RS Vwgh 1997/10/28 96/04/0191

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Veröffentlicht am 28.10.1997
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §1 Abs3;
GewO 1994 §124 Z9;
GewO 1994 §142 Abs1 Z1;
GewO 1994 §366 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Der Umstand, daß die den Hotelbetrieb betreffenden Versicherungsverträge im Tatzeitraum auf die Tochter des Besch gelautet hat, besagt nicht, daß die dem Besch gem § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 vorgeworfene Tätigkeit tatsächlich auf Gefahr der Tochter ausgeübt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996040191.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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