Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
16.12.2022Norm
GewO 1994 §19Rechtssatz
Ein Beleg von praktisch-fachlichen Kenntnissen, wie er in der Meisterprüfungsordnung [hier: Spengler] vorgesehen ist, wird durch die positive Absolvierung eines theoretischen Fachgesprächs nicht erbracht.
Schlagworte
Gewerbliches Berufsrecht; Spengler; Zugangsvoraussetzungen; Befähigungsnachweis; individuelle Befähigung; Gleichwertigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.713.001.2022Zuletzt aktualisiert am
20.03.2023