Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 3. November 1997 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 7. Dezember 1996 in W, A-Gasse 1, selbstgefertigte Waren, und zwar ca. 30 Stück Teddy-Bären ("Original-T-Teddy"), zum Verkauf bereit gehalten (Preise zwischen S 1.800,-- und S 2.300,--) und somit das Gewerbe: "Erzeugung von Spielwaren" ausgeübt, ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu haben. Die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag50/01 Gewerbeordnung
Norm: EStG 1953 §18 Abs1 Z1 impl;EStG 1988 §22 Abs1 lita impl;GewO 1994 §2 Abs1 Z7;GewO 1994 §2 Abs11;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff der schönen Künste bzw der eigenschöpferischen Tätigkeit in einem Kunstzweig ist jenem der in den Einkommensteuergesetzen verwendeten Begriff der künstlerischen T... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag50/01 Gewerbeordnung
Norm: EStG 1953 §18 Abs1 Z1 impl;EStG 1988 §22 Abs1 lita impl;GewO 1994 §2 Abs1 Z7;GewO 1994 §2 Abs11;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff der schönen Künste bzw der eigenschöpferischen Tätigkeit in einem Kunstzweig ist jenem der in den Einkommensteuergesetzen verwendeten Begriff der künstlerischen T... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 23. Jänner 1998 die Schließung des gesamten Betriebes der Beschwerdeführerin an einem näher bezeichneten Standort, welche am 15. Dezember 1997 faktisch durchgeführt wurde, gemäß § 360 Abs. 3 GewO 1994 verfügt. Zur Begründung: ging der Landeshauptmann davon aus, der persönlich haftende und nach außen vertr... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 23. Jänner 1998 die Schließung des gesamten Betriebes der Beschwerdeführerin an einem näher bezeichneten Standort, welche am 15. Dezember 1997 faktisch durchgeführt wurde, gemäß § 360 Abs. 3 GewO 1994 verfügt. Zur Begründung: ging der Landeshauptmann davon aus, der persönlich haftende und nach außen vertr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37;GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §360 Abs3;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Behörde ist nicht verpflichtet, vor Schließung des Gewerbebetriebes gem § 360 Abs 3 GewO 1994 dem Gewerbetreibenden die zu treffende Maßnahme anzukündigen, um ihm Gelegenheit zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes zu geben. European Case L... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37;GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §360 Abs3;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Behörde ist nicht verpflichtet, vor Schließung des Gewerbebetriebes gem § 360 Abs 3 GewO 1994 dem Gewerbetreibenden die zu treffende Maßnahme anzukündigen, um ihm Gelegenheit zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes zu geben. European Case L... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 31. Jänner 1995 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, als Konzessionsinhaberin für das Gastgewerbe in der Betriebsart "Bar" in der Zeit vom 23. Juli 1994 bis zumindest 6. November 1994, zumindest an 51 in diesem Zeitraum gelegenen näher bezeichneten Tagen, im Mehrzwecksaal Metropol an einer näher bezeichneten Anschrift eine genehmigungspflichtige gewerbliche Betriebsanlage betrieben zu haben, obwohl für diese... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 31. Jänner 1995 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, als Konzessionsinhaberin für das Gastgewerbe in der Betriebsart "Bar" in der Zeit vom 23. Juli 1994 bis zumindest 6. November 1994, zumindest an 51 in diesem Zeitraum gelegenen näher bezeichneten Tagen, im Mehrzwecksaal Metropol an einer näher bezeichneten Anschrift eine genehmigungspflichtige gewerbliche Betriebsanlage betrieben zu haben, obwohl für diese... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z2;VStG §19 Abs2;
Rechtssatz: Es stellt keinen Milderungsgrund dar, daß der Gewerbetreibende, wenn auch mit hohem finanziellen Aufwand, die in Rede stehende Betriebsanlage so gestaltete, daß ihm letztlich die gewerberechtliche Genehmigung erteilt werden konnte, ist dies doch mit dem Bemühen zu erklären, das zuletzt genannte Ziel zu err... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z2;VStG §19 Abs2;
Rechtssatz: Es stellt keinen Milderungsgrund dar, daß der Gewerbetreibende, wenn auch mit hohem finanziellen Aufwand, die in Rede stehende Betriebsanlage so gestaltete, daß ihm letztlich die gewerberechtliche Genehmigung erteilt werden konnte, ist dies doch mit dem Bemühen zu erklären, das zuletzt genannte Ziel zu err... mehr lesen...
Mit dem als Ersatzbescheid für den mit hg. Erkenntnis vom 6. November 1995, Zl. 94/04/0107, aufgehobenen Bescheid vom 31. Mai 1994 ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 12. März 1996 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig befunden, er habe es als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr T zu verantworten, daß diese Feuerwehr anläßlich eines Feuerwehrfestes in der Zeit von 25. Juni 1993, 17.00 Uhr, bis 27. Juni 1993, 24.00 Uh... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1;GewO 1973 §189 Abs1;GewO 1973 §195;GewO 1973 §366 Abs1 Z2; Beachte Feuerwehrfest vor Inkrafttreten der GewRNov 1992, BGBl 1993/29
zu § 1 Abs 6 GewO 1973.
Rechtssatz: Die Verabreichung von Speisen, der Verkauf warmer Speisen und angerichteter kalter Speisen, der Ausschank alkoholischer Getränke und nichtalkoholischer Getränke sowie der Verkauf dieser Ge... mehr lesen...
Index: L44003 Feuerwehr NiederösterreichL44103 Feuerpolizei Kehrordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z8;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art15 Abs1;FPolG NÖ 1974;GewO 1973 §189 Abs1;GewO 1973 §195;GewO 1973 §366 Abs1 Z2; Beachte Feuerwehrfest vor Inkrafttreten der GewRNov 1992, BGBl 1993/29
zu § 1 Abs 6 GewO 1973.
Rechtssatz: Das NÖ FGG muß no... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs1;GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1973 §1 Abs3;GewO 1973 §1 Abs4;GewO 1973 §1 Abs5;GewO 1973 §1 Abs6;GewO 1973 §189 Abs1;GewO 1973 §195;GewO 1973 §366 Abs1 Z2; Beachte Feuerwehrfest vor Inkrafttreten der GewRNov 1992, BGBl 1993/29
zu § 1 Abs 6 GewO 1973.
Rechtssatz: Werden auf einem Feuerwehrfest für Speisen und Getränke ortsübliche Gasthauspreise verlangt u... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 22. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer I. in Bestätigung des Spruchpunktes 1 des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 8. Mai 1995, betreffend Übertretung der GewO 1994, zur Last gelegt, er habe vom 17. Mai 1994 bis 3. Oktober 1994 in einem näher beschriebenen Standort das Gastgewerbe in der Betriebsart "Hotel" durch die Beherbergung von Gästen ausgübt, ohne die erforderli... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 22. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer I. in Bestätigung des Spruchpunktes 1 des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 8. Mai 1995, betreffend Übertretung der GewO 1994, zur Last gelegt, er habe vom 17. Mai 1994 bis 3. Oktober 1994 in einem näher beschriebenen Standort das Gastgewerbe in der Betriebsart "Hotel" durch die Beherbergung von Gästen ausgübt, ohne die erforderli... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs3;GewO 1994 §124 Z9;GewO 1994 §142 Abs1 Z1;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Umstand, daß die den Hotelbetrieb betreffenden Versicherungsverträge im Tatzeitraum auf die Tochter des Besch gelautet hat, besagt nicht, daß die dem Besch gem § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 vorgeworfene Tätigkeit tatsächlich auf Gefahr der Tochter ausgeübt wurde. ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs3;GewO 1994 §124 Z9;GewO 1994 §142 Abs1 Z1;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Umstand, daß die den Hotelbetrieb betreffenden Versicherungsverträge im Tatzeitraum auf die Tochter des Besch gelautet hat, besagt nicht, daß die dem Besch gem § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 vorgeworfene Tätigkeit tatsächlich auf Gefahr der Tochter ausgeübt wurde. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 8. April 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener der I Reisen Gesellschaft m.b.H. zu verantworten zu haben, daß diese Gesellschaft vom 25. August 1995 bis 19. Oktober 1995 an einem näher bezeichneten Ort das Reisebürogewerbe ausgeübt habe, ohne die hiefür erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu h... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 8. April 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener der I Reisen Gesellschaft m.b.H. zu verantworten zu haben, daß diese Gesellschaft vom 25. August 1995 bis 19. Oktober 1995 an einem näher bezeichneten Ort das Reisebürogewerbe ausgeübt habe, ohne die hiefür erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §339 Abs1;GewO 1994 §339 Abs3 Z2;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;VStG §21 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Schwierigkeiten bei der Beschaffung des zur Gewerbeanmeldung vorzulegenden Strafregisterauszuges vermögen schon deshalb eine Verringerung des Verschuldens des Besch an der unberechtigten Gewerbeausübung nicht zu bewirken, weil die Berechtigung zur Aus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §339 Abs1;GewO 1994 §339 Abs3 Z2;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;VStG §21 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Schwierigkeiten bei der Beschaffung des zur Gewerbeanmeldung vorzulegenden Strafregisterauszuges vermögen schon deshalb eine Verringerung des Verschuldens des Besch an der unberechtigten Gewerbeausübung nicht zu bewirken, weil die Berechtigung zur Aus... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 10. Februar 1997 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, es als gewerberechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft mbH zu verantworten zu haben, daß die für diesen Standort mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Veit/Glan vom 8. Februar 1985 genehmigte Betriebsanlage (Sägehalle und Trafostation) 1. ohne die erforderliche gewerbebehördliche Genehmigung geändert worden se... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 20. Juni 1996, Zl. KUVS-1287/8/95, wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 5. Juli 1995 als unbegründet abgewiesen und das Straferkenntnis mit der Maßgabe bestätigt, daß der Spruch: wie folgt zu lauten hat: "Sie haben es als Inhaberin einer Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe in der Betriebsart "Espresso" zu veran... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Ried i.I. vom 30. November 1994 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben im Standort O am 5.7.1994 um 22.15 Uhr an 20 Gäste des Lokales "E" insgesamt 2 Halbe Bier, 3 Cola und 15 Gespritzte sowie am 8.7.1994 um 21.00 Uhr an 15 Gäste des Lokales "E" insgesamt 2 Pizza, 1 Port. Rettich und 1 Essigwurst entgeltlich verabreicht sowie 4 Halbe Bier, 2 Spezi, 2 Mineralwasser, 3 Radler und 3 Cola entgeltlich ausgeschenkt, d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 13. Jänner 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der K & Co KG verantwortet zu haben, daß diese Gesellschaft beim Betrieb des Handelsgewerbes eine Betriebsanlage vom 5. April 1995 bis 23. September 1995 am Standort Wien, M-Straße 168, ohne die erforderliche Genehmigung für die Betriebsanlage betrieben habe, obwohl die Betriebsanlage geeigne... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 10. Februar 1997 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, es als gewerberechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft mbH zu verantworten zu haben, daß die für diesen Standort mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Veit/Glan vom 8. Februar 1985 genehmigte Betriebsanlage (Sägehalle und Trafostation) 1. ohne die erforderliche gewerbebehördliche Genehmigung geändert worden se... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 20. Juni 1996, Zl. KUVS-1287/8/95, wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 5. Juli 1995 als unbegründet abgewiesen und das Straferkenntnis mit der Maßgabe bestätigt, daß der Spruch: wie folgt zu lauten hat: "Sie haben es als Inhaberin einer Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe in der Betriebsart "Espresso" zu veran... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Ried i.I. vom 30. November 1994 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben im Standort O am 5.7.1994 um 22.15 Uhr an 20 Gäste des Lokales "E" insgesamt 2 Halbe Bier, 3 Cola und 15 Gespritzte sowie am 8.7.1994 um 21.00 Uhr an 15 Gäste des Lokales "E" insgesamt 2 Pizza, 1 Port. Rettich und 1 Essigwurst entgeltlich verabreicht sowie 4 Halbe Bier, 2 Spezi, 2 Mineralwasser, 3 Radler und 3 Cola entgeltlich ausgeschenkt, d... mehr lesen...