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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §1 Abs3;Rechtssatz
Der Umstand, daß die den Hotelbetrieb betreffenden Versicherungsverträge im Tatzeitraum auf die Tochter des Besch gelautet hat, besagt nicht, daß die dem Besch gem § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 vorgeworfene Tätigkeit tatsächlich auf Gefahr der Tochter ausgeübt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996040191.X02Im RIS seit
20.11.2000