RS OGH 2000/12/19 1Ob93/00h

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Veröffentlicht am 19.12.2000
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Norm

AHG §1 Cd1
AHG §1 Cd14
GewO §5
GewO §74
GewO §77

Rechtssatz

Auch Campingplätze bedürfen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 74 GewO einer Betriebsanlagengenehmigung durch die Gewerbebehörde. Die Behörde hat dabei Auflagen auch unter Bedachtnahme auf die in der Umwelt bereits gegebenen Gefährdungen zu erteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114720

Dokumentnummer

JJR_20001219_OGH0002_0010OB00093_00H0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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