RS Lvwg 2020/6/4 LVwG-AV-303/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.06.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

04.06.2020

Norm

GewO 1994 §19
GewO 1994 §340

Rechtssatz

Die Festlegung der individuellen Befähigung für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes kann nur dann bejahend getroffen werden, wenn die absolvierte Ausbildung mindestens in gleicher Weise wie die in den Befähigungsnachweis festlegenden Vorschriften geforderte Ausbildung das Ausbildungsziel verwirklichen lässt.

Schlagworte

Gewerbliches Berufsrecht; Elektrotechnik; individuelle Befähigung; Befähigungsnachweis; reglementiertes Gewerbe;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.303.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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