Norm
AHG §1 Cd1Rechtssatz
Auch Campingplätze bedürfen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 74 GewO einer Betriebsanlagengenehmigung durch die Gewerbebehörde. Die Behörde hat dabei Auflagen auch unter Bedachtnahme auf die in der Umwelt bereits gegebenen Gefährdungen zu erteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114720Dokumentnummer
JJR_20001219_OGH0002_0010OB00093_00H0000_002