Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
07.09.2020Norm
GewO 1994 §5Rechtssatz
Der Europäische Wirtschaftsführerschein ersetzt nicht die für die Gewerbeausübung [hier: Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation eingeschränkt auf Unternehmensberatung] geforderten rechtlichen Kenntnisse, vermittelt dieser doch vorwiegend betriebswirtschaftliche Kompetenz und wird dementsprechend auch nicht in der Unternehmensberatungs-Verordnung und auch nicht in der Prüfungsordnung zur Befähigungsprüfung als einschlägiger Nachweis für die fachliche Qualifikation genannt.
Schlagworte
Gewerbliches Berufsrecht; Unternehmensberatung; Gewerbeausübung; Untersagung; fachliche Qualifikation; Befähigungsnachweis; individuelle Befähigung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.900.001.2020Zuletzt aktualisiert am
28.10.2020