I. 1 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg (belangte Behörde) vom 25. Juli 2018 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe als Inhaber des Gewerbes „Verabreichung von Speisen in einfacher Art (max. 8 Verabreichungsplätze)“ am 9. November 2017 am näher genannten Standort in der Gemeinde M den Umfang seiner Gewerbeberechtigung überschritten und unbefugt das Gastgewerbe selbstständig, regelmäßig und in der Absicht ausgeübt, einen Ertrag oder sonst... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §111 Abs2 idF 2013/I/085 GewO 1994 §111 Abs2 Z3 GewO 1994 §111 Abs4VwRallg GewO 1994 § 111 heute GewO 1994 § 111 gültig ab 18.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2017 GewO 1994 § 111 gültig von 01.08.2013 bis... mehr lesen...
1 1.1. Die S AG mit Sitz in S übt in ihrer (weiteren) Betriebsstätte in W seit 2011 - unstrittig - sowohl das Handelsgewerbe als auch das reglementierte Gastgewerbe in der Betriebsart eines Buffets aus. Der Revisionswerber ist für diese Betriebsstätte als Filialgeschäftsführer für das Handelsgewerbe bestellt. Gewerberechtlicher Geschäftsführer für den Gastgewerbebetrieb ist Herr P. 2 1.2. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 9. März 2017 wurde dem Revisionswerbe... mehr lesen...
1 1.1. Die S AG mit Sitz in S übt in ihrer (weiteren) Betriebsstätte in W seit 2011 - unstrittig - sowohl das Handelsgewerbe als auch das reglementierte Gastgewerbe in der Betriebsart eines Buffets aus. Der Revisionswerber ist für diese Betriebsstätte als Filialgeschäftsführer für das Handelsgewerbe bestellt. Gewerberechtlicher Geschäftsführer für den Gastgewerbebetrieb ist Herr P. 2 1.2. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 9. März 2017 wurde dem Revisionswerbe... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: GewO 1994 §111 Abs4 Z4ÖffnungszeitenG 2003 §11ÖffnungszeitenG 2003 §2 Z2
Rechtssatz: Die in § 111 Abs. 4 Z 4 GewO 1994 geregelte spezielle Nebenberechtigung (Verkaufsberechtigung) für das Gastgewerbe ist nicht unbeschränkt. Sie steht nur den Gastgewerbetreibenden während der Betriebszeiten des Gastgewerbebetriebes und nur hinsichtlich der taxativ aufgez... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: GewO 1994 §111 Abs4GewO 1994 §111 Abs4 Z4 litaGewO 1994 §32ÖffnungszeitenG 2003 §11ÖffnungszeitenG 2003 §2 Z2
Rechtssatz: Bei den in Regalen gelagerten - und so zum Verkauf angebotenen - Nudeln und Reis handelt es sich nicht um "halbfertige Speisen" im Sinne des § 111 Abs. 4 Z 4 lit. a GewO 1994, weil unter solchen schon begrifflich zum Verzehr als Mahl... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: GewO 1994 §111 Abs4GewO 1994 §111 Abs4 Z4 litaGewO 1994 §32ÖffnungszeitenG 2003 §11ÖffnungszeitenG 2003 §2 Z2
Rechtssatz: Bei den in Regalen gelagerten - und so zum Verkauf angebotenen - Nudeln und Reis handelt es sich nicht um "halbfertige Speisen" im Sinne des § 111 Abs. 4 Z 4 lit. a GewO 1994, weil unter solchen schon begrifflich zum Verzehr als Mahl... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §111 Abs4 Z4GewO 1994 §111 Abs4 Z4 litaGewO 1994 §32
Rechtssatz: § 111 Abs. 4 Z 4 lit. a GewO 1994 nennt unter anderem als die im Rahmen des gastgewerblichen Nebenrechts erlaubterweise vertriebenen Waren "die von ihnen verwendeten Lebensmittel". Diesem Wortlaut zufolge sind darunter diejenigen Lebensmittel zu verstehen, die der jeweils konkrete Gastgewerbebetrieb zur Zub... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: GewO 1994 §111 Abs4 Z4 litaGewO 1994 §32ÖffnungszeitenG 2003 §11ÖffnungszeitenG 2003 §2 Z2
Rechtssatz: Die Sichtweise, dass § 111 Abs. 4 Z 4 lit. a GewO 1994 mit der Umschreibung "der von ihnen verwendeten Lebensmittel" Waren bezeichnet, die "ihrer Art nach" - und damit schlechthin grundsätzlich - geeignet sind, in der Gastronomie verwendet zu werden, w... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: GewO 1994 §111 Abs4 Z4 litcGewO 1994 §32ÖffnungszeitenG 2003 §11ÖffnungszeitenG 2003 §2 Z2
Rechtssatz: Unter den Begriff "Geschenkartikel" gemäß § 111 Abs. 4 Z 4 lit. c GewO 1994 sind Warenartikel zu subsumieren, die - dem allgemeinen Verständnis dieses Wortes zufolge - sich entweder besonders zum Schenken eignen oder zum Verschenken hergestellt bzw. an... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: GewO 1994 §111 Abs4 Z4 litaGewO 1994 §111 Abs4 Z4 litbGewO 1994 §111 Abs4 Z4 litcGewO 1994 §366 Abs1 Z1GewO 1994 §47 Abs1ÖffnungszeitenG 2003 §11VStG §22 Abs2
Rechtssatz: Der Verkauf von Waren im Rahmen eines gastgewerblichen Betriebes in einem über den in § 111 Abs. 4 Z 4 lit a bis c GewO 1994 hinausgehenden Umfang kann gegebe... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz, der belangten Behörde des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht (nunmehriger Revisionswerber), vom 7. September 2015 war der Mitbeteiligten als gewerberechtlicher Geschäftsführerin der B GmbH (iF auch: B) angelastet worden, es zu verantworten, dass eine näher genannte Verkaufsstelle mit einem Standort in Graz 1. am Sonntag, den 13. Juli 2014, zumindest zwischen 13.10 Uhr und 14.00 Uhr offen gehalten wurde un... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: GewO 1994 §111 Abs4 Z4GewO 1994 §111 Abs4 Z4 idF 2013/I/125GewO 1994 §376 Z14b Abs2ÖffnungszeitenG 2003 §1 Abs1ÖffnungszeitenG 2003 §2 Z2ÖffnungszeitenG 2003 §3
Rechtssatz: Die in § 111 Abs. 4 Z 4 GewO 1994 geregelte spezielle Nebenberechtigung (Verkaufsberechtigung) für das Gastgewerbe ist nicht unbeschränkt, sie steht nämlich nur den Gastgewerbetreibe... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: GewO 1994 §111 Abs4 Z4ÖffnungszeitenG 2003 §2 Z2ÖffnungszeitenG 2003 §3
Rechtssatz: Dem Gastgewerbetreibenden wurde eine Übertretung des § 3 ÖffnungszeitenG 2003 angelastet, weil er an den im
Spruch: genannten Sonntagen jeweils alle im Shop erhältlichen Waren zum Verkauf angeboten habe, im
Spruch: konkretisiert durch beispielsweise Anführung verschiedener... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 20. Jänner 2013 wurde der Revisionswerber als gewerberechtlicher Geschäftsführer der I. GmbH schuldig erkannt, dass diese Gesellschaft die (nach der Adresse näher bezeichnete) Verkaufsstelle ihres Gewerbes "Handelsgewerbe und Handelsagent" am Sonntag, dem 7. Oktober 2012, um 9:45 Uhr nicht geschlossen gehalten habe, da zu diesem Zeitpunkt fünf Kunden im Verkaufsraum eingekauft hätten. Dieser Verkaufsraum sei im Tatzeitpunkt nach seinem E... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: GewO 1994 §111 Abs1;GewO 1994 §111 Abs3;GewO 1994 §111 Abs4 Z4;ÖffnungszeitenG 2003 §11;ÖffnungszeitenG 2003 §3;VStG §1 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ro 2014/11/0040 E 30. April 2014
Rechtssatz: Dem Wortlaut des § 111 Abs. 4 Z. 4 GewO 1994 kann nicht... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 20. Jänner 2013 wurde der Beschwerdeführer als gewerberechtlicher Geschäftsführer der I. GmbH schuldig erkannt, dass diese Gesellschaft die (nach der Adresse näher bezeichnete) Verkaufsstelle ihres Gewerbes "Handelsgewerbe und Handelsagent" am Sonntag, den 7. Oktober 2012, um 9:45 Uhr nicht geschlossen gehalten habe, da zu diesem Zeitpunkt fünf Kunden im Verkaufsraum eingekauft hätten. Dieser Verkaufsraum sei im Tatzeitpunkt nach seinem ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: GewO 1994 §111 Abs4 Z4 idF 2013/I/085;GewO 1994 §32 Abs2;GewO 1994 §94 Z26;ÖffnungszeitenG 2003 §11;ÖffnungszeitenG 2003 §2 Z2;ÖffnungszeitenG 2003 §3;VStG §1 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem E vom 2. März 2010, 2008/11/0126, dargelegt, dass die in § 111 Abs... mehr lesen...