler-, Anstreicher-, Lackierer-, Schilderhersteller... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IABGB §1159AngG §20 IXGewO 1859 §77
Rechtssatz: Auf die Dauer der Kündigungsfrist des Arbeitnehmers als solche kommt es bei der Beurteilung der Frage, ob eine unzulässige Erschwerung des Kündigungsrechts vereinbart wurde, nicht an. Entscheidend für diese Frage ist das Gebot der Fristengleichheit sowie das Gebot, diese Kündigungsfreiheit auch nicht durch andere Abreden zu erschweren, wie zB den Verfall von Kautionen, die Vereinb... mehr lesen...
Norm: ABGB §1159cAngG §20 IXGewO 1859 §77
Rechtssatz: Auf die Dauer der Kündigungsfrist des Arbeitnehmers als solche kommt es bei der Beurteilung der Frage, ob eine unzulässige Erschwerung des Kündigungsrechts vereinbart wurde, nicht an. Entscheidend für diese Frage ist das Gebot der Fristengleichheit sowie das Gebot, diese Kündigungsfreiheit auch nicht durch andere Abreden zu erschweren, wie zB den Verfall von Kautionen, die Vereinbarung von V... mehr lesen...
Norm: ABGB §1159cGewO §77
Rechtssatz: Eine verfassungskonforme Auslegung des § 77 GewO 1859 und des § 151 III Teilnov führt zum Ergebnis, daß die (Kollektivparteien) Vertragsparteien zwar in der Festsetzung der Länge der beiderseitigen Kündigungsfrist frei sind, das einseitig zwingende Fristengleichheitsgebot des § 1159 c ABGB aber zu beachten ist und zum Nachteil gewerblicher Hilfsarbeiter auch nicht mittelbar durch eine erhebliche Erschwerung... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §77
Rechtssatz: Da § 77 GewO 1859 nur die Kündigungsfristen dispositiv regelt, fehlen für alle sonstigen Fragen des Kündigungsrechts entsprechende Vorschriften. Insoweit greifen die Bestimmungen des ABGB ergänzend ein. Entscheidungstexte 9 ObA 142/92 Entscheidungstext OGH 08.07.1992 9 ObA 142/92 Veröff: SZ 65/103 = EvBl 1993/23 S 127 = WBl 1992,368 = Arb 11042 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 12.11.1990 beim Beklagten als Ladnerin beschäftigt. Sie kündigte ihr Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der kollektivvertraglichen Kündigungsfrist ordnungsgemäß zum 6.4.1991 auf. Auf das Arbeitsverhältnis der Streitteile sind die Bestimmungen des Kollektivvertrages für Arbeiter im österreichischen Bäckergewerbe (im folgenden: KV) anzuwenden. Dieser Kollektivvertrag sieht in § 13 Z 7 vor, daß Arbeitnehmer, die in den ersten sechs Monaten ihr... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd8GewO §74 Abs2 Z1GewO §77
Rechtssatz: Hat die Gewerbebehörde eine Betriebsanlage zwar genehmigt, gleichzeitig aber Auflagen angeordnet, so hat sie deren Befolgung - jedenfalls aber soweit, als diese Auflagen, zur Vermeidung der Gefährdung der körperlichen Sicherheit von Personen angeordnet wurden - auf geeignete Weise zu überwachen. Hat die Gewerbebehörde die Überwachung ihrer Auflagen unterlassen, dann fällt dem dafür verantwort... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §74 Abs2 Z1GewO 1973 §77
Rechtssatz: Bei der Genehmigung gewerblicher Betriebsanlagen bleibt das durch den Hauptinhalt des Spruchs gestaltete Rechtsverhältnis selbst bei Nichtbeachtung von Auflagen aufrecht, bei Inanspruchnahme der erteilten Genehmigung werden nur die Auflagen zu unbedingten Aufträgen. Entscheidungstexte 1 Ob 16/92 Entscheidungstext OGH 09.06.1992 ... mehr lesen...
Begründung: Am 25.1.1988 stürzte ein Gast in einer Imbißstube in S***** über die zur Herrentoilette hinabführende Treppe, wurde dabei schwer verletzt und starb am 28.1.1988 an den Folgen dieses Unfalls. Seit 1.2.1988 bezieht die Witwe des Verstorbenen von der klagenden Partei eine Witwenpension. Der durch den Tod ihres Mannes ausgelöste Einkommensverlust wurde durch Pensionsleistungen der klagenden Partei in Höhe von S 15.278,20 für das Jahr 1988 und von S 16.712,40 für das Jahr 1... mehr lesen...