IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A Ges.m.b.H., vertreten durch B Rechtsanwälte GmbH, ***, *** gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt *** vom 13. März 2024, ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Bestellung zum gewerberechtlichen Geschäftsführer und Untersagung der Bestellung zum gewerberechtlichen Gesc... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte-Mersch als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch die C GmbH & Co KG, in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 23. Juni 2022, Zl. ***, betreffend Feststellung der individuellen Befähigung nach der Gewerbeordnung 1994, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 u... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.12.2022 Norm: GewO 1994 §19 GewO 1994 §94 Z64 GewO 1994 § 19 heute GewO 1994 § 19 gültig ab 22.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65/2020 GewO 1994 § 19 gültig von 14.09.2012 bis 21.07.2020 zuletzt geänd... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 16.12.2022 Norm: GewO 1994 §19 GewO 1994 §94 Z64 GewO 1994 § 19 heute GewO 1994 § 19 gültig ab 22.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65/2020 GewO 1994 § 19 gültig von 14.09.2012 bis 21.07.2020 zuletzt geänd... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 16.12.2022 Norm: GewO 1994 §19 GewO 1994 §94 Z64 GewO 1994 § 19 heute GewO 1994 § 19 gültig ab 22.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65/2020 GewO 1994 § 19 gültig von 14.09.2012 bis 21.07.2020 zuletzt geänd... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte-Mersch als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmünd vom 29. Juni 2021, Zl. ***, betreffend Feststellung der individuellen Befähigung gemäß § 19 Gewerbeordnung 1994, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.01.2022 Norm: GewO 1994 §16GewO 1994 §18GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z59
Rechtssatz: Im Falle einer Einschränkung eines Gewerbes ist ein insoweit eingeschränkter (individueller) Befähigungsnachweis iSd GewO zu erbringen (vgl Grabler/Stolzlechner/Wendl, GewO3 § 19 Rz 16). Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Metalltechnik; reglementiertes Gewerb... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, ***, *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 19. Juli 2021, ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der individuellen Befähigung für die Ausübung des Gewerbes „Herstellung und Aufbereitung sowie Vermietung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes regle... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.09.2021 Norm: GewO 1994 §5GewO 1994 §18GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z33
Rechtssatz: Nach der ständigen Judikatur des VwGH bilden die den Befähigungsnachweis gem § 18 Abs 1 GewO festlegenden Vorschriften den Maßstab dafür, ob die für die Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen […] belegt werden (vgl VwGH 2004/04/0047; 2004/04/0188; 2004/04/0211;... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, geb. am ***, wohnhaft in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 26.01.2021, Zl. ***, betreffen Feststellung der individuellen Befähigung im Zuge einer Gewerbeanmeldung, nach Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung, zu Recht: I. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.06.2021 Norm: GewO 1994 §18GewO 1994 §19GewO 1994 §340
Rechtssatz: Beim „individuellen Befähigungsnachweis“ im Sinne des § 19 GewO wird der gem § 18 Abs 1 leg cit vorgeschriebene Befähigungsnachweis durch sonstige Nachweise ersetzt, die jene Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen belegen, die für die Ausübung des angemeldeten Gewerbes erforderlich sind. Die Beurteilung, o... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 15.06.2021 Norm: GewO 1994 §18GewO 1994 §19GewO 1994 §340
Rechtssatz: Die Partei kann den Nachweis der beruflichen Qualifikation iSd § 19 GewO insbesondere auf Zeugnisse über absolvierte Ausbildungen, Weiterbildungsmaßnahmen, Prüfungen und einschlägige Tätigkeiten stützen. Sie kann sich überdies […] a) einem Fachgespräch bei der zuständigen Fachorganisation der Wirtschaftskam... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, ***, *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 15. Juli 2020, ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes „Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation“ und Untersagung der Ausübung dieses Gewerbes nach der Gewer... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.09.2020 Norm: GewO 1994 §5GewO 1994 §18GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z76GewO 1994 §136GewO 1994 §339 Abs1GewO 1994 §340 Abs1GewO 1994 §365m1
Rechtssatz: Die individuelle Befähigung für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes liegt bei Gewerben, bei denen als Befähigungsnachweis eine Befähigungsprüfung vorgeschrieben ist, nur im Falle der Beherrschung des gesamten Prüfungs... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 07.09.2020 Norm: GewO 1994 §5GewO 1994 §18GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z76GewO 1994 §136GewO 1994 §339 Abs1GewO 1994 §340 Abs1GewO 1994 §365m1
Rechtssatz: Der Europäische Wirtschaftsführerschein ersetzt nicht die für die Gewerbeausübung [hier: Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation eingeschränkt auf Unternehmensberatung] geforderten rechtlichen Kenntn... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH (vormals B GmbH), ***, *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 24. Juni 2020, ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Bestellung zum gewerberechtlichen Geschäftsführer zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungs... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde der A GmbH, ***, *** in ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 06.02.2020, Zl. ***, betreffend Gewerbeanmeldung, Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen und Untersagung der Ausübung des Gewerbes, nach Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gem... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.06.2020 Norm: GewO 1994 §19GewO 1994 §340
Rechtssatz: Die Festlegung der individuellen Befähigung für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes kann nur dann bejahend getroffen werden, wenn die absolvierte Ausbildung mindestens in gleicher Weise wie die in den Befähigungsnachweis festlegenden Vorschriften geforderte Ausbildung das Ausbildungsziel verwirklichen lässt. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte-Mersch als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, ***, ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 11. März 2019, Zl. ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der Voraussetzungen und Untersagung der Ausübung des „Elektrotechnikgewerbes, eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen“, nach öffe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 01.04.2020 Norm: GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z16GewO 1994 §94 Z49GewO 1994 §106 Abs1GewO 1994 §150 Abs15
Rechtssatz: Die individuelle Befähigung liegt bei Gewerben, bei denen als Befähigungsnachweis eine Befähigungsprüfung vorgeschrieben ist, nur im Falle der Beherrschung des gesamten Prüfungsstoffes, umfassend die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse auf allen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 01.04.2020 Norm: GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z16GewO 1994 §94 Z49GewO 1994 §106 Abs1GewO 1994 §150 Abs15
Rechtssatz: Die Behörde hat auf Grund der vom Antragsteller vorgelegten Belege Feststellungen über den von ihm durchlaufenen Bildungsgang und seine bisherigen Tätigkeiten zu treffen. Aus diesen Grundlagen sind anschließend Feststellungen über jene Kenntnisse, Fähigkeiten, u... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 01.04.2020 Norm: GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z16GewO 1994 §94 Z49GewO 1994 §106 Abs1GewO 1994 §150 Abs15
Rechtssatz: Für die Beurteilung der individuellen Befähigung ist zunächst zu prüfen, welche Leistungen im Rahmen des angestrebten Gewerbes zu erbringen sind. Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Elektrotechnik; Elektronik; individuelle Befähig... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 01.04.2020 Norm: GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z16GewO 1994 §94 Z49GewO 1994 §106 Abs1GewO 1994 §150 Abs15
Rechtssatz: Das Mechatronikgewerbe stellt keine vergleichbare Tätigkeit zu jener des Gewerbes „Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen“ dar. Dies ergibt sich zunächst schon daraus, dass die Errichtung von Alarmanlagen für Betriebe, Gebäude oder Gru... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmünd vom 18.12.2019, Zl. ***, betreffend Feststellung der individuellen Befähigung gemäß § 19 GewO 1994, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewies... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 02.03.2020 Norm: GewO 1994 §18 Abs1GewO 1994 §18 Abs2GewO 1994 §18 Abs3GewO 1994 §19VersicherungsvermittlerV 2010 §2VersicherungsvermittlerV 2010 §6 Abs2
Rechtssatz: Die Feststellung der individuellen Befähigung für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes darf nur dann bejahend getroffen werden, wenn die vom Antragsteller absolvierte Ausbildung mindestens in gleicher Weis... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A, wohnhaft in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 26. Juli 2019, ***, betreffend Untersagung der Gewerbeausübung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a Verw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.09.2019 Norm: GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z42GewO 1994 §339GewO 1994 §340 Abs3
Rechtssatz: Die individuelle Befähigung liegt bei Gewerben, bei denen als Befähigungsnachweis eine Befähigungsprüfung vorgeschrieben ist, nur im Falle der Beherrschung des gesamten Prüfungsstoffes, umfassend die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse auf allen in den betreffenden Be... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde der A, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 10. Oktober 2018, Zl. ***, betreffend Gleichhaltung ihrer in Ungarn ausgeübten Tätigkeiten für das Gewerbe „Fußpflege“ gemäß § 373d Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Vizepräsidenten Dr. Grubner als Einzelrichter über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt St. Pölten vom 8. November 2017, Zl. ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der individuellen Befähigung für die Ausübung des reglementierten Gewerbes „Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation“ sowie Untersagung der Ausübung di... mehr lesen...