RS Lvwg 2021/6/15 LVwG-AV-412/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.06.2021
beobachten
merken

Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

15.06.2021

Norm

GewO 1994 §18
GewO 1994 §19
GewO 1994 §340

Rechtssatz

Die Partei kann den Nachweis der beruflichen Qualifikation iSd § 19 GewO insbesondere auf Zeugnisse über absolvierte Ausbildungen, Weiterbildungsmaßnahmen, Prüfungen und einschlägige Tätigkeiten stützen. Sie kann sich überdies […] a) einem Fachgespräch bei der zuständigen Fachorganisation der Wirtschaftskammer stellen oder bei dieser eine Arbeitsprobe anbieten oder b) an einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen wenden, um ein Gutachten über die berufliche Qualifikation erstellen zu lassen. Das Gutachten kann als Beweismittel im Feststellungsverfahren gemäß § 19 GewO vorgelegt werden. Es unterliegt der freien Beweiswürdigung.

Schlagworte

Gewerbliches Berufsrecht; Kraftfahrzeugtechnik; Gewerbeanmeldung; individuelle Befähigung; Zugangsvoraussetzungen;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.412.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten